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  1. #1
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    Standard Verpflichtung zu bestimmten Namen?

    Hallo miteinander,

    kurze Frage: ich habe gehört, es gäbe bei einigen Züchtern für die Welpenkäufer die Verpflichtung, den Hunden bestimmte, vom Züchter vorgesehene Namen zu geben. Stimmt das? Wenn ja, was ist der Hintergrund?

    Viele Grüße

    Katarina

  2. #2
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von NEMO/CHILLY
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    Standard AW: Verpflichtung zu bestimmten Namen?

    Hallo,

    haben unsere Hündin von einer Züchtern. Laut Papiere heisst sie Ginny od Cykasu, jedoch haben wir sie Chilly genannt.
    Also man muss nicht den vom Züchter vorgesehen Namen nehmen, nur auf den Papieren wird der vorgesehene Name stehen.

    Lg. Susi

  3. #3
    fast nur freundliche Hexe Avatar von Feli
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    Standard AW: Verpflichtung zu bestimmten Namen?

    Nein Katarina das ist Unsinn. Die Würfe bekommen für die Papiere dem Alphabet folgend Namen: 1. Wurf eines Kennels alle mit A, 2. mit B und so weiter.

    Dennoch kannst du deinen Hund so nennen, wie du es möchtest und wenn du das auch in die Papiere so eintragen willst und es nicht albern findest, wenn dein Afrikaner dann
    z.B. Askari "Paul" heißt, wird dir das der Züchter auch nicht verweigern.

    Die wenigsten Hunde werden doch genau so gerufen, wie sie in den Papieren heißen, so viele "Dicker", "Mausi", "Süßer", "Schnuffelhase" etc. habe ich jedenfalls in noch keiner Ahnentafel gelesen, wie ich es z.B. auf Ausstellungen höre......

    Übrigens um vorzubeugen: Das Alphabet betrifft den Kennel (die Zuchtstätte eines Züchters - "Zwinger" mag ich auch als Wort nicht so) Wenn also ein J-Wurf fällt, hat nicht etwa ein und dieselbe Hündin den 10.Wurf, sondern bei diesem Züchter ist der 10. Wurf da.
    Geändert von Feli (09.02.2006 um 16:58 Uhr)
    Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.

  4. #4
    Hadhi-Trike-Raser / MALG Avatar von Shoppy
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    Standard AW: Verpflichtung zu bestimmten Namen?

    Zitat Zitat von Katarina
    Hallo miteinander,

    kurze Frage: ich habe gehört, es gäbe bei einigen Züchtern für die Welpenkäufer die Verpflichtung, den Hunden bestimmte, vom Züchter vorgesehene Namen zu geben. Stimmt das? Wenn ja, was ist der Hintergrund?

    Viele Grüße

    Katarina
    Hallo Katarina,

    das hängt damit zusammen, um welchen Wurf es geht. Diese werden pro Züchter nicht durchnummeriert sondern durch "alphabetisiert". Da die Namen zur Eintragung in das Zuchtbuch irgendwann fest stehen müssen, vergeben die Züchter selber Namen, bei welpen, die noch keinen Abnehmer haben, und geben ganz allgemein den Anfangsbuchstaben des Namens vor - und afrikanisch sollte er auch sein.
    Crispen ist z.B aus dem C-Wurf und heiß mit vollem Namen Crispen Chantanyuka of Chaka-Zulu. Ich durfte mir den Namen selber aussuchen, nach o.g. Regeln. Manche Hunde haben zum offiziellen Namen noch einen Rufnamen. Ich weiß nicht, ob der auch in die Papiere eingetragen werden kann (sovern die dann noch nicht ausgestellt sind).
    So,
    ich hoffe ich habe das einigermassen richtig erklärt...

    Liebe Grüße
    Martina & Crispen

  5. #5
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Banga Badu
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    Pfeil AW: Verpflichtung zu bestimmten Namen?

    Hi,

    Natürlich kannst Du Deinen Hund im Endeffekt nennen wie Du möchtest, jedoch wird Dein Hund dem Kennel (Züchter) entsprechend benannt, dieser Name wird dann in die Papiere eingetragen und nicht den Namen den Du ausgewählt hast.

    In England z.B. werden die Welpen in den meisten Fällen nach dem Namen des Vaters benannt. ZB Malachy heißt ursprünglich Banga Badu und wurde nach dem Anfangsbuchstaben von seinem Vater Boyani genannt. Alle seine Geschwister haben in den Papieren einen Zuchtnamen der mit B anfängt. Nach diesem ersten Namen wurde dann noch der Kennelname mit angegeben, also heißt Malachy ursprünglich Banga Badu Zejak. Auch in seinem Ausweis (Pet Passport) steht Malachy. Wie gesagt, Du kannst Deinen Süßen oder Süße nennen wie Du möchtst, ob ein afrikanischer Name oder sonst was.

    Gruß aus Viersen
    Sabrina mit Malachy
    ______________________________________________
    "...ihn zu besitzen und zu bewahren, damit alle sich daran erfreuen können; ihn zu schützen und für künftige Generationen zu erhalten."
    Präsident Paul Krüger (1898)

  6. #6
    Registrierte Benutzer - unmoderiert
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    Standard AW: Verpflichtung zu bestimmten Namen?

    Vielen Dank für Eure Antworten. Nun bin ich ein wenig schlauer (klingt ja alles recht kompliziert).
    "Askari Paul" klingt spitze .

    Viele Grüße von Katarina,
    die sich schon einen ganz tollen afrikanischen Namen für das künftige, noch nicht gezeugte Familienmitglied ausgesucht hat (muss nur noch zum Hund passen)

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