nun, ich sehe das ein wenig anders. alleine der umstand, dass ich mein umzäuntes grundstück nicht hermetisch abriegel bedeutet nicht, dass ich jemanden auf mein grundstück lasse. es heißt nur, dass ich nicht alles mir mögliche unternehme, ihn am betreten zu hindern.
wer zu mir kommen will, kann den dafür vorgesehenen weg wählen. haustür. und auch wenn diese, was vorkommt, offen steht, sollte er um einlass bitten, am besten unter inanspruchnahme der dafür vorgesehenen klingel.
alle anderen werden gestellt und am betreten gehindert, und dies ziemlich ernsthaft. da ist es meinen hunden auch ziemlich gleich, ob sie denjenigen kennen, lieben oder eben nicht. was daran ist verkehrt?
pete
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