Wir haben 1.60 Doppelstabmattenzaun mit Betonfundament. Zur Pferdekoppel hin nur 1.30 Maschendraht ohne Fundament. Dieser ist nur temporär, bis der Nachbar sein Grundstück bebaut. Dann werden wir ein Fundament mit Zaun setzen. Beim Zaun zur Koppel wollte mal jemand buddeln, was wir schlichtweg untersagt haben.
Aus Gründen der Haftung braucht man einen 'angemessenen' Zaun. Ohne geht gar nicht und ich glaube, nur 100 cm für einen RR würde das auch nicht als 'hütesicher' angesehen. Wenn nicht eingezäunt ist, der Hund aber bewacht und jmd stellt oder beißt, der das Grundstück betreten möchte, dann bekommt man ein ernsthaftes Problem. Gleiches gilt bei eingezäunt, aber nicht abgeschlossenem Tor. Selbst durch Warnschilder kann man sich nicht aus der Haftung befreien.
Ich habe beim Hausbau viel telefoniert und herausgefunden, daß es - im Gegensatz zur hütesicheren Einfriedung einer Pferdekoppel - keine verbindlichen Regeln für Hunde gibt. Unsere 1.60 waren die Höhe, bei der sowohl O-Amt als auch diverse Versicherungen meinten, daß es im 'Fall des Falles' als angemessen gesehen wird für diese Rasse.
Die Höhe Deines Zaunes hängt davon ab, ob Du Dich haftungsrechtlich absichern möchtest, oder aber tatsächlich einen Ausbrecherkönig sichern willst. Im zweiten Fall dann höher als 2m mit nach innen abgeknicktem Oberteil, wirklich à la Fort Knox.
LG Karin
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