...stimmt :
"Hohe Geldstrafe für Hundehalterin
(huj) Wer regelmäßig seinen Hund mehrere Stunden lang im Laderaum seines Pkw-Kombi unterbringt, macht sich strafbar. Eine Hundehalterin hatte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Az. 2 E 2385/07) eingelegt. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in Verbindung mit der Tierschutz-Hundeverordnung war sie zu einer Geldstrafe von 2500 Euro (100 Tagessätze) verurteilt worden, weil sie ihren Hund drei- bis viermal pro Woche während ihrer halbtägigen Arbeitszeit im Kofferraum des Kombis verwahrte. Während das Gericht auf die Hundeverordnung verwies, die eine Mindestfläche von sechs Quadratmetern als Unterbringungsfläche für einen Hund fordert, argumentierte die Halterin, dass sich die Hündin jahrelang an diese Haltung gewöhnt habe und sich im Kofferraum wohl fühle.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof folgte der Argumentation der Hunderhalterin nicht und wies die Berufung zurück.
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Az. 8 UZ 2673/07"
aus
Hund & Jagd - Informationsdienst - Recht
Da gibts übrigens noch andere, nicht nur für Jäger interessante Urteile zu lesen.
lg
Christine
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