O.K.
Dann nochmal besser verständlich, warum ich so reagiere.
Der Threadsteller fragte keinesfalls nach dem Sachkundenachweis, weil er gedenkt, sich einen Ridgeback "zuzulegen", sondern weil er es bereits getan hat.
Ich kaufe mir also ein Lebewesen für, na sagen wir mal 1500€, monatlich verschlingt das Hundchen (billiges) Futter für 30€. Dazu Haftpflichtversicherung (günstig, 60€ im Jahr). Steuern (auch günstig, 60€ im Jahr). Tierarztkosten (wenn der Hund gesund ist), sagen wir mal 150€ im Jahr.
Macht in 10 Jahren (hoffen wir aber mal, dass Hundi älter wird) in der Summe wieviel?
Minimum 7800€. Für ein Lebewesen.
Weiß man da nicht vorher ob man einen Sachkundenachweis benötigt?
http://www.rhodesian-ridgeback-forum...nachweiss.html
http://www.rhodesian-ridgeback-forum...enachweis.html
http://www.rhodesian-ridgeback-forum...epruefung.html
Und natürlich ist unter §11 (Große Hunde), Abs. 2 des Landeshundegesetzes NRW expliziert von einem Sachkundenachweis die Rede.
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der
Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf
Lesezeichen