Zitat Zitat von Heins Beitrag anzeigen
1. das wurfabnahmeprotokoll gehört zu den papieren dazu

2. wenn jmd einen welpen für die zucht haben möchte, dann läßt er sich vom züchter seiner wahl bei der vorauswahl beraten

3. wenn der gewählte welpe dann laut wurfabnahmeprotokoll nicht korrekt ist, kann der potenzielle käufer ohne probleme vom kaufvertrag zurücktreten, wenn er ensprechendes mit dem züchter vereinbart hatte (was er getan haben sollte)
sag mal heinz-dietrich,

ist für dich der hund eine ware?

bei nichtgefallen bzw versteckten mängeln geld zurück?

kannst du dir eigentlich vorstellen, dass jemand einen rr einfach nur so, als liebe zu dem tier haben möchte?


deine züchterg´scheidhaflerei nervt maßlos!
zumal viele deiner aussagen absolut nicht korrekt sind.

gruß von kasimir