Der VDH hat ja bekanntlich auch Vereine, die ihm angeschlossen sind und solange diese Vereine noch diese Mindesthaltungsbedingungen in ihren Statuten aufführen, hat man zumindest dort genügend Stellen, an denen man den Hebel ansetzen kann. Wenn hier bei über 12.00 Mitgliedern die Beführwortung der Zwingerhaltung gleich NULL ist, kann man davon ausgehen, daß entsprechende Anträge in den Vereinen eine Mehrheit finden werden. Diese Vereine wiederum haben Deligierte, die die Wünsche der Mitglieder bei entsprechenden Sitzungen des VDH vertreten werden, sollen, müssen. Es ist doch nicht anders als in der Politik, nur nicht ganz so schmutzig