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HL-Live vom 24.4.2005
Wichtig: Die Erlaubnis zum Halten beziehungsweise Führen des Hundes ist mitzuführen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des eigenen, umzäunten Grundstücks an einer geeigneten Leine geführt werden, die höchstens zwei Meter lang sein darf. Außerdem muß jeder gefährliche Hund außerhalb des befriedeten Besitztums ein leuchtend hellblaues Halsband tragen. Schließlich ist gefährlichen Hunden ein Maulkorb anzulegen. Hiervon kann auf Antrag eine Befreiung erteilt werden, wenn die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachgewiesen ist. Eine Befreiung kann jedoch nicht mehr erfolgen, wenn der Hund bereits einen Menschen gebissen hat.
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