Stadt Haßfurt in Unterfranken
§ 5
Steuermaßstab und Steuersatz
Die Steuer beträgt 
1.) für den 1. Hund 31,00 €
2.) für den 2. Hund 46,00 €
3.) für den 3. Hund 56,00 €
4.) für Kampfhunde i.S.d. § 5a 500,00 €
Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl
der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste
Hunde.
§ 5a
Kampfhunde
(1) Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht und Aus
bildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder
Tieren auszugehen ist.
(2) Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG vom
10.07.1992, zuletzt geändert am 04.09.2002), wird bei folgenden Rassen und Gruppen von
Hunden, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaften
als Kampfhund stets vermutet:
-Pit-Bull
-Badog
-American Staffordshire Terrier
-Staffordshire Bullterrier
-Tosa-Inu.
(3) Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet,
solange nicht dem Ordnungsamt als der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde
nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber
Menschen oder Tieren aufweisen:
-Alano
-American Bulldog
-Bullmastiff
-Bullterrier
-Cane Corso
-Dog Argentino
-Dogue de Bordeaux
-Fila Brasileiro
-Mastiff
-Mastin Espanol
-Mastino Napoletano
-Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
-Perro de Presa Mallorquin (Cade Bou)
-Rottweiler
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als von Abs.
2 erfassten Hunden.
(4) Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im
Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder
Gefährlichkeit ergeben.
(5) Der erhöhte Steuersatz nach § 5 Nr. 4 entfällt bei Tatbeständen nach § 5 a Abs. 3 mit Ablauf
des Kalendermonats, in dem den Ordnungsamt der Nachweis über die bestandene
Wesensprüfung vorgelegt wurde. Bei Fällen nach Abs. 4 entsteht der erhöhte Steuersatz mit
Beginn des folgenden Kalendermonats, in dem das Ordnungsamt die Eigenschaft als
Kampfhund festgestellt hat.
Hundetüten gibt es ohne Begrenzung im Rathaus kostenlos. Hundetütenspender sind in der Promenade und am Fußgängerweg entlang des Mains aufgestellt.
Leinenzwang gibt es nur innerhalb des Stadtgebietes, woran sich aber kaum jemand hält und woran sich bei lieben Hunden auch niemand stört. 
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