Hallo Nadine,
aus rein rechtlicher Sicht ist es sehr schwer, an solchen Umständen was zu ändern,
da in Deutschland Zwinger- und Anbindehaltung nicht verboten sind.
Die Zwingergröße ist deinen Beschreibungen nach aber zu klein siehe:
http://www.rhodesian-ridgeback.org/g...verordnung.pdf
Ich denke aber, es ist sinnvoller, erst einmal das nette persönliche Gespräch zu suchen,
bevor man andere Schritte einleitet. Mit Auflagen vom OAmt wird dann die Behausung
evtl. um ein parr m² vergrößert, und erreicht hat man dann trotzdem nichts.
Vielleicht erreicht man im Gespräch ein wenig Einsicht, und die ist ja bekanntermassen
der erste Schritt zu Besserung![]()
Habt ihr nicht irgendwelche "Dorffeste", auf denen ihr Euch mal an diese Leute "heranmachen" könnt, um ins Gespräch zu kommen? Dort fällt es mir zumindest
immer ein wenig leichter, weil man da dann "zufällig" neben wem sitzt und ungezwungen ein Thema anschneiden kann.
In Hoffnung auf Besserung....
LG
Andy
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