Es ist eine gesetzliche Vorgabe?![]()
Es ist eine gesetzliche Vorgabe?![]()
Wer der Herde folgt, der folgt nur Ärschen.
Ja, steht in Tierschutz-Hundeverordnung
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.
Wahrscheinlich fristet die Mehrheit der Hunde ein geistig und auch körperlich unterfordertes Dasein.
Mach mehr mit und aus Deinem Hund.
Und lass es zu, dass aus einem "Nur dabei"-Hund ein "Mittendrin"-Hund wird.
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