Anke,
lies Dir auch die in Deiner Gemeinde geltende Gefahrenabwehrverordnung durch.
Hier bei uns ist darin spezifiziert, dass Hunde innerorts nur von "geeigneten Führern" zu führen seien, bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 5.000.

Und im Falle eines Falles ist ein 12jähriges Mädchen eher weniger geeignet.

Simple Anzeige genügt da wohl...

LG
Tina