und wer sich dieser deutlichen wortwahl bedient, der sollte doch wissen, dass es in nrw eine landeshundeverordnung nicht gibt.
pete, mit einem leichten lächeln im gesicht
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...rischschtischsch...;-)
pete, immer noch leichtlächelnd
Hallo Anke,
als wir damals (2001) den Sachkundenachweis in Düsseldorf gemacht hatten, bekamen wir von der Stadt einen Ausweis, den wir immer mitzuführen hatten und dieser Ausweis berechtigte uns zum Führen dieses Hundes.
Soweit ich mich noch erinnere, war es für Personen unter 18 Jahren generell verboten, Hunde mit einer Schulterhöhe über 40 cm und einem Gewicht von mehr als 20 kg zu führen (sehr sinnvoll in meinen Augen).
Was Deine Hundehaftpflichtversicherung zu dem Thema zu sagen hat, sollte Dir Dein zuständiger Berater sagen können.
Ich persönlich würde auch niemals jemand anderen mit unseren Hunden (insbesondere mit Louis nicht) zum spazierengehen schicken, das wäre mir viel zu gefährlich.
Azizi hingegen wurde schon öfter von meiner Freundin abgeholt, allerdings hat diese selber einen Hund und kennt Azizi von Welpenbeinen an.
Ich muss allerdings auch sagen, dass z.B. die Retrieverhündin von Nachbarn in Deutschland von der halbwüchsigen Tochter besser ausgeführt wurde als z.B. vom Vater. Allerdings hat diese Tochter auch immer mit die Hundeschule besucht und war daher für den Hund auch eine wichtige Bezugsperson. Das Mädel hat sich auch immer in allen Situationen sehr vorausschauend und verantwortungsbewusst gezeigt; allerdings hat die Retrieverhündin durch ihren goldigen Charakter auch nie Probleme gemacht, ausser, sie wartete vor einem Mauseloch auf eine Maus, dann war sie taub für alles um sie herum... ;)
Anke, jetzt ist Eure Hündin noch sehr jung, was ist in ein paar Monaten, wenn sie in die Pubertät kommt und evtl. noch mehr an Gewicht zugelegt hat. Ich weiß nicht, ob dann ein 12jähriges Kind an das andere Ende der Leine gehört, vor allem, wenn die Hauptbezugsperson für den Hund eigentlich jemand anderes ist.
Viele Grüße
Angela
nunja...keine Landeshundeverordnung, diese ist abgelöst worden von einem Landeshundegesetz...
guckst du hier Hundegesetz 2002
also, geht doch.
pete
Hier ist allerdings die Formulierung dieselbe wie im HundeGesetz Niedersachsen.
Es gilt:
§ 2 Allgemeine Pflichten
(1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Alles andere gilt für gefährliche Hunde nach §3.
Gruß
Gerd
Hallo ihr Lieben,
ein kleiner Erfahrungsbericht zum Thema. Eben auf dem Spaziergang passiert.
Baako und ich sind auf dem Weg nach Hause und laufen durch den Ort.
Baako ist selbstverständlich angeleint und läuft brav und entspannt neben mir. Wir kommen an eine Kreuzung ich bleibe stehen, mache einen Ausfallschritt nach hinten und Baako setzt sich. Meine Blicke scannen die Strasse und Umgebung. Auf der anderen Strassenseite kommt uns eine Frau mit einem kleinen Hund entgegen. Ein Kläffer vor dem Herrn der sich jedes Mal fast erwürgt wenn er einen anderen Hund sieht. In dem Moment fängt er auch schon an. Ich marker Baakos ruhigen Blick er wendet sich wieder mir zu und wir sind im Begriff weiter zu gehen. Auf der Strasse die uns von rechts kreuzt sehe ich in einiger Entfernung eine Mutter mit ihrer Tochter. Die Tochter hat einen etwa 8 Monate alten Boxer Rüden an der Leine. Ich kenne ihn vom Sehen schon und weiß, dass er ein ziemlich hektischer Typ ist. Er fängt sofort an Baako anzustarren und zu bellen. Baako schaut kurz in seine Richtung wendet sich ab und geht mit mir weiter. Ich behalte die drei aber im Auge denn ich sehe schon kommen was gleich passiert. Der Boxer hat sich mittlerweile ordentlich hochgeschaukelt, fixiert Baako immer noch und ist auf dem Sprung. " Wieso in Gottes Namen nimmt die Mutter den Hund spätestens jetzt nicht und lenkt ihn um" denke ich mir. Aber nichts. Es kommt wie es kommen muss. Der Boxer rennt los, das Kind stürzt und der Hund rast gröhlend auf mich und meinen Rüden zu. Baako schaut ruhig ich lobe ihn, er wendet sich sogar von sich aus ab. Mitterweile sind es noch etwa 5 Meter zwischen den Hunden. Im Hintergrund schreien Mutter und Tochter dem Hund hinterher, auf der anderen Strasseseite gröhlt die Fußhupe weiter. All das passiert innerhalb wenigen Sekunden.
Ende der Geschichte... Mein Hund ist ruhig geblieben und hat sich an mir orientiert. Der Boxer hat dann abgedreht und ist wie ein Irrer auf der Strasse herum gerannt.Die Flexleine hinter sich herzerrend. 2 Autos mussten eine Vollbremsung einlegen.
Nochmal: liebe Eltern bitte lasst eure Kinder keinen Hund alleine ausführen und wenn ihr anwesend seit, dann bitte seid so gut und nehmt den Hund in solchen Situationen selbst an die LEINE. Die Frau hätte längst sehen müssen was gleich passiert. Ihr seid verantwortlich, für euch, eure Kinder und euren Hund und ihr müsst Sorge tragen, dass der Hund weder euch, eure Kinder noch sonst jemanden gefährdet weder Mensch noch Hund noch den Verkehr etc.
Und Baako: Mama ist mega stolz auf dich. Du bist super und mir zeigt es, dass unser Training gut, wichtig und richtig war.
Solche Erfolge treiben mich nur weiter an. Ich lasse mich gerne weiter von so Manchem auslachen weil ich mit meinem Hund angebliche Banalitäten trainiere und mich nicht mit Anderen ausführlich unterhalte wenn ich spazieren gehe sondern mein Aufmerksamkeit auf meinen Hund und die Umgebung lege.
Marthe
Erstmal vorweg, meine Hunde dürfen auch nicht von Kindern ausgeführt werden.
Allerdings bin ich als Kind immer mit unserem kleinen Mix in unserem Dorf und auf dem Deich unterwegs gewesen. Meine Freundin hatte den Nachbarshund stets dabei und wir hatten die allerschönsten Zeiten zusammen. Ich denke mal, älter als 12 war ich nicht.
Bei unserem ersten Neufundländer war ich 15 und auch dieser Hund hat mich stets überallhin begleitet. Wir sind mit dem Bus in die Stadt gefahren, ich konnte sie in allen Läden ablegen, wenn ich Klamotten anprobiert habe, sie hat meine Freundinnen mit mir besucht und vieles mehr.
In all den Jahren hat es niemals problematische Situationen gegeben.
Hunde und ich sind immer heil, wenn auch meistens zu spät zum Essen, zuhause angekommen.
Gute alte Zeit ohne Verordnungen etc.
Wie gesagt, mit meinen Hunden darf kein anderer laufen... So ändern sich die Zeiten. Früher war eben doch alles besser:D
Berit
unsere tochter ist 15 und wir gehen oft gemeinsam und sie geht auch mit in die hundeschule aber nur damit sie genau sowas mal besser einschätzen kann
aber wirklich alleine war sie ein wenig spazieren als neo noch ganz klein war
lg sue
Lieber Pete,
wo Du Recht hast - in dem Fall Minderjährige und 40/20 Hund ist es jedoch gleich, ob es Landeshundeverordnung oder Landeshundegesetz heißt.
Wir haben hier im TH einen Labrador, der dem Halter entzogen wurde, da der seine minderjährigen (14) Nachbarskinder mit dem Hunde gehen ließ, diese trafen auf verfeindete Klassenkameraden.........der Hund soll die Kinder bedrohlich angesprungen haben.
Lg,
Steffi mit Xelina, Luna und Pepper
ich kenne hier kids (eigentlich sind es ja mit ca. 16 keine mehr) die gehen mit ihren hunden und sind dabei um einiges verantwortungsvoller und haben den hund besser im griff als manche erwachsene.
ich finde, man sollte ausnahmen zulassen, ein 14-jähriger beispielsweise könnte doch einen hundeführerausweis oder sowas machen.
hmmm, daani, du magst recht haben, was die führungsqualitäten der besagten jugendlichen anbelangt. AAABER: sollte man sie der gefahr aussetzen, dass z.b.
sie mit ansehen müssen, wie ihr eigener hund von einem anderen hund angegriffen oder verletzt wird?
dass sie von menschen angegangen werden (ich denk da grad mal an pöbelnde radfahrer, jogger oder andere feindlich gesinnte personen)?
selbst mit einer "fußhupe" würde ich heutzutage kein kind (oder jugendlichen) spazieren gehen lassen. ich stand selbst nur daneben (war im grundschulalter), als sich ein schäferhund meinte unvermittelt unseren rauhhaardackel pflücken zu müssen... soetwas steckt ein kind oder teenie nicht mal eben so weg. ...und eingreifen können diese erst recht nicht (da machen ja erwachsene schon fehler oder nix, weil se zu geschockt sind). versorgen könnten sie den verletzten hiinterher wahrscheinlich auch nicht.
also: selbst wenn die kids mit den fellnasen alles richtig machen, die gefahren von anderen seiten sind nicht auszuschalten. hunde gehören nicht durch kinder geführt. wer sein kind einen hund allein führen lässt, setzt beide vemeidbaren gefahren aus. (mit unserem automatikwagen könnte unser teenie auch schon allein fahren....die verkehrsregeln kennt er auch....würde ich ihn deshalb lassen?)
gesetze, rechtliches, verordnungen oder versicherungen hin oder her.