
Zitat von
yeaahh
Huhu Birthe,
was ist denn in Niedersachsen ein "gefährlicher" Hund? Ich dachte es gäbe keine Liste in dem Sinne?
LG Cathy
Hallo Cathy,
Nee, eine "Liste" in dem Sinne wohl nicht, ABER (!):
Uns ging es mal um eine Staff-Hündin, die ein zu Hause brauchte. Auf die Frage beim Amt, was für Anforderungen gestellt werden bzw. was wir erfüllen müssen hieß es "nichts, die Hunde sind gleichgestellt" 

Dann sagten die: "nur" die Steuer ist höher ?!?! *räusper*
Was ist das denn bitte ?????
....jegliche weiteren Worte spar ich mir dazu
Hier der entsprechende Auszug, Quelle in meinem vorrigen Beitrag verlinkt:
(3) Gefährliche Hunde im Sinne von Abs. 1 Buchst. d) und e) sind solche Hunde, bei
denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder
Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht
oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.
Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die
bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind,
insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche
Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben,
soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 des
Niedersächsischen Hundegesetzes festgestellt hat.
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen
American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pittbull-Terrier
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Lg Birthe
P.S.: es lag letztendlich aber nicht an der Steuer, dass sie nicht bei uns eingezogen ist

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