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Thema: Kinder und RR

  1. #1
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von AnkeKC
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    Standard Kinder und RR

    habe gehört, daß Kinder aus versicherungstechnischen Gründen nicht mit Hunden grösser als 40 cm ( Quelle z.B. Satzung Tierheim Essen) allein spazieren gehen dürfen. Unsere Ajia ist jetzt 4 Monate alt und meine 12-jährige Tochter geht sehr gern mit ihr spazieren. Wie ist das rechtlich?

  2. #2

    Standard AW: Kinder und RR

    Hallo,

    wie das rechtlich ist weiß ich nicht. Aber ich würde kein Kind unbeaufsichtigt mit einem Hund spazieren gehen lassen ob es rechtlich erlaubt ist oder nicht.;)

    "Freue" mich immer wieder wenn ich hier den ca 14 Jahre alten Bub im Dorf treffe mit dem 50 Kilo Rotti an der Leine.... ich geh immer außer Sichtweite nachdem ich gesehen habe was passierte als er auf einen anderen Hund traf......
    oder den 5 Jährigen der den Labbiwelpen ( 9 Wochen) ganz alleine ausführt.

    (Ja und nehmen wir mal an das Kind hat den Hund im Griff, wiegt mehr als der Hund etc. was passiert wenn ein anderer Hund nicht unter der Kontrolle seines Herrchens/Frauchens steht?)



    Lg

    Marthe
    Geändert von 2 wilde Racker (25.02.2009 um 01:17 Uhr)
    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein wie andere mich gerne hätten

  3. #3
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    Standard AW: Kinder und RR

    auch meine meinung: ein kind sollte nicht allein mit einem hund -egal welcher rasse und größe- unterwegs sein. das ist einfach zu gefährlich, auch wenn es noch so putzig aussiht.

  4. #4
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Fraukehexe
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    Standard AW: Kinder und RR

    Guten Morgen,
    sehe ich genauso,unsere Kinder dürfen weder mit Ajo(13jahre alter Bernersennen-Neufundländer)noch mit Dondo laufen.Werde oft belächelt deswegen.

    Schönen Tag allen Frauke

  5. #5
    fast nur freundliche Hexe Avatar von Feli
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    Standard AW: Kinder und RR

    Ihr werdet lachen - alleine mit den Hunden lass ich nichtmals meine erwachsenen Kinder laufen - ihnen fehlt einfach auch die Sachkunde, wie sie Situationen entschärfen können.

    Und Bei kleineren Kindern weiß man ja auch nie, was die mit den Hunden anstellen, wenn sie außer Sicht sind.

    Ich habe mir schon den Mund fusslig geredet, bei dem Jungen aus der weiteren Nachbarschaft, der mir immer mit einem der hier üblichen Riesengokarts begegnet und dabei einen Beagle Welpen von ca jetzt ca. 12 Wochen hinter sich herschleift ( machte er vor 4 Wochen auch schon).
    Der kleine Kommt nicht hinterher und erhängt sich fast. Leider ist der Bursche auf seinen 4 Rädern zu fix, als dass ich hinterher könnte, um rauszufinden, wo seine Eltern wohnen und auf die Frage nach seinem Namen bekomme ich keine Antwort. Ich habe ihm erklärt, dass er den Welpen überfordert und quält, aber das scheint ihm egal zu sein.
    Der Knabe ist mindestens 13 und weiß was er tut!.

    Da ich dagegen bin, dass Kinder Tiere als lebendes Spielzeug bekommen, sehe ich immer die Eltern als Halter und Verantwortliche und Halter sollten selbst alle Bedürfnisse des Tieres erfüllen und nicht
    den Gassigang auf die Kinder abschieben. Wenn die Lust dazu fehlt, ist es ein Zeichen von Tierliebe, aufs Tier zu verzichten.

    Frauke.....lass sie doch lachen - du lachst zuletzt und ich mit dir- aus Stolz auf dich!
    Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.

  6. #6
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von pete23021972
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    Standard AW: Kinder und RR

    Zitat Zitat von AnkeKC Beitrag anzeigen
    habe gehört, daß Kinder aus versicherungstechnischen Gründen nicht mit Hunden grösser als 40 cm ( Quelle z.B. Satzung Tierheim Essen) allein spazieren gehen dürfen. Unsere Ajia ist jetzt 4 Monate alt und meine 12-jährige Tochter geht sehr gern mit ihr spazieren. Wie ist das rechtlich?

    frag nicht uns, frag dich selbst. kannst du das vor dir und deinem gewissen verteten?

    pete
    cira und balou, es mag der tag kommen, an dem mir euer name keine tränen in die augen treibt. ich hoffe, er kommt nie.
    Duncan mein Freund, es war zu früh, viel zu früh. Du fehlst. Alina, ich vermisse Dich!

  7. #7
    GerdL
    Gast

    Standard AW: Kinder und RR

    Hallo Anke,

    um die versicherungstechnische Abdeckung zu klären musst du dir die AGB und die Police deiner Versicherung genau durchlesen, die kennen wir doch nicht. Allgemein gibt es da keine rechtliche Regelung.

    Ich persönlich rate davon ab. Aus eigener Erfahrung.

    Gruß
    Gerd

  8. #8
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Frau Lana
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    Standard AW: Kinder und RR

    Meine Kinder (12 und 15) lass ich auch nicht mit dem Jacky gehen. Körperlich geht das wohl, sie können manche Situationen aber nicht einschätzen.
    Hier ist folgendes passiert: Familie mit Schäferhund, der sehr gut erzogen war, ein Vorzeigehund eben. Mädchen 12 Jahre geht mit ihm an der Hauptstraße spazieren, bis gegenüber freilaufende Hühner auftauchen und der Hund rüber will...
    Das ging leider tragisch aus, der Hund wurde angefahren, lag mit gebrochenem Rücken auf der Straße, das Mädchen stand unter Schock, zu Hause war keiner und es dauerte ewig bis der Hund zum Einschläfern kam.
    Wenn es so endet, ist es auch egal ob die Versicherung nun zahlt oder nicht.
    Ich bin sehr viel mit den Kindern zusammen gegangen und sie durften die Hunde halten, wenn das Umfeld es zuließ.
    LG
    Tanja
    Liebe Grüße
    Tanja

  9. #9
    daani1983
    Gast

    Standard AW: Kinder und RR

    Zitat Zitat von Frau Lana Beitrag anzeigen
    Ich bin sehr viel mit den Kindern zusammen gegangen und sie durften die Hunde halten, wenn das Umfeld es zuließ.
    Ich würde es genauso halten, wenn ich Kinder hätte und diese alt genug dazu wären.

  10. #10
    GrossARTig
    Gast

    Standard AW: Kinder und RR

    Wo steht das? Wo kann man das nachlesen?

  11. #11
    Schnurzelpurpserin Avatar von dissens
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    Standard AW: Kinder und RR

    Anke,
    lies Dir auch die in Deiner Gemeinde geltende Gefahrenabwehrverordnung durch.
    Hier bei uns ist darin spezifiziert, dass Hunde innerorts nur von "geeigneten Führern" zu führen seien, bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 5.000.

    Und im Falle eines Falles ist ein 12jähriges Mädchen eher weniger geeignet.

    Simple Anzeige genügt da wohl...

    LG
    Tina
    Ignorance is not a virtue! (Barack Hussein Obama II)

  12. #12
    Tahuru
    Gast

    Standard AW: Kinder und RR

    Ich schliesse mich meinen Vorschreibern an. Kinder sollten nicht allein mit Hunden spazieren gehen.
    Es kann immer Situationen geben, die das Kind weder körperlich, noch verhaltenstechnisch bewältigen kann. Sei es der eigene Hund, der lossprintet oder ein anderer der "Terror" macht.

    Und es ist mir dabei egal, welche Größe oder welches Alter der Hund hat.
    Bsp: Ein 10-12 Jahre altes Mädchen schleift hier in der Nachbarschaft einen Minihund durch die Gegend. Entweder der Zwerg zieht wie blöd an seiner Flexi oder das Mädel zerrt den Hund hinter sich her, weil es nicht schnell genug geht. Manchmal rennt der Kleine zuerst zwischen den Autos auf die Straße und am Ende der Flexi folgt das Mädel, bis jetzt ging das anscheinend gut...

    Versicherungstechnisch...keine Ahnung...kann mir aber schon vorstellen, dass eine Versicherung genauer nachfragt, wenn in einer Kinder-Hund-Konstellation irgendwas passiert...da man z.B. bei einem ausgewachsenen RR als Elternteil wissen sollte, dass ein Kind den im Notfall nicht halten kann...(ist das dann Verletzung der Aufsichtspflicht? Fahrlässigkeit?).

  13. #13
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Big_Kira
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    Standard AW: Kinder und RR

    Hallo,

    vor ein paar Jahren ist ein Mädchen 14 Jahre öfters mit den Hund Labimix der Nachbarn Spazieren und auch mit dem Fahrrad unterwegs gewesen.
    Sie sind beide beim Überqueren der Hauptstraße ( sie hatte Hund und Fahrrad dabei)von einem Auto erfasst und getötet wurden. Es war schrecklich. Jeder war eigentlich überzeug das der Hund gut erzogen und das Mädchen super mit ihm klar kommt.
    Das hat mich sehr nachdenklich gemacht. Ich muss aber dazu sagen meine Tochter durfte nie mit unseren damaligen Hund Biene ( Dobermann ) allein gehen. Heute ist sie 19 Jahre und mit Kira darf sie jetzt auch gehen.

    Ich glaube es gibt viele Situationen wo schon viele erwachsene überfordert sind und diese sollte man seinem Kind ersparen. Ich denke da nur daran wenn sich plötzlich ein fremder Hund auf den eigenen stürzt , eine Katze plötzlich auftaucht und wegrennt und vieles mehr.

    Viele Grüße
    Kathrin und Kira

  14. #14
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von pete23021972
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    Standard AW: Kinder und RR

    Zitat Zitat von daani1983 Beitrag anzeigen
    Ich würde es genauso halten, wenn ich Kinder hätte und diese alt genug dazu wären.

    daani, bevor du das liest ein kleiner tip von mir. du kannst es als blöde anmache verstehen und dich ärgern oder du kannst darüber nachdenken und im hinterkopf haben, wenn mir der typ ans bein pinkeln wollte, machte er das anders. täte er nämlich.

    meine nickeleien in deine richtung, ob etwas wo geschrieben steht oder nicht und mein deutliches zum ausdruck bringen, dass mich deine literaturhinweise ein wenig nerven ist nicht aus der luft gegriffen sondern hat einen gewissen sachlichen hintergrund.

    hier kann man(n) diesen, so finde ich, wunderbar darstellen.

    sicherlich entspricht es der wunschvorstellung eines jeden elternteils, sein kind zu einem selbstsicheren, verantwortungsbewussten erwachsenen zu erziehen. und sicherlich steht in vielen büchern auch, dass man, um dieses ziel zu erreichen, verantwortung übertragen und die möglichkeit zur fehlerschaffung einräumen muss.

    diese literarisch-pädagogigischen grundsätze auf das praktische leben umzusetzen bedeutet dann halt, das kind mit dem hund gehen zu lassen. selbstredend nur, wenn es das umfeld zulässt. und selbstredend nur, wenn das kind die persönliche reife und körperliche fähigkeit dazu besitzt.

    nun kommt die von mir schon gelegentlich angesprochene praktische erfahrung dazu, welche diese ansätze, ich sage mal relativiert. in einer anderen stimmung würde ich es umschreiben mit bullshit.

    das führen eines hundes gehört nicht zu den bereichen, in welchen kinder erfahrungen ohne eingriffsmöglichkeit des verantwortlichen hundehalters sammeln sollen. und mit eingriffsmöglichkeit meine ich die möglichkeit zur sofortigen übernahme der geistigen und körperlichen kontrolle.

    ein kind, ich grenze jetzt mal vorsorglich ein, jünger als 16, ist nicht in der lage, die zur führung eiens hundes erforderliche verantwortung alleine zu tragen. das szenario reicht hierbei von der gefahr, dass der hund ausbüchst, angreift, angegriffen wird, dem verkehr zum opfer fällt oder nur einem fremden anlass bietet, streit zu suchen bis hin zum in die hand des vorbeigehenden beißen und die oma vom rad holen.
    blättere bitte einfach mal durch das forum und suche dir beispiele heraus, wo hundehalter angepöbelt oder sonstwie belästigt wurden. suche dir die fälle, in denen der eigene hund "überreagiert" hat oder von einem "überreagierendem" gebissen oder sonstwie verletzt wurde.
    selbst die hier postenden erwachsenen zeigen, dass sie mit diesen situationen regelmäßig akut überfordert werden. wie soll ein kind das schaffen. und vom umfeld hängt dies leider auch nicht ab. wir leben in einer umgebung, welche geprägt ist von der menschlichen zivilisation. gegenden, wo gilt, da ist sonst nie jemand, gibt es realistisch gesehen nicht.

    ich für meinen teil würde noch nichteinmal einen unerfahrenen erwachsenen mit einem meiner hunde spazieren gehen lassen, da dieser einer reaktion des hundes oft nicht gewachsen ist. noch weniger ein kind.

    nun der bogen zu alter und erfahrung. ich habe, als ich in deinem alter war, meinen sohn mit unserem schäferhund raus gelassen. das ging gut und ich war überzeugt das richtige zu tun. heute ist der junge um einiges älter und ich bin es auch. heute lasse ich ihn mit keinem meiner hunde mehr spazieren gehen. nicht weil ich ängstlicher bin sondern weil ich in den jahren zu viel negativer erfahrungen gesammelt habe. zum glück keine eigenen, nur die von dritten, aber ausreichend negative. ein kind hat einen hund ebensowenig zu führen wie eine waffe oder ein auto. das anlernen erfolgt unter aufsicht und die eigenständige verantwortung dann, wenn es ausreichend alt ist.

    ich für meinen teil hatte glück. jene, welche die erfahrungen selbst sammelten oft weniger. sei so klug und mache sie dir zumindest zum teil zu eigen.

    und ich darf dir mit verlaub sagen, diese erfahrungen wirst du in den wenigsten hundebüchern oder pädagogischen ratgebern finden. aber fast jeder, der lange zeit hunde besaß wird sie dir bestätigen.

    pete
    cira und balou, es mag der tag kommen, an dem mir euer name keine tränen in die augen treibt. ich hoffe, er kommt nie.
    Duncan mein Freund, es war zu früh, viel zu früh. Du fehlst. Alina, ich vermisse Dich!

  15. #15
    Pro-Hund
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    Standard AW: Kinder und RR

    Zitat Zitat von pete23021972 Beitrag anzeigen
    und ich darf dir mit verlaub sagen, diese erfahrungen wirst du in den wenigsten hundebüchern oder pädagogischen ratgebern finden. aber fast jeder, der lange zeit hunde besaß wird sie dir bestätigen.

    pete
    Bestätigt!

    Und mir fällt dazu immer nur ein Wort ein: Fahrlässig.

    Solche Eltern erwecken bei mir immer den Eindruck, sie wollten beide loswerden, den Hund und das Kind.

    Gruß
    Pro Hund

  16. #16
    Webhamster Avatar von Webmaster
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    Standard AW: Kinder und RR

    Zitat Zitat von dissens Beitrag anzeigen
    Anke,
    lies Dir auch die in Deiner Gemeinde geltende Gefahrenabwehrverordnung durch.
    Hier bei uns ist darin spezifiziert, dass Hunde innerorts nur von "geeigneten Führern" zu führen seien, bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 5.000.

    Und im Falle eines Falles ist ein 12jähriges Mädchen eher weniger geeignet.

    Simple Anzeige genügt da wohl...

    LG
    Tina
    danke tina,
    leider wissen viele gar nicht, was in den satzungen und verordnungen ihrer gemeinden steht.
    bei uns zum beispiel findet sich ein entsprechender passus in der polizeiverordnung:

    "Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür
    geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist."
    Vielleicht stünde es besser um die Welt, wenn die Menschen Maulkörbe und die Hunde Gesetze bekämen.
    George Bernard Shaw (1856 - 1950)

  17. #17
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    Standard AW: Kinder und RR

    Zu pete`s Ausführung ist nichts aber auch garnichts hinzuzufügen.
    "Leider" gehört manchmal allerdings sehr viel Erfahrung zu so einem Pamphlet.

    Gesa mit Athos,
    der nur eine Hand kennt :-)))

  18. #18
    daani1983
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    Standard AW: Kinder und RR

    Zitat Zitat von pete23021972 Beitrag anzeigen
    das führen eines hundes gehört nicht zu den bereichen, in welchen kinder erfahrungen ohne eingriffsmöglichkeit des verantwortlichen hundehalters sammeln sollen. und mit eingriffsmöglichkeit meine ich die möglichkeit zur sofortigen übernahme der geistigen und körperlichen kontrolle.
    dem stimme ich voll und ganz zu, was anderes habe ich nicht geschrieben.
    der von dir zitierte satz schließt das hier aber nicht aus:

    Zitat Zitat von Frau Lana Beitrag anzeigen
    Ich bin sehr viel mit den Kindern zusammen gegangen und sie durften die Hunde halten, wenn das Umfeld es zuließ.
    Geändert von daani1983 (25.02.2009 um 10:36 Uhr)

  19. #19
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    Standard AW: Kinder und RR

    Der Satz von daani bezog sich darauf, die Kinder im Beisein der Eltern in sicherer Umgebung direkt neben Mutter den Hund mal halten zu lassen.
    Liebe Grüße
    Tanja

  20. #20
    Benutzer
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    Hesel
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    Standard AW: Kinder und RR

    Hallo,
    eigentlich ist immer einer von uns ( Männe oder ich ) zu Hause. Mein Mann war jetzt 5 Wochen zur Kur und ich mußte ab und an Doppeltschicht arbeiten. Somit mußte meine Tochter (17 ) dann auch mal mit den Hunden raus. Ich hatte immer ein ungutes Gefühl dabei.
    Meine Mutter war in der Zeit 1 Woche bei uns und ihr wurde ausdrücklich untersagt, mit den Hunden zu gehen. Auch nicht einzelnd.
    Komm ich abends nach Hause, erzählt sie mir: brauchst nicht mehr mit den Hunden zu gehen, die Nachbarin war mit denen und den Kindern schon unterwegs.
    Eine "Fremde"mit meinen Beiden draußen, wo ich es nur im Notfall meiner Ältesten erlaube.
    Ich mußte mich so zurrückhalten, ist ja nun mal meine Mutter.
    Versicherung war mir egal. Körperliche Schäden an Mensch und Tier kann keiner ersetzen.

    LG Ariane,Gasira+Sahin

  21. #21
    sarasabine
    Gast

    Standard AW: Kinder und RR

    "Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür
    geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist."[/quote]


    Hallo,

    obiger Text zitiert ja quasi schon die LHV (Landeshundeverordnung) wonach man zum Halten/Führen eines Hundes der mehr als 20 kg wiegt oder höher als 40 cm Stockmass hat einen so genannten Sachkundenachweis benötigt, weiter muss man mind. 18 Jahre alt sein!

    Abgesehen davon, dass dieser Sachkundenachweis nur die Theorie inne hat, können nicht wirklich schöne Sachen für Hunde und Kinder passieren, die bei Anwesenheit eines Sachkundigen zu vermeiden wären.

    Hier hat eine Bordeaux-Doggen-Mischlingshünding einen kleinen Dackel "auseinander genommen" an dessen Leinenende ein 9-jähriger war...
    Die Halterin des Bordeaux-Doggen-Mischlings meinte nur, dass das nicht passiert wäre - und jetzt kommts WENN DER JUNGE EINEN ANDEREN WEG GEGANGEN WÄRE!

    Details brauche ich - glaube ich jedenfalls - nicht mehr näher zu erläutern...

    LG Sabine

  22. #22
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    Standard AW: Kinder und RR

    hallo,

    wir haben zur haltung unseres hundes beim ta einen sachkundenachweis machen müssen und sie extra beim ordnungsamt angemeldet, dazu mussten wir den versicherungsnachweis vorlegen.

    ich bzw. mein mann haben die komplette haftung für den fall, dass unsere kinder mit dem hund - unmöglich - unterwegs wären und etwas passiert.

    das ist doch wohl in anderen städten/gemeinden ähnlich oder?

    abgesehen davon, dass mir schon der gesunde menschenverstand sagen muss, dass das nicht geht...

    kinder sollen erstmal lernen auf sich selbst zu achten, wie denn auf einen hund, der in vielen fällen schwerer und natürlich schneller ist als das kind selbtst???

    bettina

  23. #23
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    Standard AW: Kinder und RR

    Zitat Zitat von AnkeKC Beitrag anzeigen
    habe gehört, daß Kinder aus versicherungstechnischen Gründen nicht mit Hunden grösser als 40 cm ( Quelle z.B. Satzung Tierheim Essen) allein spazieren gehen dürfen. Unsere Ajia ist jetzt 4 Monate alt und meine 12-jährige Tochter geht sehr gern mit ihr spazieren. Wie ist das rechtlich?

    Hallo Anke,

    Kurz und knapp - Du verstößt gegen die Landeshundeverordnung NRW mit allen möglichen Folgen!

    Lg,
    Steffi mit Xelina, Luna und Pepper

  24. #24
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von xelina
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    Standard AW: Kinder und RR

    Zitat Zitat von xelina Beitrag anzeigen
    Hallo Anke,

    Kurz und knapp - Du verstößt gegen die Landeshundeverordnung NRW mit allen möglichen Folgen!

    Lg,
    Steffi mit Xelina, Luna und Pepper

    Sorry, ihr seid ja Niedersachsen - bei euch heißt es:

    ... wer aufgrund fehlender körperlicher Kräfte den Hund nicht gefahrlos führen kann...

    m.E. fallen minderjährige Kinder auf jeden Fall darunter!

    Lg,
    Steffi mit Xelina, Luna und Pepper

  25. #25
    GerdL
    Gast

    Standard AW: Kinder und RR

    Ich weiß, jetzt werden wieder einige sagen, der muss wieder stänkern.

    Ich will nur kurz richtigstellen, Steffi, bei dem von dir erwähnten Absatz des § 7 des Hunde-Gesetzes Niedersachsen geht es um die "persönliche Eignung" zum Halten gefährlicher Hunde die im Sinne des § 3 gleichen Gesetzes einer "Erlaubnispflicht" bedürfen.
    Gilt der Hund nicht als erlaubnispflichtig, weil er nicht unter die Abs. 2 oder 3 des § 3 fällt gilt § 2 (Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. )

    Nichtsdestoweniger bleibe ich dabei, 12-jährige sind nicht geeignet.

    Gruß
    Gerd
    Geändert von GerdL (25.02.2009 um 15:55 Uhr)

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