Feli,
gut und schön. Da DU das schreibst, bin ich sogar bereit, daran zu glauben.
Nur - warum findet man ausgrechnet auf den Seiten des RRCD (immer noch!) keinen (funktionierenden!) Link zur Zuchtordnung, die ja über Vorhandensein, Art und Umfang der Wesensprüfung Auskunft geben sollte? Kommt irgend jemand anders auf eine entsprechende Seite des RRCD? Dann möge er mir bitte sagen, mit welchem Zauberwort er den inexistenten Link zum existenten gemacht hat!
Ich finde da nix, nada, niente. Immer noch nicht (ich hab da schon mal nach geschaut, das ist jetzt eine geraume Weile - Monate, wenn nicht Jahre - her).
Weiter geschaut - DZRR: Da kommt man schon mal auf die Zuchtordnung (sinnigerweise unter "Der Verein" -> "Info zur Mitgliedschaft - Ich will nicht Mitglied werden, ich will wissen, nach welchen Kriterien gezüchtet wird, liebe DZRRler!).
Da findet man dann auch Kriterien für die Zuchtzulassung
In etwa lautet das da :
(ich musste den Text erst mal auf Schmierblatt abschreiben, um ihn jetzt erneut abzutippen. MUSS sowas sein? Warum kann man die interessanten Stellen nicht kopieren?! Wollt Ihr da ein Copyright drauf? DARAUF?)- "Überprüfung der Schussfestigkeit (okay, wer's braucht)
- "Überprüfung des umwelt- und sozialverträglichen Verhaltens, angepasst an die Anforderungen von Bundesländern und an das Tierschutzgesetz."
Als zuchtausschließend wiederum gelten (...)
Wunderbar! Nur, bitte, WIE wird WAS überprüft? Und WANN genau ist ein (welcher?) "Wesensfehler" dann "offensichtlich"? Erst wenn der Hund dem nächstbesten Menschen an der Kehle hängt?- "offensichtliche Wesensfehler"
Lieber DZRR - Ihr seid auf einem guten Weg, aber ERKLÄRT doch den RR-Interessenten, WAS ihr da WIE überprüft!
Nun zu E.L.S.A.:
Na, die verlinken unter "Club E.L.S.A." -> "unsere Ordnungen" die komplette Zuchtordnung. Macht für mich so auch ein bisschen Sinn. Da heißt es dann:
Anhang I der ZO wiederum spezifiziert ... gar nix:"§ 4.1.2 Zuchtzulassung
Wie aus §4.1.1 ersichtlich, werden zur Zucht nur Hunde zugelassen, die dem Rassestandard entsprechen und den daraus folgenden Anforderungen an Wesen und Konstitution genügen.
Ausführungen zu den für die Zuchtzulassung erforderlichen Voraussetzungen und zu Zuchteinschränkungen macht die Zuchtzulassungsordnung (ZZO), (s. Anhang I dieser ZO)."
(Es sei lobend erwähnt, dass man wenigstens hier kopieren kann!)"2. Alle Rhodesian Ridgebacks, die im Club ELSA zur Zucht verwendet werden sollen, müssen sich der Körung mit der Züchterbefragung, der Schussfestigkeitsprüfung und der rassespezifischen Verhaltensüberprüfung, der Formwertbestimmung nach dem Rassestandard und der Ermittlung einer eventuellen Zuchtlenkungsmaßnahme unterziehen."
Immerhin, wer suchet, der findet, man stößt über das Stichwort "Mitgliederinformationen" (ich will IMMER NOCH NICHT Mitglied werden!) auf diesen Link: http://www.club-elsa.de/fileadmin/pd...wesenstest.pdf
Das ist zwar auch nicht der Konkretheit letzter Schluss (WELCHE "Situationen" werden herbeigeführt?), aber das konkreteste, was ich zumindest in den drei VDH-Vereinen dazu gefunden habe.
Und das ist alles, was der RR-Interessent erfährt? Das ist alles, was gemacht wird? Ich wiederhole es: bei anderen Rassen (sicher nicht allen, aber bei denen, die mich interessieren) werden mindestens BH, oft aber "echte", darüber hinaus gehende Leistungsnachweise gefordert, bzw. sind relevant für den Wert der aus den jeweiligen Elterntiere gezogenen Welpen.
Und beim RR? Man sucht sich die Finger wund, bekommt mal keine Info, mal unzulängliche, mal Halbkonkretes.
Und im Endeffekt entsteht der Gedanke "Jo, da ist vielleicht mal ein Prüfer am Hund vorbei gelaufen. Wenn der Hund dem dann nicht am Bein hing, hat er bestanden." Angesichts der Größe und Kraft eines RR finde ich das bedenklich wenig.
Aber vielleicht sehe ich das alles falsch und bin nur unwissend. Dann verschafft mir das nötige Wissen - ich für meinen Teil habe über eine Stunde lang gesucht um wenigstens so viel zu finden!
LG
Tina
Lesezeichen