Hallo Anke,
als wir damals (2001) den Sachkundenachweis in Düsseldorf gemacht hatten, bekamen wir von der Stadt einen Ausweis, den wir immer mitzuführen hatten und dieser Ausweis berechtigte uns zum Führen dieses Hundes.
Soweit ich mich noch erinnere, war es für Personen unter 18 Jahren generell verboten, Hunde mit einer Schulterhöhe über 40 cm und einem Gewicht von mehr als 20 kg zu führen (sehr sinnvoll in meinen Augen).
Was Deine Hundehaftpflichtversicherung zu dem Thema zu sagen hat, sollte Dir Dein zuständiger Berater sagen können.
Ich persönlich würde auch niemals jemand anderen mit unseren Hunden (insbesondere mit Louis nicht) zum spazierengehen schicken, das wäre mir viel zu gefährlich.
Azizi hingegen wurde schon öfter von meiner Freundin abgeholt, allerdings hat diese selber einen Hund und kennt Azizi von Welpenbeinen an.
Ich muss allerdings auch sagen, dass z.B. die Retrieverhündin von Nachbarn in Deutschland von der halbwüchsigen Tochter besser ausgeführt wurde als z.B. vom Vater. Allerdings hat diese Tochter auch immer mit die Hundeschule besucht und war daher für den Hund auch eine wichtige Bezugsperson. Das Mädel hat sich auch immer in allen Situationen sehr vorausschauend und verantwortungsbewusst gezeigt; allerdings hat die Retrieverhündin durch ihren goldigen Charakter auch nie Probleme gemacht, ausser, sie wartete vor einem Mauseloch auf eine Maus, dann war sie taub für alles um sie herum... ;)
Anke, jetzt ist Eure Hündin noch sehr jung, was ist in ein paar Monaten, wenn sie in die Pubertät kommt und evtl. noch mehr an Gewicht zugelegt hat. Ich weiß nicht, ob dann ein 12jähriges Kind an das andere Ende der Leine gehört, vor allem, wenn die Hauptbezugsperson für den Hund eigentlich jemand anderes ist.
Viele Grüße
Angela
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