Hallo Michaela,
wie lange hast Du denn den Hund schon?
Wenn Du nach Gewährleistungsrecht vorgehen kannst, dann würde ich das tun! Lass Dich mal von einem Rechtsanwalt beraten. Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft (reinrassig), da sollte man doch Minderung bekommen, oder?!
Und den Hund zurücknehmen wollen ist natürlich eine Masche, die darauf zielt, dass man den Hund nicht zurückgibt!
Nur über das Geld kann man solchen Leuten das Handwerk legen, also los!![]()


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