Hallo bin neu hier habe mir vor 2 Wochen einen Ridgeback zugelegt und wollte wissen ob ich In NRW den Sachkundenachweis benötige?
Hallo bin neu hier habe mir vor 2 Wochen einen Ridgeback zugelegt und wollte wissen ob ich In NRW den Sachkundenachweis benötige?
Hallo Iceman , ja , brauchst Du . Hier in Bielefeld zumindest , ich denke , das gilt für ganz NRW . Gruß , Susanne
Ja brauchst Du. Gilt für ganz NRW.
Habe früher mal dort gewohnt und kann Ihn Dir gerne zusenden per Mail. Einfach bescheid sagen.
LG Alli und Fellnase
Hallöchen,
jepp so ist es hier bei uns in NRW.
Auch nachzulesen unter §11
http://www.tierheim-bochum.de/Informationen/AGV39-1.pdf
Lieben Gruß
Kirstin, Baghira und Abuya![]()
Ja, den brauchst du, um den Hund anschließend dem Ordnungsamt melden zu können.
LG
Tina
Du wirst immer fehlen. Aros 26.06.2006 - 31.07.2019
Nicht zwingend.
Hattest Du vorher schon nachweislich einen Hund in etwa der Größenordnung, reicht das als Sachkundenachweis.
Bei mir: letzte Hunde Golden Retriever + Labbi,
kein Nachweis erforderlich, da die Behörde von der notwendigen
Sachkude ausgeht.
OrdAmt Straelen.
Gruß und gute N8
Franz P
Off-Topic:
Andi, tu du mal nich die neuen verjagen.
Besonders nicht, wenn es bisher kein einziges Thema zum Sachkundetest im Forum gibt, und der Test auch nicht im Landeshundegesetz NRW aufgeführt ist![]()
Franz, stimmt. Der Test muß nicht unbedingt sein. Du musst den vorherigen großen Hund, soweit ich weiß, mindestens nachweislich 3 Jahre lang gehabt haben, um vom Test befreit zu sein.
LG
Tina
Du wirst immer fehlen. Aros 26.06.2006 - 31.07.2019
Hallo,
bekannte von uns hatten 14 Jahre lang einen Beagle Labrador Mix.
Nach seinem Tod, brauchten sie zweieinhalb Jahre bis sie sich entschlossen einen Riesenschnauzer bei sich aufzunehmen.
Sie mussten einen Sachkundenachweis erbringen, ist jetzt gut ein Jahr her.
Gruß Reiner
O.K.
Dann nochmal besser verständlich, warum ich so reagiere.
Der Threadsteller fragte keinesfalls nach dem Sachkundenachweis, weil er gedenkt, sich einen Ridgeback "zuzulegen", sondern weil er es bereits getan hat.
Ich kaufe mir also ein Lebewesen für, na sagen wir mal 1500€, monatlich verschlingt das Hundchen (billiges) Futter für 30€. Dazu Haftpflichtversicherung (günstig, 60€ im Jahr). Steuern (auch günstig, 60€ im Jahr). Tierarztkosten (wenn der Hund gesund ist), sagen wir mal 150€ im Jahr.
Macht in 10 Jahren (hoffen wir aber mal, dass Hundi älter wird) in der Summe wieviel?
Minimum 7800€. Für ein Lebewesen.
Weiß man da nicht vorher ob man einen Sachkundenachweis benötigt?
http://www.rhodesian-ridgeback-forum...nachweiss.html
http://www.rhodesian-ridgeback-forum...enachweis.html
http://www.rhodesian-ridgeback-forum...epruefung.html
Und natürlich ist unter §11 (Große Hunde), Abs. 2 des Landeshundegesetzes NRW expliziert von einem Sachkundenachweis die Rede.
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der
Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf
Dann bräuchte ich also auch einen Sachkundenachweis.
Hätte mich die Stadt Hennef nicht darauf aufmerksam machen müssen? Danach hat mich nämlich niemand gefragt, als wir Loona angemeldet haben.
also...
Ich habe einige Zeit fürs OA in Köln gearbeitet...
Das Finanzamt hat nichts mit den Hundesteuern zu tun, die Hundesteuer wird an die Stadtkasse überwiesen.
Du brauchst in NRW um einen Hund anzumelden, der unter die 40/20 Regelung fällt einen Sachkundenachweis, Haftpflichtbescheinigung und den Nachweis, dass der Hund gechipt ist, zudem muß die Person, die den Hund anmeldet 18. Jahre sein..
Der Sachkundeausweis erübrigt sich, wenn man die Haltung eines 40/20-Hundes seit mindestens drei Jahren nachweisen kann (Nachweis durch Steuerbelege, Bescheinigungen des Tierarztes) und es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlichen erfassten Vorkommnissen gekommen ist.
Die Hundesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und erhebt jedes Rathaus für sich selbst.
Aber keine Panik, ich habe noch nie jemanden gesehen, der den Sachkundenachweis nicht geschafft hat, im Internet sind die Fargen zum Üben.
In Köln hätte der Beamte OHNE Sachkundenachweis den Hund nicht gemeldet und Dich aufmerksam gemacht, das unterlagen fehlen. Ich kann mir gut vorstellen, dass Du in Hennef "Glück" hattest und auf einen Beamten gestoßen bist, der beide Augen geschlossen hatte...
LG Isi
Geändert von Isi und Ronja (27.06.2009 um 00:55 Uhr)
Isi mit Ronja & Leonie
Si tacuisses, philosophus mansisses.
Und ich hab immer gezweifelt, wenn Vati sagte Latein kannste immer brauchen......
Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.
Hallo,
ich hoffe nicht, dass ich jetzt gegen irgendwelches Copyright verstoße, aber der link ging irgendwie nicht. Kann ja auch sein, dass es für die meisten NRWraner ein alter Hut ist.
Aus dem Tasso-Newsletter:
Wie die Hannoverische Zeitung am 11. Mai 2009 mitteilte, will der Landtag in Niedersachsen im August über ein neues Hundegesetz abstimmen. Dem Gesetzesvorhaben war ein bedauerlicher Beißvorfall vorausgegangen, bei dem 2 Mädchen durch einen Rottweiler verletzt wurden. Die neue Regelung, die Maulkorb- und Leinenzwang ebenso vorsieht wie Wesenstests, beträfe – und das ist neu - alle Hunde, ganz gleich welcher Rasse, ab einer Schulterhöhe von 40 cm oder einem Gewicht von 20 Kilogramm. „Die Verlagerung von der Rasse hin zur Größe eines Hundes als Bemessungsgrundlage für dessen Gefährlichkeit wird der Realität auch nicht gerecht werden“, schätzt Philip McCreight von TASSO das Vorhaben der niedersächsischen Landesregierung ein.
Fällt dann die Prüfung der Leinenhalter ganz weg? Darf mein Hund bei der Durchreise dann nur noch mit Maulkorb Pipi machen?
Sybille
Liebe Sybille,
der Entwurf ist schon lange überholt. Das ist nicht der nueste Stand.
Feli kann sicher mehr dazu sagen.
Andi, das war es ja (dein Post #9), was ich meinte.
Daani, nein, die Stadt hätte dich nicht aufmerksam machen müssen.
Bzw. ich denke, auf der Internetseite deiner Stadt wirst du auch nachlesen können, deß der Hund dem OA zu melden ist.
Die Anmeldung zur Hundesteuer ist was ganz anderes als die Meldung beim OA.
Ich wurde z.B. nicht vom OA gefragt, ob der Hund zur Steuer gemeldet ist.
Wir haben ein Gesetz, für jeden nachzulesen, in dem genau und verständlich steht, welche Pflichten man zu erfüllen hat.
LG
Tina
Du wirst immer fehlen. Aros 26.06.2006 - 31.07.2019
NS die neuste Antragsformulierung fürs Gesetz:
Antrag
Öffentliche Sicherheit gewährleisten - Hundegesetz
verschärfen!
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
. Der Landtag stellt fest:
Das zurzeit geltende „Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)“ er-füllt nicht den Zweck,
die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und
möglichen Gefahren vorsorgend entgegen-zuwirken. Es kommt erst zum Zuge, wenn ein Hund „auffällig“ geworden ist.
Die Folge sind schwere Bissverletzungen, in Einzelfällen mit Todesfolge.
Die Landesregierung handelt fahrlässig, da sie bereits im letzten Jahr nach gefährlichen Beißattacken von Hunden
Gesetzesänderungen angekündigt, aber nicht ausgeführt hat. In al-len anderen Bundesländern gelten wesentlich schärfere
und höhere gesetzliche Regelungen, um Gefahren, die von aggressiven Hunden ausgehen,
für die öffentliche Sicherheit zu vermeiden bzw. ihnen vorzubeugen.
Der/die Hundehalter/in trägt die Verantwortung für die Erziehung des Hundes und geht damit auch
die Verpflichtung ein, dass sein/ihr Tier keine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt.
Die Voraussetzungen für das Halten von gefährlichen und/oder großen Hunden müssen verschärft werden.
II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
1. Unverzüglich eine Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes vorzunehmen, mit dem Ziel,
die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren
abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken.
2. Für alle Hunderassen die Pflicht einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Kennzeichnung
durch einen Mikrochip verbindlich festzulegen.
3. Eine Festlegung gefährlicher Hunderassen (Rasseliste) vorzunehmen. Dafür sollten die vorhandenen Daten,
Beißstatistiken der anderen Bundesländer, herangezogen werden.
4. Das Halten von gefährlichen und/oder großen Hunderassen (Beantragung der Erlaubnis notwendig)
mit besonderen Auflagen zu versehen. Dazu gehören u. a. Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
5.
Eine eigene Beißstatistik zur Beurteilung und Überprüfung von gefährlichen Hunderassen anzulegen.
S Sich im Agrarministerrat dafür einzusetzen, dass es zu einer bundesweiten einheitlichen Einstufung
von gefährlichen Hunderassen kommt.
7. Ein Zuchtverbot zu erlassen für Züchtungen von Hunden mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität
und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren.
8. Die Kontrollen über das ordnungsgemäße Halten gefährlicher Hunde zu verschärfen.
Begründung
Die Niedersächsische Gefahrtierverordnung mit Rasseliste wurde im Sommer 2000 von allen Landtagsfraktionen gemeinsam beschlossen.
Am 3. Juli 2002 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die komplette Hunderegelung in der Gefahrtierverordnung für nichtig.
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Haltung von Hunden zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach
rechtsstaatlichen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz geregelt werden müsse, ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen nicht vor.
Kurz danach wurde von der SPD-Landesregierung das Niedersächsische Hundegesetz - mit Rasseliste - eingebracht
und beschlossen. Nach dem Regierungswechsel hatte es die CDU/FDP-Landesregierung sehr eilig und
änderte das Hundegesetz, die Rasseliste entfiel. Das Ergebnis: In Niedersachsen gilt ein Hund erst dann als gefährlich,
wenn er durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist, in der Regel ist das erst bei schweren Bissverletzungen der Fall.
Für die verletzten Menschen ist es dann zu spät.
14 Bundesländer führen eine Rasseliste mit Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich aufgeführt oder deren
Gefährlichkeit vermutet wird. Für einen solchen „Listenhund“ gelten in den Bun-desländern unterschiedliche Regelungen.
Die rassespezifischen Sonderregeln umfassen unter an-derem Leinenzwang, Maulkorbzwang, Chippflicht, Versicherungspflicht,
Genehmigungspflicht, Gebot der Unfruchtbarmachung, Sachkundenachweis und Haltungsverbot. Nur Thüringen und
Niedersachsen führen keine Rasseliste. Die 14 Bundesländer mit Rasseliste vertreten den Standpunkt,
mit der Auflistung von Hunderassen würden gefährliche Hunde besser kontrollierbar und die Sicherheit vor Hundeangriffen würde erhöht.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, die sogenannte Kampfhundeentscheidung vom 16. März 2004 besagt allerdings auch,
dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten muss. Aus diesem Grunde ist es notwendig, eine Beißstatistik zu führen.
Wird dabei die prognosti-sche Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde nicht bestätigt,
muss die Rasseliste den neuen Erkenntnissen angepasst werden.
Halter von Listenhunden müssen sich vor Reisen in andere Bundesländer über die geltende Rechtslage informieren.
Eine unübersichtliche Situation besteht auch bei den Hundehalter-Haftpflichtversicherungen.
Auch dort gibt es zum Teil Rasselisten, bestimmte Hunderassen werden von einigen Versicherungen überhaupt nicht aufgenommen.
Ein besonderer Schwerpunkt muss auf den Hundehalter gelegt werden. Viele Beißattacken entstehen durch Unfähigkeit,
falsches Verhalten, falsche Erziehung, mangelnde Eignung und Sachkundewissen der Hundehalter.
Die Erteilung der Erlaubnis für das Halten eines gefährlichen Hundes muss mit hohen Befähigungsnachweisen
verbunden werden. Es ist festzustellen, dass auch bei großen Hunden besondere Sachkunde und
Befähigungsnachweise notwendig sind. Nordrhein-Westfalen hat entsprechende gesetzliche Regelungen
für große Hunde im Hundegesetz aufgenommen.
Wolfgang Jüttner Fraktionsvorsitzender (Ausgegeben am 10.06.2009)
Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.
Ich verstehe den Antrieb
Ich verstehe das Problem
Ich verstehe den Nutzen (auch wenn er eher theoretischer Natur ist)
Ich verstehe die Dringlichkeit
Aber:
Ich verstehe nicht wie man dieses Problem wirklich in den Griff bekommen will. Natürlich würde ich es Begrüßen einheitliche Regelungen für Deutschland zu haben. Natürlich wäre auch mir wohler, wenn ich wüsste das potientiell gefährliche Hunde "gesichert" sind.
Nur, woran erkenne ich einen gefährlichen Hund der noch NICHT übergriffig (und hier meine ich zu Menschen) geworden ist?
Nur weil er wie oben hervorgehoben auch groß ist? Oder weil er einer bestimmten Rasse zugehörig ist? Wohl kaum.
Eine LHV macht für mich nur Sinn, wenn man nach verschiedenen Faktoren vorgeht:
Alle Hunde sind gleich, unabhängig von Rasse, Größe oder Geschlecht
Alle Halter sind gleich zu behandeln: Sachkundenachweis, Führungszeugniss, Hundeführerschein
Aufffällige Hunde sind zu je nach schwere des Vorfalls zu sichern - ähnlich einer Nachschulung beim Autoführerschein hier eine Nachschulung für die Halter.
Besonders schwerwiegende Fälle verlieren die Zulassung.
Alle sind gleich, Sicherheit erhöht. Rücksichtnahme auf die "nicht Hundeirren" ist auch gewährleistet.
Leider haben wir zu lange gezeigt das es ohne staatliche Reglementierung nicht funktioniert...
So sehr ich eine allgemeine ... nennen wir es Wissens- und Könnenspflicht für die Halter (und vorrangig zum Nutzen der HUNDE) befürworte, ...
(Bitte erst setzen lassen, DANN weiterlesen!)
... so möchte ich dennoch die "Gleichheit aller Hunde" hinterfragen.
Für mich macht es einen bedeutenden Unterschied, ob da ein Zwergpinscher an meinem Hosenbein hängt, oder ob ein großer, kräftiger, sagen wir 30+kg-Hund (ich nenne bewusst keine Rasse) mich in Verletzungsabsicht anspringt. Allein deshalb, weil der große Hund bis an meine Kehle springen KANN. (Und ich rede WIRKLICH von "groß und kräftig", nicht von Liste 1 bis 99)
Natürlich ko**t mich der unerzogene Zwergpinscher an, er kann mich sogar verletzen (wenn er nicht vorher fliegen lernt). Eine reale Gefahr für Leib und Leben aber wird er kaum darstellen.
Um es mit Orwell zu sagen: Alle Hundehalter sind gleich (zu behandeln), aber manche HUNDE sind "gleicher" ...
LG
Tina
Ignorance is not a virtue! (Barack Hussein Obama II)
Sybilla, wo bekommt man denn alle anderen Gesetze, an die man sich halten muss, wenn man keinen PC hat?
Ich habe keinen PC, daher wußte ich nicht, dass ich einen Autoführerschein benötige.
Ich habe keinen PC. Ich wußte nicht, dass ich meinem Nachbarn nichts auf die Mütze geben darf.
Usw, usw...
Was hat das Finanzamt mit dem OA zu tun?
Wenn du ein Auto kaufst (sorry, nochmal das Beispiel), fragt auch keiner nach dem Führerschein.
Andy, ich weiß daß OA und Finanzamt nichts miteinander zu tun haben. Aber um dem Ersthundehalter das Leben zu erleichtern wäre ein kleiner Tip auf dem dämlichen unnützen Faltblättchen hilfreich.
Ich kann 10 Autos kaufen und brauche dafür auch keinen Führerschein! Also warum sollte man mich fragen?
Geändert von Sibilla Teichert (23.06.2009 um 09:32 Uhr)
Wer der Herde folgt, der folgt nur Ärschen.
3 Jahre lang gehabt haben reicht immer noch nicht. In den 3 letzten Jahren darf man auch keinen Ärger mit dem Ordnungsamt wegen dieses Hundes gehabt haben.
Es wäre ein leichtes wenn man diesen Hinweis bezüglich des Sachkundenachweises und das man den Hund beim OA anmelden muß mit dem Faltblättchen vom Finanzamt bekäme.
Aber unkompliziert ist ja nicht automatisch gut.
Landeshundegesetz kannst Du Dir natürlich schön runterladen. WENN DU EINEN PC HAST! Ist das auch Pflicht wenn man sich einen Hund anschaffst?
Wer der Herde folgt, der folgt nur Ärschen.
uli, du hast fast sogar recht aber ohne pc weiß man von der gleichheit ja nichts.
pete
Geändert von pete23021972 (23.06.2009 um 10:03 Uhr) Grund: ich habe mich vertan und dachte, der sinnvolle beitrag war von sibilla. nun geändert, sorry.
cira und balou, es mag der tag kommen, an dem mir euer name keine tränen in die augen treibt. ich hoffe, er kommt nie.
Duncan mein Freund, es war zu früh, viel zu früh. Du fehlst. Alina, ich vermisse Dich!
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