Zitat Zitat von anando Beitrag anzeigen
Doch, darf er.

Kannst Dich als VDH-Züchter von einem der 3 RR-Vereine betreuen lassen und Dich der Zuchtordnung unterwerfen, musst aber nicht dort Mitglied sein. Die Gebührenordnungen der Vereine sehen für die Betreuung und die entsprechenden Leistungen wie Wurfabnahmen etc. dann besonders hohe Gebühren (z. B. 3-facher Satz) vor.

Ist auch bei anderen Rassen so.

Das hat mich jetzt sehr interessiert und ich habe gerade beim VDH angerufen.

Es darf niemand auf seiner Homepage schreiben, daß er VDH-Mitglied ist, wenn er NICHT in einem VDH-Verein (Rasseunabhängig) ist. Auch nicht wenn er von einem deutschen Verein betreut wird, aber dem NICHT angehört.