Zitat Zitat von PuhBärchen Beitrag anzeigen

SOLLTEN Welpenkäufer darauf bestehen, einen Vertrag zu machen (in Deutschland, EU, anderswo) oder hat diese "Vertragsgeschichte" keinen Einfluss auf die Wertung "guter Züchter"...

...soll heissen, macht ein "guter Züchter" einen Vertrag oder eben gerade nicht?
Ich bin noch relativ "frisch" hier, da meine Frau und ich gerade sozusagen mitten drin sind, uns einen RR anzuschaffen. Aber zu diesem Thema können wir ebenfalls "unseren Senf dazu geben".
Unseren ersten Hund - ein momentan 4,5 Jahre alter Labrador - haben wir von so einem "seriösen" Züchter mit Kaufvertrag! :wallbash: Den haben sie sogar noch im Fernsehen gelobt, weil er arme kleine Äffchen auf seinem Hof hat, die wohl ganz toll bei ihm untergebracht sind... Da war für uns klar, daß das ein Mensch mit einem "Tierherzen" sein muß.
Also hin, Welpen ausgesucht und nach ner Woche abgeholt. Mit Kaufvertrag, Papieren und säuberlich geführtem Impfpaß. Sowie der mündlichen Zusicherung der HD-Freiheit.
Unser erster Besuch beim Tierarzt (noch am selben Tag) brachte uns auf den Boden der Tatsachen zurück. Der Impfpaß war schon einer für Hunde aber die Impfungen waren für Katzen. Die Papiere stammen von einem nicht nachvollziehbaren Verband und der Kleine hatte mit einer Lungenentzündung zu kämpfen. Darauf folgte die direkte Konfrontation mit dem "Züchter". Von dessen Seite keine Reaktion! Nach sieben Monaten (um bei der Diagnose sicher sein zu können) stellte der Tierarzt zudem eine mittlere HD fest, trotz aller ergriffenen Vorsichtsmaßnahmen im Alltag. Daraufhin blieb nur noch der Gang zum Anwalt. Nicht um finanzieller Dinge wegen sondern um diesem Pfuscher das Handwerk zu legen. Um die Sache abzukürzen: Irgendwann machte er das Super-Angebot, den Hund zurück zu nehmen und wir dürften uns dafür einen neuen aussuchen! Toll! Wer kann das? Durch Recherchen fanden wir heraus, daß der örtliche Tierschutzverein diesen Hof schon mehrmals förmlich belagert hat - ohne Erfolg. Auch Behörden reagierten nicht! Wie die Gechichte ausgegangen ist? Wir haben rechtlich in dieser Sache leider NICHTS erreicht. Aber wir haben dazu gelernt: Tiere sind nach deutschem Recht Gegenstände! Und wenn jemand diesen "Gegenstand" beschädigt, ist das Sachbeschädigung! Hat der Verkäufer einen Mangel verschwiegen, gilt die sogenannte Sachmängelhaftung und der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung! Irre, oder!?
Nichts desto trotz lieben wir unseren Labi über alles und er erfreut sich bester Gesundheit!
Soviel zum Thema Kaufvertrag...