Zitat Zitat von Wendell Borton Beitrag anzeigen
Kerstin,

erfüllt dein Auto die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Zwingerhaltung? Ich denke, 6m² Grundfläche könnte knapp werden oder was fährst du für einen Bus?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es vor nicht langer Zeit einen Fall gegeben hat, bei dem ein Hundebesitzer genau deshalb nicht unerheblich bestraft worden ist.

...stimmt :

"Hohe Geldstrafe für Hundehalterin

(huj) Wer regelmäßig seinen Hund mehrere Stunden lang im Laderaum seines Pkw-Kombi unterbringt, macht sich strafbar. Eine Hundehalterin hatte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Az. 2 E 2385/07) eingelegt. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in Verbindung mit der Tierschutz-Hundeverordnung war sie zu einer Geldstrafe von 2500 Euro (100 Tagessätze) verurteilt worden, weil sie ihren Hund drei- bis viermal pro Woche während ihrer halbtägigen Arbeitszeit im Kofferraum des Kombis verwahrte. Während das Gericht auf die Hundeverordnung verwies, die eine Mindestfläche von sechs Quadratmetern als Unterbringungsfläche für einen Hund fordert, argumentierte die Halterin, dass sich die Hündin jahrelang an diese Haltung gewöhnt habe und sich im Kofferraum wohl fühle.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof folgte der Argumentation der Hunderhalterin nicht und wies die Berufung zurück.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Az. 8 UZ 2673/07"

aus

Hund & Jagd - Informationsdienst - Recht

Da gibts übrigens noch andere, nicht nur für Jäger interessante Urteile zu lesen.

lg
Christine