Hallo,

meinen ersten Hund hatte ich auch als ich noch Mieterin war und habe seitdem das Thema immer wieder verfolgt.

- sicher kann man sich nur sein, wenn ohne wenn und aber die Tierhaltung im Vertrag genehmigt wurde: "Hunde dürfen gehalten werden". Auch nicht eingeschränkt durch "dieser Hund...." oder "...solange sich die anderen Mieter nicht gestört fühlen"

- wenn nichts in einem alten (bestehenden) Mietvertrag über Tierhaltung steht und schon Hunde im Haus gehalten werden, kann man sicher ebenfalls einen Hund anschaffen und versuchen seinen Mietvertrag schriftlich ergänzen zu lassen

- das Problem mit nicht schriftlich genehmigter Tierhaltung (meine jetzt nicht Vögel und so was Kleines) ist immer, wenn sich ein Hausbewohner durch die Tierhaltung gestört fühlt. Es können ja mal neue Mieter einziehen oder aus anderen Streitereien heraus will der Nachbar einem eins auswischen. Ganz kritisch wird es, wenn ein Mieter dann behauptet, der Hund würde ihm Angst machen, er traut sich nicht mehr ins Treppenhaus, kann sich nicht mehr frei im Haus bewegen, will die Miete kürzen.
Das kann dann für alle hundehaltenden Nachbarn ein echtes Problem werden, so daß sie aufgefordert werden können, die Hunde abzuschaffen oder gekündigt werden können.

Viele Grüsse
Elke