Zitat Zitat von pete23021972 Beitrag anzeigen
und wer sich dieser deutlichen wortwahl bedient, der sollte doch wissen, dass es in nrw eine landeshundeverordnung nicht gibt.

pete, mit einem leichten lächeln im gesicht

Lieber Pete,

wo Du Recht hast - in dem Fall Minderjährige und 40/20 Hund ist es jedoch gleich, ob es Landeshundeverordnung oder Landeshundegesetz heißt.
Wir haben hier im TH einen Labrador, der dem Halter entzogen wurde, da der seine minderjährigen (14) Nachbarskinder mit dem Hunde gehen ließ, diese trafen auf verfeindete Klassenkameraden.........der Hund soll die Kinder bedrohlich angesprungen haben.

Lg,
Steffi mit Xelina, Luna und Pepper