Zitat Zitat von Tina G. Beitrag anzeigen
Off-Topic:

Andi, tu du mal nich die neuen verjagen.
Besonders nicht, wenn es bisher kein einziges Thema zum Sachkundetest im Forum gibt, und der Test auch nicht im Landeshundegesetz NRW aufgeführt ist


Franz, stimmt. Der Test muß nicht unbedingt sein. Du musst den vorherigen großen Hund, soweit ich weiß, mindestens nachweislich 3 Jahre lang gehabt haben, um vom Test befreit zu sein.

LG
Tina
3 Jahre lang gehabt haben reicht immer noch nicht. In den 3 letzten Jahren darf man auch keinen Ärger mit dem Ordnungsamt wegen dieses Hundes gehabt haben.

Es wäre ein leichtes wenn man diesen Hinweis bezüglich des Sachkundenachweises und das man den Hund beim OA anmelden muß mit dem Faltblättchen vom Finanzamt bekäme.

Aber unkompliziert ist ja nicht automatisch gut.

Landeshundegesetz kannst Du Dir natürlich schön runterladen. WENN DU EINEN PC HAST! Ist das auch Pflicht wenn man sich einen Hund anschaffst?