Hallo zusammen,
es gibt viele Dinge, die man berücksichtigen muss, soll, kann und darf.
Die Größe der Wohnung ist m.E. eher ein Punkt von untergeordneter Bedeutung.
Sicher braucht der Hund einen Rückzugsplatz, an dem er auf seiner Liegefläche ungestört ist.
In sofern sind zwei Liegeflächen (z.B. eine im Schlafzimmer und eine im Wohnzimmer) in kleineren Wohnungen durchaus sinnvoll. Unser Hund erhob sich zur Schlafenszeit, was bei ihm je nach Tagesauslastung zwischen 21:30 und 22:00 Uhr war, mit vorwurfsvollem Blick ("Kinders, das ist hier im Wohnzimmer mit Fernseher einfach zu laut für mich!") und ging ins Schlafzimmer auf seinen Liegeplatz.
Ebenerdige Wohnung mit Terrasse und (kleinem) Garten erleichtern die ersten Monate bis zur sicheren Stubenreinheit oder im späteren Krankheitsfall enorm. Aber die absolute Größe der Wohnung / des Hauses ist dem Hund egal. Wir haben auf etwas mehr als 60 m² mit drei Katzen und einem Welpen/Junghund im dritten Stock gelebt, was in den ersten Monaten mit regelmäßigen Gassiläufen durchs Treppenhaus nur bedingt witzig war. Denn zum Schluss durfte ich ein fast 35 kg Hund durchs Treppenhaus schleppen!-)))
Vom 6. Lebensmonat bis zum 9 Lebensjahr waren wir in einem großen Haus mit über 200 m² Wohnfläche ebenerdig plus riesigem Garten, den der Hund liebte. Die letzten Lebensjahre verbrachte er wieder in einer 100 m² Wohnung mit Terrasse und Garten.
Letztlich war ihm der Aufenthaltsort völlig egal, ob Wohnung, Haus, Ferienhaus, Hotelzimmer. Hauptsache er war bei seinen Menschen und die haben ihm ein bisschen Platz auf dem Sofa, Teppich, Bett etc. gemacht. Hatte er den, sorgte er mit seinen 76 cm und 60 kg für den Schlafplatz, den ein RRR (RiesenRhodesianRidgeback) so braucht.
Oder anders ausgedrückt: Platz ist (für einen RR) in der kleinsten Hütte.
VG Martin
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