@manurtb
Unbedingt dran denken: Ich schreibe hier von den schweizer Regelungen, noch besser gesagt von den Bedingungen eines Kantones, pardon Halbkantones in der Schweiz. Bei uns kann ein jeder seinen Schutzhund I-III ausbilden, es sei denn er musste den Hundeführereschein beantragen, weil er einen"Listenhund" hatt und dort die entsprechende Auflage bekommen hat, die ihm verbietet eine Schutzhundausbildung mit diesem Hund zu machen.

Grüsse
Maya