also, das bremer landesrecht ist mir nicht unbedingt vollständig zugegen, daher zunächst ein blick ins gestz, denn der erleichtert bekanntermaßen die rechtsfindung.

http://bremen.beck.de/default.aspx?v...1.htm&mode=all

danach telefonat mit der zuständigen behörde sowie zur sicherheit, denn die wissen oftmals mehr als die zuständigen beamten, mit einem bremer tierschutzverband.

hiernach besteht das gesetz des landes bremen zur haltung gefährlicher hunde vom 20.07.2007, in der gestalt der verkündigung vom 08.01.2009 unverändert fort. hiernach sind weder rottweiler oder rr betroffen oder erfasst.

da ich grundsätzlich lernbegierig bin und mich vor neuen informationen nie verschließe möge man mir änderungen bitte in belegter form mitteilen. aber ich bitte zu beachten, das weder wikipedia noch die neuerdörferische torfortzeitung als solche gelten.

dankend im voraus, pete