Ich habe eben mit einem guten Freund gesprochen, der praktischerweise Anwalt für Mietrecht ist. Er schlägt es auch nochmal nach, aber aus dem Stehgreif meinte er:
Sofern kein Versuch der Umgehung der Vertragsklausel besteht, heisst, man versucht auf diesem Weg nicht, selbst einen Hund fest zu halten, solte Besuch mit Hund erlaubt sein. Der Hund darf keine Bedrohung für Personen und Inventar darstellen und muss im Hausflur angeleint geführt werden.
Aber, wie gesagt, er schlägt es nochmal kurzfristig nach und gibt mir dann Bescheid !
LG Maraike
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