Hallo,
ich glaube so ganz ist die Rechtslage doch nicht klar. Ich habe mich auf Grund des Links von Oliver mit der Kreisjägerschaft Münster in Verbindung gesetzt. Meine Informationen für NRW sind folgende. Auch in der Setz-und Brutzeit muss der Hund auf den Wegen in Feld und Wald nicht an der Leine sein. Er darf aber in keinem Fall aus dem Einwirkungsbereich seines Halters gelangen, muss wirklich nur auf den Wegen bleiben und darf selbstverständlich auch nicht an der Leine direkt durch die Kinderstuben geführt werden.
Also kein Toben und Spiel abseits der Wege, weder über die Felder noch Wiesen und natürlich nicht durchs Unterholz. Ich denke, wirklich gesichert werden kann dies bei der überwiegenden Anzahl von Hunden nur durch ein Anleinen. Ich stimme mit Oliver überein, dass sich gerade diese Zeit vorzüglich fürs Schleppleinentraining und auch Fährtenübungen eignet. Auch Spaziergänge mit mehreren Hunden lassen sich jetzt gut als "Abenteuerspaziergänge" nutzen, auf denen die Hunde lernen, entspannt an der Leine in einer Gruppe zu gehen.
Etwas unglücklich an der von Oliver geschilderten Situation finde ich, dass sich der Begleiter des Bekannten nicht von vornherein ausgewiesen hat, an der Sachlage ändert das allerdings nichts.
Ich wünsche allen verantwortungsvolle erlebnisreiche Wanderungen in der Natur mit ihren Hunden.
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