Zitat StefanieDH

Dies sollte eigentlich dem Sonderleiter und Ringrichter bekannt sein. Wenn nicht, dann sollte hier eine Nachschulung durch den VDH/Verein erfolgen.
Wäre dies nicht ein Thema für eine Mitgliederversammlung? Schließlich gibt es ja den erweiterten Vorstand mit Obfrau/ Obmann für das Zuchtschauwesen.