Du hast Recht, du kannst deinem Hund nichts vererben, wir haben hier im Büro immer wieder mit solchen Fällen zu tun.....
Hast du denn jemanden, der deine Hunde versorgen wird/soll?
Diesem kannst du testamentarisch dein Vermögen vermachen mit der Auflage sich um deine Hunde zu kümmern. Muss aber dann alles vom Anwalt geprüft werden und das Testament beglaubigt werden.
Ist auch möglich, wenn du demjenigen, der in dein Haus ziehen soll und die Hunde versorgen soll, nicht das Haus vererben möchtest. Du kannst ihm dann für die Lebensdauer deiner Hunde + 3 Jahre ein Wohnrecht einräumen, dass der Erbe des Hauses respektieren muss.
Auch kannst du jemanden träuhänderisch bestimmen, der dann mit deinem Vermögen für die Hunde sorgen soll.... muss dann nicht die gleiche Person sein....
Es gibt unzählige Arten, seine Tiere auf solche Weise abzusichern, darum kann man das auch nur individuell entscheiden. Suche dir einen Anwalt und ggf. Steuerberater der sich gut mit Erbrecht auskennt.
Steuerberater darum, weil es nicht unerheblich ist, gerade jetzt da das ErbSt Gesetz geändert wurde...... oft haben Anwälte davon keine Ahnung und testamentieren Dinge die steuerlich fatale folgen haben.....
LG
Sybille
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