Huhu.... abgesehen davon dass es für mich unwichtig ist wie schnell genau mein hund ist und ich auch nicht auf die Idee käme den hund an einem Quad zu führen sollte man wissen dass:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


I. Allgemeine Verkehrsregeln
§28 Tiere
(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.





LG