TSch §§ 1 und 6, Satz 1a,Satz 5
Gegen unkontrollierte Vermehrung......nun ich denke jeder Hundehalter sollte seine Tiere entsprechend unter Kontrolle haben, um eine unerwünschte Belegung verhindern zu können. Somit wäre eine bequemere Haltung für mich sicher kein vernünftiger Grund nach §1! Ein intakter Geschlechtsapparat stellt für mich keinerlei Hinderungsgrund für eine weitere Nutzung und Haltung dar.
Allerdings halte ich meine Hunde auch nicht draußen an der Kette,wo jeder Dorfhund in einem unbeobachteten Moment
mal eben drüberhüppen kann.
Mal wieder ein echt typischer ;) deutscher Gummiparagraph.
Guckt ihr hier
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