nein, der rr kommt nicht auf die liste. in ländlicher gegend wurde seine untauglichkeit im bereich der hundekämpfe bewiesen. viel wahrscheinlicher ist daher, dass die haltung dieser rasse in einem auf leistung ausgelegtem staat gänzlich untersagt wird. es wird eine karenzfrist zur einschläferung von drei wochen geben. wer rassefremde hunde besitzt darf seinen hund unter aufbringung des beweises auch verbarfen.

pete