Also in den link steht: nicht über 1.800,00 Euro
Bei Absprachen mit Preisuntergrenze würd ich auch ein Problem sehen, aber bei einer Obergrenze?
Das müssten doch die Juristen wissen - wer kann helfen?
Waldmaus
Also in den link steht: nicht über 1.800,00 Euro
Bei Absprachen mit Preisuntergrenze würd ich auch ein Problem sehen, aber bei einer Obergrenze?
Das müssten doch die Juristen wissen - wer kann helfen?
Waldmaus
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