Im Moment ist das wohl so. Allerdings läßt die direktive 2 mögliche Ausnehmen zu. Entweder, wenn die generelle Tollwutsituation im Herkunftsland so günstig ist, dass eine Infektion praktisch ausgeschlossen ist (drüfte für Südafrika nicht zutreffen), oder wenn sichergestellt ist, dass der Welpe sein gesamtes Leben an nur einem Ort verbracht hat, an dem definitiv keine Ansteckungsgefahr bestand. Die Detailregelungen zu solchen Ausnahmegenehmigungen (z.B. wie die entsprechenden Nachweise geführt werden müssen) fallen in die Verantwortung der einzelnen Mitgliedsstaaten. Die jeweiligen Verwaltungserlasse und Durchführungsbestimmungen sind soweit ich weiß in Arbeit. Ansprechpartner sind in den meisten Bundesländern die Regierungspräsidien oder Landwirtschaftsministerien (in BW z.B. das RP Freiburg).Zitat von Nadja
Gruß, Christian
Lesezeichen