Hallo zusammen,

wie man aus der oben angeführten Begründung zur Gesetzesänderung in Hessen ersehen kann, kommt eine Hundrasse nur auf die Liste der gefährlichen Hunde, wenn es eine entsprechende Anzahl Vorfälle gegeben hat und ist aus der Liste zu streichen, wenn es keine Vorfälle mehr gegeben hat. Deshalb wurde der Rottweiler in Hessen für die Zukunft aufgenommen.

Also passt gut auf Eure lieben Hundis auf, dann gibt es keine Veranlassung für die Annahme der Gefährlichkeit der RR.

Ein schönes Wochenende wünscht

Astrid und Kokolinchen, die neugierig schaut, was Frauchen schreibt