Nun ja, an anderer Stelle wurde im Zusammenhang mit diesem Urteil auf all das verwiesen, was Wildschweine, Rehe, Füchse, Karnickel, Vögel, etc. so auf deutschen Wiesen und Feldern hinterlassen. Frei von ungesunden Elementen ist das nicht - was, wenn mein armes Hundchen sich darüber Würmer holt?
Nun bemühe ich mich schon, meinen Hund aus dem Wiesenklo rauszuhalten und eher in den Wald oder auf den Acker zu schicken (Mähtiefe!). Aber so ein Aufstand wegen ein paar Hundehaufen muss doch wirklich nicht sein?!
Soll ich demnächst den Bauern um die Ecke verklagen, weil er mit dem Mäher mal wieder ein Reh umgesemmelt hat und dessen am Wegrand alleinstehendes (ähh ... -liegendes) Hinterbein mir psychisches Unwohlsein verursacht? (Tut es eigentlich nicht, ich finds eher spannend, wie weit es - so ganz ohne zugehöriges Reh - hin und her läuft. Aber die Argumentation hat doch Charme, oder?)
Soll ich ihn wegen Geruchsbelästigung verklagen, wenn er alle paar Monate die Gülle durchs Dorf hindurch auf seine Felder und Wiesen fährt? Übrigens: Gülle enthält "Spuren" von Exkrementen ...
Nee neee, den Richter kann ich nicht verstehen. Und ich glaub auch nicht, dass der jemals näher als auf 10 km an einem landwirtschaftlichen Betrieb dran war. Wäre er so nahe dran gekommen, hätte er nicht so einen Unfug geurteilt.
LG
Tina


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