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  1. #1
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    Standard Hund in Mietwohnung

    Hallo ihr Lieben,

    habt ihr alle ein eigenes Haus oder wohnt ihr auch zur Miete? Hat jemand von euch schon Schwierigkeiten gehabt mit einem RR in einer Mitwohnung? Unser "Mietbetreuer" will keine Hundehaltung mehr erlauben, obwohl es in unserem Haus schon Hunde gibt. Ist eine 75 m² Wohnung und über 60m² Dachterrasse zu klein für 2 Personen, eine Katze und enen RR? Ist es eine nicht artgerevhte Haltung, zumal mein Mann aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig im Ruhestand ist und den ganzen Tag zu Hause ist und viel Zeit und Liebe für einen Hund hat?

  2. #2
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von katjuscha
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    Standard

    Hallo Renate,

    wir haben zwar ein Haus und wohnen aber in einer Mietwohnung .
    Mal ganz vorne weg. Dein Vermieter kann Dir die Hundehaltung nicht verbieten. (übrigens auch nicht, wenn es in Deinem Mietvertrag steht, da unzulässig -> neue Gesetzgebung). Ausnahme: Dein Hund stellt eine enorme Lärmbelästigung oder irgendeine Gefahr für die anderen Mieter dar. Wir hatten in der kurzen Zeit, in der wir in der Wohnung (100qm + kleiner Garten) wohnen auch schon Probleme.
    LUCA hat in den ersten Tagen, an denen er in der neuen Wohnung mal allein bleiben musste gewinselt und dann ist der Rüpel immer in den Garten der Nachtbarin gelaufen auf der Suche nach jagbaren Katzen :-(. Ich habe der Hausverwaltung die Sachlage erklärt, mich einsichtig gezeigt und jetzt haben wir einen hohen Zaun :-) und einen schlafenden Hund am vormittag :-).

    Lass DIch auf keinen Fall entmutigen. Die Bedingungen, die Ihr Euren Süßen bietet sind traumhaft (für viele andere Halter) und wenn Du möchtest, kann ich Dir gern den Gesetzestext raussuchen.

    Viele Grüße

    Katja & LUCA

  3. #3
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    Hallo Katja,

    danke für Deine Antwort. Es wäre sehr nett, wenn mir den Gesetzestext raussuchen könntest, zumal wir am Freitag einen Termin beim Geschäftsstellenleuter unserer Wohnbaugesellschaft haben. Wir wollen es uns so nicht gefallen lassen. "Unser" RR wohnt noch ncht bei uns ist aber schon seit Monaten tagsüber bei uns bzw. wird von meinem Mann betreut, da dieser Hund seit Jahren schon im Tierheim sitzt.

    Danke im voraus und liebe Grüße von Renate und Anhang

  4. #4
    Ponderosa
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    Ausrufezeichen Das würde mich auch Interessieren!

    Hallo Katja,

    ich fände es auch super, wenn du diese Gesetzgebung raussuchen könntest. Ich habe nämlich unter folgendem Link

    http://149.219.195.60/fragen/rfindex30.html

    etwas anderes gelesen.

    Es wäre natürlich super, wenn's anders ist!

  5. #5
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    Unglücklich So einfach ist dies leider nicht....

    Hallo Renate!

    Nachdem ich auch einer der "bösen" Hausverwalter bin, muß ich Dir leider sagen, daß die Aussage von Katja so pauschal leider nicht gilt.

    Wie in Ponderosa´s Link angegeben kommt es hier hauptsächlich auf die Formulierung zum Thema Tierhaltung in Eurem Mietvertrag an.

    Wenn Du willst kannst Du mir gerne per pn den entsprechenden Auszug aus Eurem Mietvertrag zukommen lassen und ich kann Dir dazu die aktuelle Rechtslage durchgeben.

    Was Euch zu Gute kommt, ist die Tasache, daß es schon mehrere andere Hunde im Haus gibt, nätürlich vorausgesetzt, daß diese vom Eigentümer gestattet wurden. Dann muß er nämlich auch dem neuen Mieter den Hund erlauben (gem. LG Berlin/LG Köln und LG Hamburg).

    Hoffe, ich konnte Dir ein wenig damit weiterhelfen!

    Viele Grüße

    Petra & Abuu, die auch in einer 60 m² großen Wohnung glücklich miteinander leben

  6. #6
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    Frage

    hallo alle zusammen!!

    Also jetzt bin ich aber auch hellhörig geworden!!! Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus in einer 100 Qm Wohnung. In unserem Mietvertrag steht - handschriftlich vermerkt -: Tierhaltung nicht erlaubt!

    In unserem Haus sind aber insgesamt 3 Hunde. Wir hatten bei unseren Vermietern schonmal angefragt, eigentlich hatten die nix dagegen, aber sie meinten, solange wir beide berufstätig wären, ginge es nicht!!
    wir sind aber sehr wohl der meinung, dass es geht, da mein Freund 5 min mit dem Rad zur Arbeit fährt und in seiner Mittagspause (1 Std) zeit hätte, mit dem Hund ausgiebig spazieren zu gehen. Nicht nur, dass ich es unverschämt fand, mit welcher Begründung sie uns einen Hund verbieten wollten....

    Vielleicht kann mir jemand sagen, ob ich mir jetzt in diesem Mehrfamilienhaus mit bereits 3 darin lebenden Hunden einen Hund anschaffen dürfte oder nicht.... Also so wie ich es verstanden haben, dann ja wohl doch, oder wie???

    Ganz liebe Grüße
    Silli

  7. #7
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    Hallo,

    leider bin ich jetzt im Büro und habe meine ganzen Unterlagen zu Hause.
    Hatte mich sehr genau darüber erkundigt und deshalb erstmal die Pauschalaussage losgelassen.

    Im u.g. Link aber trotzdem folgendes gefunden:
    "Der Mieter hat ein Mehrfamilienhaus bezogen und möchte sich einen Hund anschaffen. Allerdings muß nach dem Mietvertrag der Vermieter die Haustierhaltung genehmigen. Nun lehnt der Vermieter die Hundehaltung in der Wohnung ab, obwohl im Haus bereits mehrere Familien einen Hund haben. Kann er das?
    --------------------------------------------------------------------------------
    Nein, wenn man davon ausgeht, daß er rechtsmißbräuchlich handelt. Grundsätzlich muß er auch Ihnen den Hund erlauben, es sei denn, er hat sachliche Gründe, auf die er seine Verweigerung stützen kann (z.B. weil der Mieter einen sogenannten Kampfhund halten will)."


    und weiter:
    Im Mietvertrag ist Haustierhaltung generell verboten. Darf der Vermieter den Mieter so beschränken und ist eine solche Bestimmung rechtlich überhaupt zulässig?
    --------------------------------------------------------------------------------
    Ein solches generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist allein schon deshalb unwirksam, weil dann auch die Haltung von Kleintieren wie Ziervögel, Meerschweinchen, Hamster oder Zwergkaninchen verboten wären. Das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung kann insoweit rechtlich keinen Bestand haben.



    Also, wenn Hundehaltung in Deinem Mietvertrag ausdrücklich verboten wurde, dann kann er die Abschaffung verbieten. Wenn aber nur Haustierhaltung (das, was ich meinte) verboten wurde, ist dieses Verbot unwirksam.
    Aber ich schau nochmal genau nach und liefer Dir die §en.

    Bis später
    Katja

  8. #8
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    Hallo Silli!

    Möchte Katjas Ausführungen nur noch anfügen, daß der Vermieter bei der unwirksamen Klausel des generellen Verbotes der Tierhaltung nur dann die Hundehaltung verbieten kann, wenn er eine konkrete Störung durch das Haustier nachweisen kann, was natürlich sehr schwammig formuliert ist und daher im Fall der Fälle für den Vermieter nicht ganz einfach sein dürfte.

    Das mit den anderen Hunden im Haus gilt nur dann, enn man die Zustimmung des Vermieters lt. Mietvertrag braucht.

    Ein handschriftlicher Vermerk im Mietvertrag hat übrigens nur dann Gültigkeit, wenn dieser von allen Vertragsparteien mittels sog. Paraphierung, d.h. Unterzeichnung an eben dieser Stelle aerkannt wurde. Steht sonst noch was im Mietvertrag zum Thema Tierhaltung ?

    Viele Grüße

    Petra

  9. #9
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    ... sorry verschreibsel:

    "Also, wenn Hundehaltung in Deinem Mietvertrag ausdrücklich verboten wurde, dann kann er die Abschaffung verbieten." -> ich meinte natürlich die Abschaffung des Hundes fordern und nicht verbieten.

    Katja

  10. #10
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    hallo Petra,

    also mal generell zu unserem Mietvertrag! Es ist ein gesetzlicher Mietvertrag, also ein Vordruck. An der Stelle, wo mit Kugelschreiber steht: Tierhaltung verboten! ist von keinem Unterzeichner paraphiert worden. Nur halt ist der gesamt Mietvertrag von allen betroffenen unterzeichnet.
    Unsere Vermieter sind sehr tierlieb, haben selber Katzen und Vögel und haben uns auch erlaubt eine Katze zu halten. vor ca. 6 Monaten haben wir dann telefonisch bei unseren Vermietern angedeutet, dass wir uns gerne einen Hund anschaffen würden und gefragt, ob das möglich wäre. Sie sagte, sie hätten da nix gegen, zumal in unserem Haus (8 Familien) ja schon 3 Hunde leben würden. 2 Tage später riefen sie dann auf einmal zurück und sagten, dass wir uns doch keinen Hund anschaffen dürfen, da wir beide berufstätig sind. Muss dazu allerdings sagen, dass der Hund max. an einem Stück 3 Stunden alleine wäre.... Ist das rechtens, frage ich mich??? Wir suchen zur Zeit eine neue Wohnung im Erdgeschoss mit Garten, aber seit über 2 1/2 Monaten ist nix brauchbares zu finden.... Leider!!!
    Liebe Grüße
    Silli

  11. #11
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    Hallo PetraAbuu

    danke für Deine Nachricht. Ich werde mir mal den Mietvertrag mit ins Büro bringen und Dir den Wortlaut über Tierhaltung mitteilen. Wir sind keine neuen Mieter - wir wohnen schon ca. 15 jahre im Haus. Bisher hat es sich nciht ergeben, dass wir einen Hund halten wollen, da wir beide voll berufstätig waren. Da mein Mann aber nun seit über 2 Jahren zu Hause ist, könnten wir von der Zeit her gut einen Hund halten, zumal er eigentlich jeden Tag im Tierheim ist und "Gassi geht". Bei meinem Einzug in die Wohnung und auch in der zwischenzeit sind immer wieder neue Mieter eingezogen mit Hunden. Ich kann Dir auch mal die Begründung dann mailen, warum Hundehaltung in neuester Zeit verboten wird.

    Liebe Grüße

    Renate47 & Anhang

  12. #12
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    Hallo Silli!

    Also die Chancen stehen meines Erachtens ganz gut für Euch! Einmal ungeachtet der Tatsache, daß ich die Gültigkeit der Klauses des generellen Tierhalteverbotes, die ja ohnehin unwirksam ist, unter den Voraussetzungen für sehr fragwürdig halte, stand in Eurem Mietvertrag an dieser Stelle ursprünglich sicherlich, daß die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist.

    Dann gilt das von mir unten Geschriebene, wonach er willkürlich nur Euch die Hundehaltung verbieten würde, wodurch er rechtsmissbräuchlich handelt. Da gilt dann der Grundsatz "gleiches Recht für Alle", es sei denn, eine Zustimmung könnte aus gewichtigem Grund, wie z.B. Allergie eines Nachbarn oder eine konkrete Gefährdung durch Euren Hund nicht erteilt werden.

    Ich gehe mal davon aus, daß Euer Vermieter befürchtet, von Eurem Hund würde während des Alleineseins in der Wohnung eine Ruhestörung durch z.B. Bellen ausgehen und er will sich durch das Verbot einfach nur möglichen Ärger mit Euren Nachbarn ersparen. Am besten, Ihr fragt Euren Vermieter mal nach seinen Beweggründen für das Verbot, vielleicht könnt Ihr ihm ja seine Befürchtungen nehmen...

    @ Renate

    Das oben geschriebene kann Dir vielleicht auch schon hilfreich sein! Die Begründung zur Ablehnung der Tierhaltung würde mich allerdings sehr interessieren. Schicke mir bitte mal die Einzelheiten zu!

    Viele Grüße und viel Erfolg

    Petra

    p.S. Ich hoffe, ich habe mich insgesamt verständlich ausgedrückt. Man verfällt bei diesem Thema nämlich sehr leicht in unverständliches "Juristendeutsch"

  13. #13
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    Hallo,

    meinen ersten Hund hatte ich auch als ich noch Mieterin war und habe seitdem das Thema immer wieder verfolgt.

    - sicher kann man sich nur sein, wenn ohne wenn und aber die Tierhaltung im Vertrag genehmigt wurde: "Hunde dürfen gehalten werden". Auch nicht eingeschränkt durch "dieser Hund...." oder "...solange sich die anderen Mieter nicht gestört fühlen"

    - wenn nichts in einem alten (bestehenden) Mietvertrag über Tierhaltung steht und schon Hunde im Haus gehalten werden, kann man sicher ebenfalls einen Hund anschaffen und versuchen seinen Mietvertrag schriftlich ergänzen zu lassen

    - das Problem mit nicht schriftlich genehmigter Tierhaltung (meine jetzt nicht Vögel und so was Kleines) ist immer, wenn sich ein Hausbewohner durch die Tierhaltung gestört fühlt. Es können ja mal neue Mieter einziehen oder aus anderen Streitereien heraus will der Nachbar einem eins auswischen. Ganz kritisch wird es, wenn ein Mieter dann behauptet, der Hund würde ihm Angst machen, er traut sich nicht mehr ins Treppenhaus, kann sich nicht mehr frei im Haus bewegen, will die Miete kürzen.
    Das kann dann für alle hundehaltenden Nachbarn ein echtes Problem werden, so daß sie aufgefordert werden können, die Hunde abzuschaffen oder gekündigt werden können.

    Viele Grüsse
    Elke

  14. #14
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    Hallo Petra,
    vielen lieben Dank für Deine ausführliche Darstellung! Ich denke auch, dass wir nochmal mit unseren Vermietern reden werden und sie auf einige Sachen (zB. das es nicht rechtens ist, generell die Tierhaltung zu verbieten und dass bereits andere Hunde im Hause sind) hinweisen. Trotzdem werden wir natürlich weiter nach einer Wohnung mit Garten Ausschau halten. Will den Garten nicht, um mich vor Spaziergängen zu drücken, wie es manche hier schon geschrieben haben. Ich möchte eigentlich nicht in meinem eigenen Garten in Hundekot treten müssen:-))) Desweiteren wohnen wir z. Zt. und suchen auch dort eine neue Wohnung - so günstig, dass wir wirklich nur über die Straße müssen, um auf dem Feld und am Rhein zu sein.....
    Also nochmals vielen vielen Dank für Deine Hilfe....
    ...und ich werde von meinem Gespräch mit unseren Vermietern berichten......
    Liebe Grüße
    Silli

  15. #15
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    Eine wirklich verfahrene Kiste.

    Bin doch froh, dass ich mit Haus als eigener Herr mir keine Gedanke darüber machen muss.

    Ich möchte an dieser Stelle nur allgemein warnen, sich auf gut Glück einen Hund anzuschaffen, in der Hoffnung und Erwartung "na wenn er erstmal da ist, wird er auch bleiben können".
    Das kann in die Hose gehen und läuft im schlimmsten Fall wieder auf "dringend abzugeben" hinaus.

    Ich denke aber, dass doch hier alle verantwortungsbewusst sind (oder?).

    Ich wünsche Dir viel Glück, dass die Sache nach Deinen Wünschen ausgeht, liebe Renate.

  16. #16
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    ... ich will hoffen, dass hier jeder so verantwortungsbewusst ist und sich vorher bei seinem Vermieter oder Mitbewohner die Erlaubnis einholt!!!
    Tja und wie gesagt, ich wäre auch froh, wenn ich die Möglichkeit hätte, ein Haus zu bekommen oder eine Wohnung (egal ob zur Miete oder Eigentum) in der Hundehaltung erlaubt ist oder ich mir erst gar nicht die Gedanken machen müsste...
    Will hoffen, dass das Sprichwort auch für mich gilt:
    Wer suchet - der findet!!!!
    Liebe Grüße
    Silli

  17. #17
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    Hallo Silli!

    Wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Gespräch mit dem Vermieter und vor allem bei der Suche nach einer neuen Wohnung.

    Suche auch schon seit ich Abuu habe, eine Wohnung mit Garten im Erdgeschoss, die einigermaßen erschwinglich ist, was natürlich hier im Raum Frankfurt/M. nicht ganz einfach ist , bisher leider ohne Erfolg!!!

    Meistens scheitert es an meinem "gefährlichen" und gar so großen Kampfschmuser namens Abuu....!

    Aber irgendwann finden wir, hoffe ich doch, was Passendes. Ich sehe nämlich immer, wenn wir bei meinen Eltern zu Besuch sind, wie toll ein eigener Garten zum Rumtoben für Abuu ist.

    Viele Grüße

    Petra

  18. #18
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    @ Froeschlein

    wer holen den Hund erst ins Haus, wenn wir es schriftlich haben. Für uns steht es außer Frage, dass wir - wenn wir ein Tier bei uns beherbergen - es dann auch für den Rest seines lebens ist. Dieser Verantwortung sind wir uns voll und ganz bewusst. Der Hund ist momentan ja auch noch im Tierheim aber fast täglich mit meinem Mann unterwegs und teilweise in der Wohnung. Askan hat noch keine Nacht bei uns verbracht, denn es wäre schlimm für ihn, wenn er dann wieder in seiner "alten Umgebung" schlafen muss. So weiß er, dass er halt nach der mit meinem Mann und teilweise auch mit mir verbrachten zeit wieder ins Tierheim zum schlafen geht. Ich hoffe auch, dass wir noch Glück haben und uns Askan ins Haus holen können.

    Eine Bemerkung noch am Rande: Da ich ehrenamtlich im Tierheim arbeite kriege ich leider mit, wie viele menschen doch mit ihren Tieren umgehen. Da kommt ne Katze, die 8 Jahre in einer Familie wohnte, einen Tag vor weihnachten ins Tierheim, weil man sie nicht mehr behalten kan. Ein kleiner Yorkshire (Miniausgabe) kommt ins Tierheim, weil er beißt. Der Hund muss weg, weil nachwuchs kommt - kann man sich das nicht schon im voraus überlegen und planen - kann man ein Lebewesen einfach so abschieben - habe diese Menschen denn überhaupt kein Gefühl?

    Renate47

  19. #19
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    Standard na dann ist ja gut...

    Hallo Renate,

    dann bin ich ja beruhigt, dass Du erst alles in Sack und Tüten haben möchtest. Habe ich Dir ja auch nicht wirklich anders unterstellt. Mit Deiner Tierheimerfahrung bist Du bestens mit solchen Pappenheimern vertraut. Leider sterben die nicht aus.
    Ich sage ja nicht, dass sich die Lebensumstände NIE ändern würden, aber ein wenig vorausschauend muss man schon sein. Allerdings ist man nie vor Überraschungen gefeit (wie wir ja zurzeit in einem parallel laufenden Thema zur Genüge verfolgen konnten.)

    Ich wünsche Dir wirklich, dass Du den Hund bald ganz und über Nacht zu Dir holen kannst. So verantwortungsvolle Hundeeltern sind echt Gold wert!

    Liebe Grüße

  20. #20
    Isi & Ronja Avatar von Isi und Ronja
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    Standard alles schriftlich

    Liebe Foraner,

    ich bin nun in der 3. Wohnung und das in 2 Jahren.

    Seit ich im April 2001 nach Köln gekommen bin, habe ich nun die endlich HUNDEFREUNDLICHE bzw. Hunde erlaubt Wohnung gefunden.

    Die erste war das totale Chaos, da gabs schon Probleme, wenn nur ein Hund zu Besuch kam - AUSZUG -

    Zweite: nach mehrmaligen fragen, ob Hunde erlaubt sind und ich auch mehrmals mündlich ein JA bekommen hatte, sind wir umgezogen, obwohl im Mietvertrag steht "Keine Haustiere". Als das Thema HUND bei uns immer aktueller wurde, schrieb ich einen langen Brief mit der Bitte, das ich die Hundehaltung nun schriftlich hätte - Fazit: nein , ein kleiner Hund (Westi) gerne, aber einen großen Hund NEIN.

    O.K. ich suchte erneut (nach 5 Monaten) eine neue Wohnung. Ich fragte gar nicht nach der Wohnung am Telefon sondern nur "sind große Hunde erlaubt?" und ich hatte Glück. Endlich haben wir Ruhe und können unbeschwert durch den Flur gehen.

    Macht nicht den Fehler wie ich!!!!!!!!!!!!!!! Laßt Euch alles vorher schriftlich geben, danach ist es sehr schwer recht zu bekommen.

    Ich habe zumindest im Moment keine Lust mehr zum Umziehen - oder doch ein Häuschen wäre nett - Nein, mein Mann bringt mich um, wenn wir wieder umziehen

    Liebe Grüße
    Isi mit Ronja & Leonie

  21. #21
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Mechti
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    Standard wo wir grad beim thema sind...

    Hab auch schon die leidige Erfahrung machen müssen, dass bei einem großen Hund direkt aufgelegt wird. Sind in Dortmund auf Wohnungssuche, allerdings erst zum 01.09. Aber da sich das recht schwierig gestaltet, bin ich froh noch soviel Zeit zu haben. Wenn jemand was von einer hundefreundlichen (+Katze) ab 70 qm großen Whg in Dortmund weiß, bitte melden!!!

  22. #22
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    Unglücklich

    Hallo alle zusammen,

    habe gestern nach Feierabend direkt nochmal unseren Mietvertrag ausgegraben! Leider ist bei uns - zwar handschriftlich - HUNDEHALTUNG verboten! :-((((( Sind natürlich jetzt richtig traurig... Weil jetzt müssen wir auf jeden Fall ausziehen. Nur leider Gottes scheint es in Dormagen - ebenso wie in Dortmund - nicht einfach zu sein, eine Wohnung oder Haus zu finden. Also hier auch von mir mal ein Aufruf, wer etwas weiß in Dormagen, bitte bitte bei mir melden!!!

    Naja, auch wenn's hart ist, dass wir jetzt noch länger warten müssen, sind wir auf jeden Fall so verantwortungsvoll und schaffen und in der jetzigen Wohnung auf keinen Fall einen Hund an....

    Allen einen schönen Tag
    Liebe Grüße
    Silli

  23. #23
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    Standard

    Hallo,

    also ich habe in unserem Mietvertrag nochmals nachgelesen und da steht drin, dass haustierhaltung der Genehmigung bedarf, im Regelfalle aber zugestimmt wird. Ausserdem habe ich nach einer Anfrage bei der übergeordneten Stelle unserer wohnbaugesellschaft folgende mail erhalten:
    "Nein, ein generelles Hundehaltungsverbot gibt es nicht.

    Jedoch müssen Sie die Haltung von Hunden in unseren Wohnungen
    individuell von Ihrem Mieterbetreuer vor Ort genehmigen lassen.
    Ihre Genehmigungsanfrage wird in Abhängigkeit von der Hunderasse,
    -größe und Wohnungsumfeld und -größe geprüft."

    Als wir hier von unserer örtlichen Hausverwaltung die Ablehnung erhielten waren als Gründe angegeben: Verschmutzung durch Hunde, da die Hundehalter den Tieren die Füße vor bdem Btreten des Hauses die Füße nicht abputzen und dass es zu Lärmbelästigung kommt, da viele Hunde zu lange alleine zu Hause sind und bellen oder jaulen.

    Bei uns ist das nicht der Fall, da mein Mann ja ganztags zu Hause ist - vielleicht gelingt es ja dann unserer Anwältin, die wir jetzt mal prophylaktisch eingeschaltet haben, dass wir die Genehmigung erhalten. Man hofft halt zuerst immer auf eine gütliche Einigung - aber wenn das halt nicht möglich ist.

    Wir haben uns dann aber auch gefragt, wie es denn mit den Erwachsenen und Kindern zu halten ist, die mit schmutzigen Schuhen die Wohanlage betreten.

    Verschutzung der !Gartenanlage" ist eigentlich auch nicht möglich, da es eigentlich keine richtige Gartenanlage gibt und wir - wenn wir aus der Haustür kommen in knapp 2 Moanten im Wald sind.

    Wünsch euch einen schönen Tag

    Renate47

  24. #24
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    Hallo zusammen,

    ich lese des öfteren in diesem Forum und heute ist der Tag, an dem ich mich dann mal angemeldet habe, um "mitzumischen".

    Vorab: Es ist mir schon klar, dass es hier womöglich um's Prinzip geht, was die Gesetze und Paragraphen
    angeht.

    Dennoch muss ich sagen: Wollt Ihr wirklich in einer Wohnung wohnen, wo es evtl. permanent zu Stress und Ärger
    kommen kann, weil die Rechtslage, ob Hund ja oder nein, nicht klar ist?

    Ich meine, ganz ehrlich, keiner weiss, was evtl. für Probleme auf einen zukommen, wenn man sich einen Hund anschafft??

    Man kann es einfach nicht genau wissen. Grundsätzliche Dinge, die kann man sicher mit der richtigen Erziehung lenken,
    aber es gibt eben keine 1000%ige Sicherheit.

    Ich bin ganz ehrlich: Ich würde es mir und meinem Hund (denn Stress überträgt sich!) nicht antuen und uns dem dauerhaften
    Klinsch mit Vermieter aussetzen, denn wenn er das Halten von Hunden nicht erlaubt, dann GIBT es Ärger, ob er recht hat
    oder nicht.

    Punkt Nr. 2: Ich habe eben hier gelesen, dass ein Vermieterpärchen wohl sagte, es ginge nicht, weil beide berufstätig sind.
    In erster Linie gebe ich Euch recht - es geht sie eigentlich nichts an. Dennoch sitzen sie "am längeren Hebel" und...ich
    persönlich finde das auch gar nicht so schlecht. ICH würde "Tierquälerei" (ja ja, schlagt mich, ich denke, jetzt krieg ich ganz
    viele fiese Antworten) in meinem Haus auch nicht dulden, zumal, wenn ich doch Einfluss drauf habe?

    Kein Hund wird damit glücklich sein, in der Mittagspause mal ausgeführt zu werden. Das reicht nicht, da der Hund, wie doch
    die meisten hier wissen, ein soziales Rudeltier ist.
    Und bevor kommt, dass ich wahrscheinlich in der glücklichen Lage bin, mir einen Hund arbeitstechnisch (warum auch immer)
    leisten zu können: Nein, kann ich nicht. Ich verzichte zum Wohl des Tieres. Und das sollte jeder tun, der berufstätig ist und
    keinen Hundesitter hat, mit dem er sich über gewisse Dinge einig ist.

    Nichts für ungut, nicht bös sein, direkt sein ist einfach meine Art.
    Einen schönen Tag und lieben Gruss,

    Claudia


    PS: Mein Text kommt jetzt sicher humorlos und arrogant rüber, aber leider hat er zwischen den Zeilen keine grinsenden Smileys genommen, die ich gern eingesetzt hätte, um die Sache besser rüberzubringen, denn oft wirkt es anders, als es gemeint ist.
    ;)
    Du denkst, Hunde kommen nicht in den Himmel?? Ich sage Dir: Sie sind längst vor uns dort!

  25. #25
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    ... also ich fand Deinen Beitrag hier nicht arrogant und humorlos - wirklich nicht!

    Deine Einstellung in punkto Stress antun mit dem Vermieter, teile ich voll und ganz. Es gibt wirklich keine 100%ige Garantie, dass alles glattläuft und wenn der Vermieter einen Hund eigentlich gar nicht zulassen will und es aufgrund von irgendwelchen Miet§§en aber dennoch muss, wird er 100%ig etwas finden um Ärger und Stress zu machen.

    Zu Deinem zweiten Punkt teile ich Deine Einstellung aber nicht! Nicht nur, weil ich diejenige war, die das geschrieben hatte mit Mittagspause spazieren gehen, sondern weil man immer die Gesamtsituation sehen muss. Ich weiß, dass es dem Hund bei mir wohl geht, auch wenn ich berufstätig bin!! Da ich in meinem Arbeitszeiten flexibel bin und der Hund max. 3 Stunden alleine sein wird. Und es will mir doch jetzt hier wohl keiner erzählen, dass das zuviel ist! Desweiteren habe ich aufgrund ganz genau dieser Tatsache, damals einem Hund aus dem Tierheim kein neues zuHause gegeben. Die Tierheimleiterin hat damals zu mir gesagt, ich sollte mal ernsthaft überlegen, ob ich der Auffassung bin, dass es diesem Tier im Tierheim im Zwinger besser geht. Das Tier hat keinen Familienanschluss etc und ist länger alleine als 3 Stunden!!!! Mittlerweile sehe ich das genauso! Ich denke, dass ich trotz Berufstätigkeit beider Bezugspersonen dem Hund ein tolles zuHause geben kann und auch genügend Auslauf. Ich kann morgens vor der Arbeit 1 Std mit ihm spazieren gehen, in der Mittagspause mindestens auch 45 min. und nach Feierabend - sprich ab 15.00 Uhr habe ich den ganzen Tag für ihn Zeit.

    Naja, wie gesagt, dass Forum ist da, um zu diskutieren, Fragen zu stellen, Antworten zu erhalten und um seine Meinung zu äußern.
    Und ich bin froh, dass es das Forum gibt!!!

    Liebe Grüße
    Silli

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