Ich hoffe, ich hab alle relevanten Texte hier verlinkt: Hunde

Was das "unter 18" angeht: So wie ich das verstehe, gilt das Mindestalter von 18 Jahren für das "Halten" eines großen/"gefährlichen" Hundes im Sinne von "einen Hund besitzen / bei sich wohnen und leben haben". NICHT aber im Sinne von "die Leine halten". Was nicht heißt, dass derjenige, der die Leine hält, nicht auch dafür sorgen muss, dass das andere Ende niemanden gefährdet oder bedroht. Aber das ist nicht zwingend altersabhängig.

Aber lest einfach selbst nach.

LG
Tina