Zum Hundegesetz selbst sag ich auch nichts...
Aber ich sage nochmal: Lasst endlich das Hundegesetz bei Seite! Das spielt keine Rolle. In NRW haben alle Kommunen Verordnungen (OBV) erlassen, in denen die Haltung von Hunden bzw. die Sicherung von "Hundegrundstücken" geregelt ist. Es hilft nichts, wenn ihr im Fall des Falles mit einem Gesetz winkt: "Herr Richter, da steht nix drin.", und die örtlichen Vorschriften enthalten deutliche Regelungen. Ein Anruf beim Ordnungsamt und ihr wisst, was minimal zur Grundstückssicherung erforderlich ist.
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