Ergebnis 1 bis 25 von 56

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #18
    Schnurzelpurpserin Avatar von dissens
    Registriert seit
    04.01.2006
    Ort
    Hunsrück
    Alter
    60
    Beiträge
    10.011

    Standard AW: RR wird im Zwinger gehalten!!

    Zitat Zitat von quito
    Es gibt m.E. keine Gründe, die die Art der Unterbringung rechtfertigen!
    Wie wär's, wenn du dich zunächst mit der Rechtslage vertraut machtest?

    (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...huv/gesamt.pdf)



    TierSchHuV § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten


    (1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.


    (2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, dem
    Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.
    (3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
    (4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.
    Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des
    Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist
    nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich,
    sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.




    TierSchHuV § 3 Anforderungen an die Betreuung bei gewerbsmäßigem Züchten


    Wer gewerbsmäßig mit Hunden züchtet, muss sicherstellen, dass für jeweils bis zu zehn Zuchthunde und ihre Welpen eine Betreuungsperson zur Verfügung steht, die die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen hat.


    TierSchHuV § 4 Anforderungen an das Halten im Freien
    (1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund


    1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
    2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.
    (2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund
    1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und
    2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die
    Schutzhütte nicht beheizbar ist.


    TierSchHuV § 5 Anforderungen an das Halten in Räumen


    (1) Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von


    natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Fläche der Öffnungen für das
    Tageslicht muss bei der Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. Satz 2 gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur
    Verfügung steht. Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zusätzlich zu beleuchten. In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.
    (2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.
    (3) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn
    1. diese mit einer Schutzhütte nach § 4 Abs. 2 oder einem trockenen
    Liegeplatz, der ausreichend Schutz vor Luftzug und Kälte bietet,
    ausgestattet sind und
    2. außerhalb der Schutzhütte nach Nummer 1 ein wärmegedämmter Liegebereich zur Verfügung steht.



    TierSchHuV § 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung



    (1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.


    (2) In einem Zwinger muss
    1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt
    benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:
    Widerristhöhe I Bodenfläche
    cm mindestens qm
    ---------------------------------------------------------
    bis 50 cm Widerristhöhe -> 6 qm
    über 50 bis 65 cm Widerristhöhe -> 8 qm
    über 65 cm Widerristhöhe -> 10 qm,
    2. für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen,
    3. die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.

    Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt,
    die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.


    (3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.
    Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.
    (4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden,
    vorhanden sein.
    (5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.
    (6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.





    [Zitat Ende]

    Nadine, bei allem Unbehagen, das du empfinden magst - bist du dir ganz sicher, dass du noch angemessen reagierst?

    Liebe Grüße!
    Tina
    Geändert von dissens (02.05.2006 um 10:15 Uhr)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 4 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 4)

Ähnliche Themen

  1. werden unsere RR für Weicheier gehalten?
    Von sputnik im Forum Allgemeine Themen zum RR
    Antworten: 87
    Letzter Beitrag: 15.08.2012, 23:06
  2. Welpe im Zwinger
    Von Avalanche im Forum Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Urteile
    Antworten: 33
    Letzter Beitrag: 27.01.2011, 09:01
  3. Kann ein RR in der Wohnung gehalten werden?
    Von FuchsH im Forum Allgemeine Themen zum RR
    Antworten: 19
    Letzter Beitrag: 28.05.2006, 14:23
  4. Zwinger
    Von Artus im Forum Treffpunkt
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 23.08.2005, 22:28
  5. Wer kennt den Zwinger Ubangi`s??
    Von kimba450 im Forum Allgemeine Themen zum RR
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 26.02.2003, 18:22

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •