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  1. #1
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    Standard Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Hallo bin neu hier habe mir vor 2 Wochen einen Ridgeback zugelegt und wollte wissen ob ich In NRW den Sachkundenachweis benötige?

  2. #2
    Hibbelhundehalter *gg* Avatar von spechti
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Hallo Iceman , ja , brauchst Du . Hier in Bielefeld zumindest , ich denke , das gilt für ganz NRW . Gruß , Susanne

  3. #3
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Ja brauchst Du. Gilt für ganz NRW.

    Habe früher mal dort gewohnt und kann Ihn Dir gerne zusenden per Mail. Einfach bescheid sagen.

    LG Alli und Fellnase

  4. #4
    Kirstin, Baghira & Abuya Avatar von rrmalaika
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Hallöchen,

    jepp so ist es hier bei uns in NRW.
    Auch nachzulesen unter §11
    http://www.tierheim-bochum.de/Informationen/AGV39-1.pdf

    Lieben Gruß
    Kirstin, Baghira und Abuya

  5. #5
    . Avatar von Tina G.
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Ja, den brauchst du, um den Hund anschließend dem Ordnungsamt melden zu können.

    LG
    Tina
    Du wirst immer fehlen. Aros 26.06.2006 - 31.07.2019

  6. #6
    Wendell Borton
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Off-Topic:

    Zitat Zitat von Iceman Beitrag anzeigen
    Hallo bin neu hier habe mir vor 2 Wochen einen Ridgeback zugelegt und wollte wissen ob ich In NRW den Sachkundenachweis benötige?
    Ich habe mir vor zwei Wochen ein Auto zugelegt und wollte wissen ob ich dafür in NRW einen Führerschein benötige?

  7. #7
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Nicht zwingend.
    Hattest Du vorher schon nachweislich einen Hund in etwa der Größenordnung, reicht das als Sachkundenachweis.
    Bei mir: letzte Hunde Golden Retriever + Labbi,
    kein Nachweis erforderlich, da die Behörde von der notwendigen
    Sachkude ausgeht.
    OrdAmt Straelen.

    Gruß und gute N8

    Franz P

  8. #8
    . Avatar von Tina G.
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Off-Topic:

    Andi, tu du mal nich die neuen verjagen.
    Besonders nicht, wenn es bisher kein einziges Thema zum Sachkundetest im Forum gibt, und der Test auch nicht im Landeshundegesetz NRW aufgeführt ist


    Franz, stimmt. Der Test muß nicht unbedingt sein. Du musst den vorherigen großen Hund, soweit ich weiß, mindestens nachweislich 3 Jahre lang gehabt haben, um vom Test befreit zu sein.

    LG
    Tina
    Du wirst immer fehlen. Aros 26.06.2006 - 31.07.2019

  9. #9
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Hallo,
    bekannte von uns hatten 14 Jahre lang einen Beagle Labrador Mix.
    Nach seinem Tod, brauchten sie zweieinhalb Jahre bis sie sich entschlossen einen Riesenschnauzer bei sich aufzunehmen.
    Sie mussten einen Sachkundenachweis erbringen, ist jetzt gut ein Jahr her.
    Gruß Reiner

  10. #10
    Wendell Borton
    Gast

    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Zitat Zitat von Tina G. Beitrag anzeigen
    Off-Topic:

    Andi, tu du mal nich die neuen verjagen.
    Besonders nicht, wenn es bisher kein einziges Thema zum Sachkundetest im Forum gibt, und der Test auch nicht im Landeshundegesetz NRW aufgeführt ist
    O.K.
    Dann nochmal besser verständlich, warum ich so reagiere.
    Der Threadsteller fragte keinesfalls nach dem Sachkundenachweis, weil er gedenkt, sich einen Ridgeback "zuzulegen", sondern weil er es bereits getan hat.
    Ich kaufe mir also ein Lebewesen für, na sagen wir mal 1500€, monatlich verschlingt das Hundchen (billiges) Futter für 30€. Dazu Haftpflichtversicherung (günstig, 60€ im Jahr). Steuern (auch günstig, 60€ im Jahr). Tierarztkosten (wenn der Hund gesund ist), sagen wir mal 150€ im Jahr.
    Macht in 10 Jahren (hoffen wir aber mal, dass Hundi älter wird) in der Summe wieviel?

    Minimum 7800€. Für ein Lebewesen.
    Weiß man da nicht vorher ob man einen Sachkundenachweis benötigt?

    http://www.rhodesian-ridgeback-forum...nachweiss.html
    http://www.rhodesian-ridgeback-forum...enachweis.html
    http://www.rhodesian-ridgeback-forum...epruefung.html

    Und natürlich ist unter §11 (Große Hunde), Abs. 2 des Landeshundegesetzes NRW expliziert von einem Sachkundenachweis die Rede.
    (2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der
    Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
    http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf

  11. #11
    RedHotChilliPepper
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Dann bräuchte ich also auch einen Sachkundenachweis.
    Hätte mich die Stadt Hennef nicht darauf aufmerksam machen müssen? Danach hat mich nämlich niemand gefragt, als wir Loona angemeldet haben .

  12. #12
    Wendell Borton
    Gast

    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Si tacuisses, philosophus mansisses.

  13. #13
    fast nur freundliche Hexe Avatar von Feli
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Und ich hab immer gezweifelt, wenn Vati sagte Latein kannste immer brauchen......
    Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.

  14. #14
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    Daumen runter AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Hallo,
    ich hoffe nicht, dass ich jetzt gegen irgendwelches Copyright verstoße, aber der link ging irgendwie nicht. Kann ja auch sein, dass es für die meisten NRWraner ein alter Hut ist.

    Aus dem Tasso-Newsletter:
    Wie die Hannoverische Zeitung am 11. Mai 2009 mitteilte, will der Landtag in Niedersachsen im August über ein neues Hundegesetz abstimmen. Dem Gesetzesvorhaben war ein bedauerlicher Beißvorfall vorausgegangen, bei dem 2 Mädchen durch einen Rottweiler verletzt wurden. Die neue Regelung, die Maulkorb- und Leinenzwang ebenso vorsieht wie Wesenstests, beträfe – und das ist neu - alle Hunde, ganz gleich welcher Rasse, ab einer Schulterhöhe von 40 cm oder einem Gewicht von 20 Kilogramm. „Die Verlagerung von der Rasse hin zur Größe eines Hundes als Bemessungsgrundlage für dessen Gefährlichkeit wird der Realität auch nicht gerecht werden“, schätzt Philip McCreight von TASSO das Vorhaben der niedersächsischen Landesregierung ein.

    Fällt dann die Prüfung der Leinenhalter ganz weg? Darf mein Hund bei der Durchreise dann nur noch mit Maulkorb Pipi machen?
    Sybille

  15. #15
    Wendell Borton
    Gast

    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Liebe Sybille,

    der Entwurf ist schon lange überholt. Das ist nicht der nueste Stand.
    Feli kann sicher mehr dazu sagen.

  16. #16
    . Avatar von Tina G.
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Andi, das war es ja (dein Post #9), was ich meinte.

    Daani, nein, die Stadt hätte dich nicht aufmerksam machen müssen.
    Bzw. ich denke, auf der Internetseite deiner Stadt wirst du auch nachlesen können, deß der Hund dem OA zu melden ist.
    Die Anmeldung zur Hundesteuer ist was ganz anderes als die Meldung beim OA.
    Ich wurde z.B. nicht vom OA gefragt, ob der Hund zur Steuer gemeldet ist.

    Wir haben ein Gesetz, für jeden nachzulesen, in dem genau und verständlich steht, welche Pflichten man zu erfüllen hat.

    LG
    Tina
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  17. #17
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Sibilla Teichert
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Zitat Zitat von Tina G. Beitrag anzeigen
    Off-Topic:

    Andi, tu du mal nich die neuen verjagen.
    Besonders nicht, wenn es bisher kein einziges Thema zum Sachkundetest im Forum gibt, und der Test auch nicht im Landeshundegesetz NRW aufgeführt ist


    Franz, stimmt. Der Test muß nicht unbedingt sein. Du musst den vorherigen großen Hund, soweit ich weiß, mindestens nachweislich 3 Jahre lang gehabt haben, um vom Test befreit zu sein.

    LG
    Tina
    3 Jahre lang gehabt haben reicht immer noch nicht. In den 3 letzten Jahren darf man auch keinen Ärger mit dem Ordnungsamt wegen dieses Hundes gehabt haben.

    Es wäre ein leichtes wenn man diesen Hinweis bezüglich des Sachkundenachweises und das man den Hund beim OA anmelden muß mit dem Faltblättchen vom Finanzamt bekäme.

    Aber unkompliziert ist ja nicht automatisch gut.

    Landeshundegesetz kannst Du Dir natürlich schön runterladen. WENN DU EINEN PC HAST! Ist das auch Pflicht wenn man sich einen Hund anschaffst?
    Wer der Herde folgt, der folgt nur Ärschen.

  18. #18
    fast nur freundliche Hexe Avatar von Feli
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    NS die neuste Antragsformulierung fürs Gesetz:

    Antrag

    Öffentliche Sicherheit gewährleisten - Hundegesetz

    verschärfen!

    Der Landtag wolle beschließen:

    Entschließung






    . Der Landtag stellt fest:

    Das zurzeit geltende „Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)“ er-füllt nicht den Zweck,
    die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und
    möglichen Gefahren vorsorgend entgegen-zuwirken. Es kommt erst zum Zuge, wenn ein Hund „auffällig“ geworden ist.
    Die Folge sind schwere Bissverletzungen, in Einzelfällen mit Todesfolge.

    Die Landesregierung handelt fahrlässig, da sie bereits im letzten Jahr nach gefährlichen Beißattacken von Hunden
    Gesetzesänderungen angekündigt, aber nicht ausgeführt hat. In al-len anderen Bundesländern gelten wesentlich schärfere
    und höhere gesetzliche Regelungen, um Gefahren, die von aggressiven Hunden ausgehen,
    für die öffentliche Sicherheit zu vermeiden bzw. ihnen vorzubeugen.

    Der/die Hundehalter/in trägt die Verantwortung für die Erziehung des Hundes und geht damit auch
    die Verpflichtung ein, dass sein/ihr Tier keine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt.
    Die Voraussetzungen für das Halten von gefährlichen und/oder großen Hunden müssen verschärft werden.

    II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

    1. Unverzüglich eine Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes vorzunehmen, mit dem Ziel,
    die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren
    abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken.

    2. Für alle Hunderassen die Pflicht einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Kennzeichnung
    durch einen Mikrochip verbindlich festzulegen.

    3. Eine Festlegung gefährlicher Hunderassen (Rasseliste) vorzunehmen. Dafür sollten die vorhandenen Daten,
    Beißstatistiken der anderen Bundesländer, herangezogen werden.

    4. Das Halten von gefährlichen und/oder großen Hunderassen (Beantragung der Erlaubnis notwendig)
    mit besonderen Auflagen zu versehen. Dazu gehören u. a. Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.

    5.

    Eine eigene Beißstatistik zur Beurteilung und Überprüfung von gefährlichen Hunderassen anzulegen.

    S Sich im Agrarministerrat dafür einzusetzen, dass es zu einer bundesweiten einheitlichen Einstufung
    von gefährlichen Hunderassen kommt.

    7. Ein Zuchtverbot zu erlassen für Züchtungen von Hunden mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität
    und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren.

    8. Die Kontrollen über das ordnungsgemäße Halten gefährlicher Hunde zu verschärfen.



    Begründung

    Die Niedersächsische Gefahrtierverordnung mit Rasseliste wurde im Sommer 2000 von allen Landtagsfraktionen gemeinsam beschlossen.

    Am 3. Juli 2002 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die komplette Hunderegelung in der Gefahrtierverordnung für nichtig.
    Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Haltung von Hunden zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach
    rechtsstaatlichen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz geregelt werden müsse, ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen nicht vor.

    Kurz danach wurde von der SPD-Landesregierung das Niedersächsische Hundegesetz - mit Rasseliste - eingebracht
    und beschlossen. Nach dem Regierungswechsel hatte es die CDU/FDP-Landesregierung sehr eilig und
    änderte das Hundegesetz, die Rasseliste entfiel. Das Ergebnis: In Niedersachsen gilt ein Hund erst dann als gefährlich,
    wenn er durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist, in der Regel ist das erst bei schweren Bissverletzungen der Fall.
    Für die verletzten Menschen ist es dann zu spät.

    14 Bundesländer führen eine Rasseliste mit Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich aufgeführt oder deren
    Gefährlichkeit vermutet wird. Für einen solchen „Listenhund“ gelten in den Bun-desländern unterschiedliche Regelungen.
    Die rassespezifischen Sonderregeln umfassen unter an-derem Leinenzwang, Maulkorbzwang, Chippflicht, Versicherungspflicht,
    Genehmigungspflicht, Gebot der Unfruchtbarmachung, Sachkundenachweis und Haltungsverbot. Nur Thüringen und
    Niedersachsen führen keine Rasseliste. Die 14 Bundesländer mit Rasseliste vertreten den Standpunkt,
    mit der Auflistung von Hunderassen würden gefährliche Hunde besser kontrollierbar und die Sicherheit vor Hundeangriffen würde erhöht.

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, die sogenannte Kampfhundeentscheidung vom 16. März 2004 besagt allerdings auch,
    dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten muss. Aus diesem Grunde ist es notwendig, eine Beißstatistik zu führen.
    Wird dabei die prognosti-sche Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde nicht bestätigt,
    muss die Rasseliste den neuen Erkenntnissen angepasst werden.

    Halter von Listenhunden müssen sich vor Reisen in andere Bundesländer über die geltende Rechtslage informieren.

    Eine unübersichtliche Situation besteht auch bei den Hundehalter-Haftpflichtversicherungen.
    Auch dort gibt es zum Teil Rasselisten, bestimmte Hunderassen werden von einigen Versicherungen überhaupt nicht aufgenommen.

    Ein besonderer Schwerpunkt muss auf den Hundehalter gelegt werden. Viele Beißattacken entstehen durch Unfähigkeit,
    falsches Verhalten, falsche Erziehung, mangelnde Eignung und Sachkundewissen der Hundehalter.
    Die Erteilung der Erlaubnis für das Halten eines gefährlichen Hundes muss mit hohen Befähigungsnachweisen
    verbunden werden. Es ist festzustellen, dass auch bei großen Hunden besondere Sachkunde und
    Befähigungsnachweise notwendig sind. Nordrhein-Westfalen hat entsprechende gesetzliche Regelungen
    für große Hunde im Hundegesetz aufgenommen.

    Wolfgang Jüttner Fraktionsvorsitzender (Ausgegeben am 10.06.2009)
    Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.

  19. #19
    Wendell Borton
    Gast

    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Off-Topic:


    Zitat Zitat von Tina G. Beitrag anzeigen
    Andi, das war es ja (dein Post #9), was ich meinte.
    Und ich doof hab die Ironie nicht verstanden...


    Sybilla, wo bekommt man denn alle anderen Gesetze, an die man sich halten muss, wenn man keinen PC hat?

    Ich habe keinen PC, daher wußte ich nicht, dass ich einen Autoführerschein benötige.
    Ich habe keinen PC. Ich wußte nicht, dass ich meinem Nachbarn nichts auf die Mütze geben darf.
    Usw, usw...
    Was hat das Finanzamt mit dem OA zu tun?
    Wenn du ein Auto kaufst (sorry, nochmal das Beispiel), fragt auch keiner nach dem Führerschein.

  20. #20
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Sibilla Teichert
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Andy, ich weiß daß OA und Finanzamt nichts miteinander zu tun haben. Aber um dem Ersthundehalter das Leben zu erleichtern wäre ein kleiner Tip auf dem dämlichen unnützen Faltblättchen hilfreich.

    Ich kann 10 Autos kaufen und brauche dafür auch keinen Führerschein! Also warum sollte man mich fragen?
    Geändert von Sibilla Teichert (23.06.2009 um 09:32 Uhr)
    Wer der Herde folgt, der folgt nur Ärschen.

  21. #21
    Pro-Hund
    Gast

    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Zitat Zitat von Feli Beitrag anzeigen
    NS die neuste Antragsformulierung fürs Gesetz:

    Antrag

    Öffentliche Sicherheit gewährleisten - Hundegesetz

    verschärfen!

    Der Landtag wolle beschließen:

    Entschließung






    . Der Landtag stellt fest:

    Das zurzeit geltende „Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)“ er-füllt nicht den Zweck,
    die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und
    möglichen Gefahren vorsorgend entgegen-zuwirken. Es kommt erst zum Zuge, wenn ein Hund „auffällig“ geworden ist.
    Die Folge sind schwere Bissverletzungen, in Einzelfällen mit Todesfolge.

    Die Landesregierung handelt fahrlässig, da sie bereits im letzten Jahr nach gefährlichen Beißattacken von Hunden
    Gesetzesänderungen angekündigt, aber nicht ausgeführt hat. In al-len anderen Bundesländern gelten wesentlich schärfere
    und höhere gesetzliche Regelungen, um Gefahren, die von aggressiven Hunden ausgehen,
    für die öffentliche Sicherheit zu vermeiden bzw. ihnen vorzubeugen.

    Der/die Hundehalter/in trägt die Verantwortung für die Erziehung des Hundes und geht damit auch
    die Verpflichtung ein, dass sein/ihr Tier keine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt.
    Die Voraussetzungen für das Halten von gefährlichen und/oder großen Hunden müssen verschärft werden.

    II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

    1. Unverzüglich eine Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes vorzunehmen, mit dem Ziel,
    die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren
    abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken.

    2. Für alle Hunderassen die Pflicht einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Kennzeichnung
    durch einen Mikrochip verbindlich festzulegen.

    3. Eine Festlegung gefährlicher Hunderassen (Rasseliste) vorzunehmen. Dafür sollten die vorhandenen Daten,
    Beißstatistiken der anderen Bundesländer, herangezogen werden.

    4. Das Halten von gefährlichen und/oder großen Hunderassen (Beantragung der Erlaubnis notwendig)
    mit besonderen Auflagen zu versehen. Dazu gehören u. a. Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.

    5.

    Eine eigene Beißstatistik zur Beurteilung und Überprüfung von gefährlichen Hunderassen anzulegen.

    S Sich im Agrarministerrat dafür einzusetzen, dass es zu einer bundesweiten einheitlichen Einstufung
    von gefährlichen Hunderassen kommt.

    7. Ein Zuchtverbot zu erlassen für Züchtungen von Hunden mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität
    und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren.

    8. Die Kontrollen über das ordnungsgemäße Halten gefährlicher Hunde zu verschärfen.



    Begründung

    Die Niedersächsische Gefahrtierverordnung mit Rasseliste wurde im Sommer 2000 von allen Landtagsfraktionen gemeinsam beschlossen.

    Am 3. Juli 2002 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die komplette Hunderegelung in der Gefahrtierverordnung für nichtig.
    Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Haltung von Hunden zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach
    rechtsstaatlichen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz geregelt werden müsse, ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen nicht vor.

    Kurz danach wurde von der SPD-Landesregierung das Niedersächsische Hundegesetz - mit Rasseliste - eingebracht
    und beschlossen. Nach dem Regierungswechsel hatte es die CDU/FDP-Landesregierung sehr eilig und
    änderte das Hundegesetz, die Rasseliste entfiel. Das Ergebnis: In Niedersachsen gilt ein Hund erst dann als gefährlich,
    wenn er durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist, in der Regel ist das erst bei schweren Bissverletzungen der Fall.
    Für die verletzten Menschen ist es dann zu spät.

    14 Bundesländer führen eine Rasseliste mit Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich aufgeführt oder deren
    Gefährlichkeit vermutet wird. Für einen solchen „Listenhund“ gelten in den Bun-desländern unterschiedliche Regelungen.
    Die rassespezifischen Sonderregeln umfassen unter an-derem Leinenzwang, Maulkorbzwang, Chippflicht, Versicherungspflicht,
    Genehmigungspflicht, Gebot der Unfruchtbarmachung, Sachkundenachweis und Haltungsverbot. Nur Thüringen und
    Niedersachsen führen keine Rasseliste. Die 14 Bundesländer mit Rasseliste vertreten den Standpunkt,
    mit der Auflistung von Hunderassen würden gefährliche Hunde besser kontrollierbar und die Sicherheit vor Hundeangriffen würde erhöht.

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, die sogenannte Kampfhundeentscheidung vom 16. März 2004 besagt allerdings auch,
    dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten muss. Aus diesem Grunde ist es notwendig, eine Beißstatistik zu führen.
    Wird dabei die prognosti-sche Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde nicht bestätigt,
    muss die Rasseliste den neuen Erkenntnissen angepasst werden.

    Halter von Listenhunden müssen sich vor Reisen in andere Bundesländer über die geltende Rechtslage informieren.

    Eine unübersichtliche Situation besteht auch bei den Hundehalter-Haftpflichtversicherungen.
    Auch dort gibt es zum Teil Rasselisten, bestimmte Hunderassen werden von einigen Versicherungen überhaupt nicht aufgenommen.

    Ein besonderer Schwerpunkt muss auf den Hundehalter gelegt werden. Viele Beißattacken entstehen durch Unfähigkeit,
    falsches Verhalten, falsche Erziehung, mangelnde Eignung und Sachkundewissen der Hundehalter.
    Die Erteilung der Erlaubnis für das Halten eines gefährlichen Hundes muss mit hohen Befähigungsnachweisen
    verbunden werden. Es ist festzustellen, dass auch bei großen Hunden besondere Sachkunde und
    Befähigungsnachweise notwendig sind. Nordrhein-Westfalen hat entsprechende gesetzliche Regelungen
    für große Hunde im Hundegesetz aufgenommen.

    Wolfgang Jüttner Fraktionsvorsitzender (Ausgegeben am 10.06.2009)
    Ich verstehe den Antrieb
    Ich verstehe das Problem
    Ich verstehe den Nutzen (auch wenn er eher theoretischer Natur ist)
    Ich verstehe die Dringlichkeit

    Aber:

    Ich verstehe nicht wie man dieses Problem wirklich in den Griff bekommen will. Natürlich würde ich es Begrüßen einheitliche Regelungen für Deutschland zu haben. Natürlich wäre auch mir wohler, wenn ich wüsste das potientiell gefährliche Hunde "gesichert" sind.
    Nur, woran erkenne ich einen gefährlichen Hund der noch NICHT übergriffig (und hier meine ich zu Menschen) geworden ist?
    Nur weil er wie oben hervorgehoben auch groß ist? Oder weil er einer bestimmten Rasse zugehörig ist? Wohl kaum.
    Eine LHV macht für mich nur Sinn, wenn man nach verschiedenen Faktoren vorgeht:
    Alle Hunde sind gleich, unabhängig von Rasse, Größe oder Geschlecht
    Alle Halter sind gleich zu behandeln: Sachkundenachweis, Führungszeugniss, Hundeführerschein
    Aufffällige Hunde sind zu je nach schwere des Vorfalls zu sichern - ähnlich einer Nachschulung beim Autoführerschein hier eine Nachschulung für die Halter.
    Besonders schwerwiegende Fälle verlieren die Zulassung.

    Alle sind gleich, Sicherheit erhöht. Rücksichtnahme auf die "nicht Hundeirren" ist auch gewährleistet.
    Leider haben wir zu lange gezeigt das es ohne staatliche Reglementierung nicht funktioniert...

  22. #22
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von pete23021972
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    uli, du hast fast sogar recht aber ohne pc weiß man von der gleichheit ja nichts.

    pete
    Geändert von pete23021972 (23.06.2009 um 10:03 Uhr) Grund: ich habe mich vertan und dachte, der sinnvolle beitrag war von sibilla. nun geändert, sorry.
    cira und balou, es mag der tag kommen, an dem mir euer name keine tränen in die augen treibt. ich hoffe, er kommt nie.
    Duncan mein Freund, es war zu früh, viel zu früh. Du fehlst. Alina, ich vermisse Dich!

  23. #23
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Guten Morgen...
    in der Hoffung, dass ich nicht auch noch einen auf den rüssel bekomme. Iceman hat sich vielleicht nicht so recht ausgedrückt. auf jeden fall ist er hier im forum, dass spricht doch für ihn. ich habe meinen Sachkundnachweis mit der Begleithundeprüfung gemacht, Bonnie war da bereits 1.5 jahre alt. Mein TA meinte, ich könnte den nachweis mal eben machen, fehler würden wir kurz besprechen, aber durchfallen, nein. Das finde ich traurig. Sch... auf den nachweis, alles nur geldschneiderei... Richtig wäre meiner meinung, wenn ich in den besitz eines hundes komme, sollte pflicht sein, die hundeschule zu drücken...

    vlg
    Claudia + Bonnie

  24. #24
    Wendell Borton
    Gast

    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Zitat Zitat von claudia2006 Beitrag anzeigen
    Richtig wäre meiner meinung, wenn ich in den besitz eines hundes komme, sollte pflicht sein, die hundeschule zu drücken...
    ...welche?

  25. #25
    Schnurzelpurpserin Avatar von dissens
    Registriert seit
    04.01.2006
    Ort
    Hunsrück
    Alter
    60
    Beiträge
    10.011

    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Zitat Zitat von Pro-Hund Beitrag anzeigen
    Alle Hunde sind gleich, unabhängig von Rasse, Größe oder Geschlecht
    Alle Halter sind gleich zu behandeln: Sachkundenachweis, Führungszeugniss, Hundeführerschein
    So sehr ich eine allgemeine ... nennen wir es Wissens- und Könnenspflicht für die Halter (und vorrangig zum Nutzen der HUNDE) befürworte, ...
    (Bitte erst setzen lassen, DANN weiterlesen!)

    ... so möchte ich dennoch die "Gleichheit aller Hunde" hinterfragen.
    Für mich macht es einen bedeutenden Unterschied, ob da ein Zwergpinscher an meinem Hosenbein hängt, oder ob ein großer, kräftiger, sagen wir 30+kg-Hund (ich nenne bewusst keine Rasse) mich in Verletzungsabsicht anspringt. Allein deshalb, weil der große Hund bis an meine Kehle springen KANN. (Und ich rede WIRKLICH von "groß und kräftig", nicht von Liste 1 bis 99)

    Natürlich ko**t mich der unerzogene Zwergpinscher an, er kann mich sogar verletzen (wenn er nicht vorher fliegen lernt). Eine reale Gefahr für Leib und Leben aber wird er kaum darstellen.

    Um es mit Orwell zu sagen: Alle Hundehalter sind gleich (zu behandeln), aber manche HUNDE sind "gleicher" ...


    LG
    Tina
    Ignorance is not a virtue! (Barack Hussein Obama II)

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