Ergebnis 1 bis 11 von 11

Thema: Besucher-Hund

  1. #1
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von ara
    Registriert seit
    02.01.2001
    Ort
    auf Kohle
    Beiträge
    1.498

    Standard Besucher-Hund

    Hallo Foris,

    eine Frage (liebe Hamster, falls die hier deplatziert sein sollte, bitte schieben ;-) -thx)

    Frau X aus Y zieht um. Laut Mietvertrag ist die Haltung von Haustieren verboten. Mündlich stimmt der Vermieter aber zu, dass von Tag zu Tag mal ein Hund
    (gut erzogen, ruhig, lieb..naja, ein RR eben) stundenweise zu Besuch kommt.

    Bereits beim ersten Besuch des Hundes erleidet der Vermieter eine Amnesie, kann sich
    an seine Zusagen nicht mehr erinnern. Außerdem hätte die werte Gattin Angst vor
    Hunden. Kurzum, der Hund dürfe nicht mehr kommen. Oder Frau X müsse ausziehen.

    Hier dann doch die Frage: Kann ein Vermieter es grundsätzlich verbieten, dass Mieter
    mal an z.B. zwei Tagen in der Woche für ca. 3 Stunden einen Hund zu Besuch haben?

    Und noch eine: Was ist die vorab geleistete mündliche Zusage wert?

    Juristisch fundierte Antworten äußerst willkommen!

    Dankö, lG

    ara
    Der Wolf hört immer des Wolfes Heulen.

  2. #2
    Tahuru
    Gast

    Standard AW: Besucher-Hund

    Hallo!

    Wie sind denn die Umstände? Wohnt der Vermieter mit im Haus?

    Grundsätzlich darf man den Besuch von Hunden nicht verbieten. Es darf auch kein grundsätzliches Verbot von Haustieren direkt im Mietvertrag verankert sein, sondern höchstens in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.

    Auf die mündliche Zusage kann man aber nicht pochen, da steht wohl Aussage gegen Aussage.

    Er darf ihr aus diesem Grunde auch nicht mit der Kündigung der Wohnung drohen, das ist Blödsinn.

    Vielleicht sollte sie noch einmal in Ruhe mit ihm reden, denn Krach mit dem Vermieter ist immer nervenaufreibend.

  3. #3
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von pete23021972
    Registriert seit
    13.09.2006
    Ort
    Raum Köln
    Beiträge
    4.840

    Standard AW: Besucher-Hund

    ....also, derjenige, der dir auf diese frage eine ander juristisch fundierte antwort gibt als jene, es kommt drauf an, der sollte seinen job an den nagel hängen und sein geld mit wahrsagen versuchen.

    das einzige, was man grundsätzlich sagen kann, ist, dass der vermieter ohne sachliche gründe den besuch nicht untersagen darf. alles andere bedarf genauerer kenntnisse des vertrages, der abreden, der regelmäßgkeit, der wohnung samt lage, etc.

    im ergebnis kann man dir nur raten, geh zu einem der sowas gelernt hat.

    pete

  4. #4
    Schnurzelpurpserin Avatar von dissens
    Registriert seit
    04.01.2006
    Ort
    Hunsrück
    Alter
    60
    Beiträge
    10.011

    Standard AW: Besucher-Hund

    Der Hund als Gast
    Hat sich der Mieter individualvertraglich, also nicht durch einen Formularmietvertrag,
    bindend verpflichtet, in seiner Mietwohnung keinen Hund zu halten, ist er nicht
    berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von
    3 Tagen aufzunehmen. Dagegen ergibt es sich aus dem vereinbarten Verbot der
    Hundehaltung nicht das Verbot des Empfangs von Besuch in Begleitung eines
    Hundes. Amtsgericht Bergisch Gladbach, Az.:23 C 662/93
    http://www.hf-stahringen.de/pdf/gerichtsurteile.pdf

    Wenn du in diesem pdf-File nach "Mietwohnung" suchst, findest Du noch eine ganze Reihe weiterer "Hund-in-Mietwohnung"-Urteile.

    Juristen mögen beurteilen, ob die stundenweise (!) Betreuung eines Hundes überhaupt unter "Hundehaltung" fällt.
    Mein Menschenverstand sagt: Nein. Wenn ich eine Wohnung allein gemietet habe, dürfen Gäste darin ja auch teils längere Zeit am Stück, auch über Nacht, auch MÄNNER (naja, immer nur einer auf einmal ) zu Besuch kommen, ohne dass die Wohnung plötzlich mehrere Mieter hat.

    LG
    Tina
    Ignorance is not a virtue! (Barack Hussein Obama II)

  5. #5
    Registrierte Benutzer - unmoderiert
    Registriert seit
    06.04.2008
    Ort
    Neukirchen-Vluyn
    Beiträge
    6

    Standard AW: Besucher-Hund

    halla ara! Ich würde dir den Tip geben, Mitglied im Mieterschutzbund zu werden. Ist nicht teuer, aber hilft im Falle eines Falles ungemein! Die Leute, die hier arbeiten haben viel Ahnung... Da bist du auf der sicheren Seite. Bestimmt gibt es sowas auch in deiner Nähe... Liebe Grüße, lilly

  6. #6
    Registrierte Benutzer - unmoderiert
    Themenstarter
    Avatar von ara
    Registriert seit
    02.01.2001
    Ort
    auf Kohle
    Beiträge
    1.498

    Standard AW: Besucher-Hund

    Zitat Zitat von lillyskleo Beitrag anzeigen
    halla ara! Ich würde dir den Tip geben, Mitglied im Mieterschutzbund zu werden. Ist nicht teuer, aber hilft im Falle eines Falles ungemein! Die Leute, die hier arbeiten haben viel Ahnung... Da bist du auf der sicheren Seite. Bestimmt gibt es sowas auch in deiner Nähe... Liebe Grüße, lilly
    *gg* Danke für den Tipp, aber ich bin Frau K. aus G. und erfreulicherweise ohne derartige probs. Hab für ne Freundin gefragt, welcher ich auch schon geraten hatte,
    mit dem Vermieter (der im selben Haus wohnt) ruhig und sachlich eine Regelung zu
    suchen - und möglichst auch zu finden.

    Ich krame mal morgen die Präzendenzfälle durch. Vielleicht zeigt er ja zumindest
    vorübergehend Einsicht..und mit der Zeit wird der rote Renner ihn ohnehin um den
    Finger wickeln können.

    Danke nochmal alle, lg ara
    Der Wolf hört immer des Wolfes Heulen.

  7. #7
    Registrierte Benutzer - unmoderiert
    Registriert seit
    16.11.2005
    Ort
    Wien
    Beiträge
    94

    Standard AW: Besucher-Hund

    hallo,

    die geschichte ist ja wirklich ärgerlich...

    so viel ich weiß, kann der besuch von hunden im mietgesetz nicht verboten werden. aber in der hausordnung schon! also sollte dies in der hausordnung stehen und der hund besucht dich weiterhin, dann kann der vermieter dich auf keinen fall aus der wohnung werfen, soweit ich weiß kommt es dann höchstens zu einer strafzahlung. aber der ärger wird dir trotzdem nicht erspart bleiben mit dem vermieter...

    lg caro
    Geändert von löwenhund (23.04.2008 um 23:47 Uhr)

  8. #8
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von pete23021972
    Registriert seit
    13.09.2006
    Ort
    Raum Köln
    Beiträge
    4.840

    Standard AW: Besucher-Hund

    Zitat Zitat von löwenhund Beitrag anzeigen
    hallo,

    die geschichte ist ja wirklich ärgerlich...

    so viel ich weiß, kann der besuch von hunden im mietgesetz nicht verboten werden. aber in der hausordnung schon! also sollte dies in der hausordnung stehen und der hund besucht dich weiterhin, dann kann der vermieter dich auf keinen fall aus der wohnung werfen, soweit ich weiß kommt es dann höchstens zu einer strafzahlung. aber der ärger wird dir trotzdem nicht erspart bleiben mit dem vermieter...

    lg caro

    ....mensch leute, wenn ihr, was ja nicht schlimm ist, über die materie keine kenntnisse habt, dann schämt euch doch nicht, einfach mal die finger von der tastatur zu lassen.

    pete, der immer noch den kopf schüttelt

  9. #9
    Registrierte Benutzer - moderiert
    Registriert seit
    07.10.2007
    Ort
    Kiel
    Beiträge
    8

    Standard AW: Besucher-Hund

    hallo ara,

    aus anwaltlicher Sicht kann ich hierzu Folgendes zu sagen:
    Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, so gilt dies auch. Enthält der Mietvertrag aber das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung, ist diese Vereinbarung unwirksam, weil dann auch Wellensittiche oder Goldhamster verboten wären. Bei dieser unwirksamen Klausel darf der Vermieter die Hundehaltung nur dann verbieten, wenn er konkrete Störungen durch das Haustier nachweisen kann.
    Wenn der Mietvertrag die Zustimmung des Vermieters verlangt, so steht es dem Vermieter grundsätzllich frei, ob er die Tierhaltung im jeweiligen Einzelfall duldet oder nicht.
    Bei deiner Freundin scheint der Fall vorzuliegen, ob hier überhaupt eine Tierhaltung gegeben ist. Hierzu ist zu sagen, dass eine Tierhaltung immer dann zu bejahen ist, wenn eine gewisse Regelmäßigkeit vorhanden ist und/oder der Hund von deiner Freundin betreut wird. Also wäre alles, was über einen normalen Besuch hinausgeht möglicherweise unter den Begriff "Tierhaltung" zu fassen. Dies müssten aber die Gerichte im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entscheiden. Hierzu käme es erst, wenn der Vermieter die Wohnung wegen der schuldhaften Vertragsverletzung ordentlich gekündigt hat.
    Fällt der Kündigungsgrund "Tierhaltung" weg (bis zum Schluss der mündlichen Verhalndlung), wäre die ausgesprochene Kündigung zudem unwirksam.
    Ob man sich allerdings all diesen Problemen mit ihren Folgen stellen möchte, ist im Einzelfall zu beurteilen. Am Besten hilft in solchen Fällen immer ein sachliches Gespräch, in dem man herausfinden muss, wie man alle Bedürfnisse und Interessen am elegantesten unter einen Hut bringt.
    Und bevor ich es vergesse: mündliche Zusagen sind bei Mietverhältnissen nur insofern etwas wert, als dass die Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter nach sich ziehen könnten.

    So, ich hoffe dies war für die Mittagspause ausreichend,

    liebe Grüße und noch einen wunderschönen sonnigen Tag,
    Freya

  10. #10
    Registrierte Benutzer - unmoderiert
    Registriert seit
    16.11.2005
    Ort
    Wien
    Beiträge
    94

    Standard AW: Besucher-Hund

    Zitat Zitat von pete23021972 Beitrag anzeigen
    ....mensch leute, wenn ihr, was ja nicht schlimm ist, über die materie keine kenntnisse habt, dann schämt euch doch nicht, einfach mal die finger von der tastatur zu lassen.

    pete, der immer noch den kopf schüttelt

    und was lieber pete soll an meiner aussage jetzt so falsch sein?

  11. #11
    Afrikanische Terrorzelle Avatar von Bono2006
    Registriert seit
    05.01.2006
    Ort
    29303 Bergen
    Alter
    50
    Beiträge
    1.825

    Standard AW: Besucher-Hund

    Ich habe eben mit einem guten Freund gesprochen, der praktischerweise Anwalt für Mietrecht ist. Er schlägt es auch nochmal nach, aber aus dem Stehgreif meinte er:
    Sofern kein Versuch der Umgehung der Vertragsklausel besteht, heisst, man versucht auf diesem Weg nicht, selbst einen Hund fest zu halten, solte Besuch mit Hund erlaubt sein. Der Hund darf keine Bedrohung für Personen und Inventar darstellen und muss im Hausflur angeleint geführt werden.
    Aber, wie gesagt, er schlägt es nochmal kurzfristig nach und gibt mir dann Bescheid !
    LG Maraike

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Mag keine Besucher
    Von gideon im Forum Erziehung
    Antworten: 34
    Letzter Beitrag: 12.10.2010, 20:25
  2. Frage: Durstiger Besucher
    Von flugraupe im Forum Cafeteria
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 29.07.2009, 22:37
  3. Besucher-Award die 2te
    Von Tina G. im Forum Cafeteria
    Antworten: 19
    Letzter Beitrag: 30.12.2006, 23:35
  4. Besucher unerwünscht!
    Von BeniciaB im Forum Erziehung
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 23.12.2006, 18:13
  5. Besucher-Award.de
    Von Kimbi im Forum Cafeteria
    Antworten: 99
    Letzter Beitrag: 01.11.2006, 00:35

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •