Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Strafe droht mir beim Jagen meines Hundes?
Froeschlein
02.02.2004, 11:15
Gestern liefen wir gemütlich durch den Wald und Banshi lief, wie meistens, ohne Leine (in wildreichen Gebieten machen wir das nicht!). Irgendeiner Vorahnung zufolge leinte ich ihn aber vor einer nicht einsichtigen Kurve an – zum Glück! Denn genau dahinter liefen drei Rehe kurz vor uns über den Weg. Banshi stand erst wie die sprichwörtliche V1 um dann lautstark und kräftig anzuzeigen, dass er hinterher wollte um jeden Preis. Ich habe noch nachher Blut und Wasser geschwitzt bei dem Gedanken "was-wäre-passiert-wenn". Normalerweise lässt er sich abrufen, aber ich glaube, bei Wild schaltet in seinem Gehirn wohl ein Relais aus...
Abgesehen mal von der Tatsache, dass er ganz einfach weg gewesen wäre ohne Leine und dem Schlimmsten: einem Schuss aus dem Jagdgewehr: Was würde mir "blühen", gesetzlich gesehen, wenn mein Hund Wild gejagt und schlimmstenfalls gerissen hätte??? Kann mir das jemand beantworten?
Natürlich dulde ich seinen Jagdtrieb nicht, das soll hier klar sein. Ihr könnt jedenfalls sicher sein, dass ich ihn nur noch auf offenem Feld laufen lasse, wo ich den Überblick habe. So etwas passiert mir nicht noch einmal.
Anita Koba
02.02.2004, 12:50
Hallo Katrin,
ein Hund der jagd, ist als gefaehrlicher Hund eingestuft. Die Obliegenheiten der Kampfhundeverordnung greift da wohl.
Mein Mix ist auch ein gnadenloser Jaeger. Wenn ich ihn beobachte, dass er auf Spur geht. Rufe ich ihn sofort ab.
Ich wuerde luegen, wenn ich behaupten wuerde, dass mir das immer gelingt. Wenn Wild vor uns hoch geht, dann ist er weg.
In Rheinland/Pfalz
duerfen die Jaeger nicht einfach einen Hund schiessen. Aber wenn mein Hund tot ist, nutzt mir das nichts mehr.
Mit der Ausbildung habe ich erreicht, dass ich ihn von der Spur abrufen kann. So habe ich ihn da unter Kontrolle.
LG
Anita
Spoc, Jambo, Asabi u. Akio
Stephan_01
02.02.2004, 13:15
Aber wenn mein Hund tot ist, nutzt mir das nichts mehr.
Hallo,
stimmt genau, und das ist auch meine größte Angst, Amira ist zwar kein großer Jäger (glücklicherweise)
sie rennt schon nach, bricht aber ruck zuck wieder ab,
ich habe mich über dieses Thema schon ein paar mal mit Jägern unterhalten, die sagen mir zwar alle, „nur weil der Hund mal einem Hasen nachjagt, würden sie ihn niemals schießen“
und bei denen ist das auch so, aber man weiß ja nie wer da so unterwegs ist,
außerdem heißt es, der Hund muss sich unangeleint immer im Einflussbereich seines Führers befinden, (Angeleint ist er es ja ohnehin) soll heißen in ruf und sichtweite, ist natürlich ein äußerst dehnbarer begriff.
Gruß
Stephan
Hallo Stephan,
hinterherrennen ist Jagen/Hetzen und je nach Schmerzgrenze des Jägers kann bereits das als Wildern ausgelegt werden.
LG, Tina
Hallo Katrin,
bei uns hat in der Regionalzeitung letztens erst gestanden, das jetzt nicht nur Jäger auf unangeleinte Hunde Obacht geben sondern, auch das Ordnungsamt die Wälder durchkämmt. Die Strafe für einen beim "wildern" ertappten Hund liegt bei uns um 10.000 Euro. Erschossen wird bei uns kein Hund nach Rücksprache mit den Jägern, aber die Garnatie gibt einem Keiner, ich bin allerdings auch in der glücklichen Lage einen weniger jagdfreudigen Hund zu haben.
LG Michèle
Hallo miteinander,
Wann ein Jäger einen Hund tatsächlich erschießen darf, regelt je nach Bundesland das entsprechende Landesjagdgesetz. Es lohnt sich für jeden Hundebesitzer, sich die entsprechenden Textpassagen einmal durchzulesen. Den oft gehörten Satz: "Sie müssen ihren Hund im Wald anleinen" kann man danach meistens getrost vergessen. In den meisten Fällen muß sich der Hund im Einwirkungsbereich des Hundeführers befinden und abrufbar sein. Ob der Hund schon beim offensichtlichen Hetzen oder aber erst nach Riß des Wildes erschossen werden darf, ist , wenn mich mein Wissen nicht im Stich läßt, wie schon gesagt, je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Und was der einzelne Jäger dann als Wildern und Hetzen interpretiert, steht wieder auf einen anderen Blatt. Im Zweifelsfall wird man es sich als Hundbesitzer mit der Beweisführung wahrscheinlich schwer tun...! Man tut also sicherlich gut daran, bezeiten ernsthaft am Wildgehorsam des Hundes zu arbeiten oder ihn im Zweifelsfall lieber einmal zuviel an der Leine zu lassen.
LG
Christl
Unter den deutschen Jägern gibt es einen Virus, der schnell um sich
greift: "AES"
Jährlich werden in Deutschland 40.000 Hunde offiziell von Jägern
erschossen. Der Prozentsatz der erschossenen Hunde bei den als
vermißt gemeldeten dürfte abermals bei 50% liegen , Hunde, die
der Jägerseuche "AES" (= Abknallen - Einbuddeln - Schweigen)
zum Opfer fielen.
Einer hochtragenden Ricke macht es bei ihrem qualvollen Tod durch
einen Weimaraner kein Unterschied von wem sie zerfetzt wird - vom
Jagdhund oder von einem anderen großen hetzenden Hund.
Da dieses an einer Straße geschah und zufällig eine Polizeistreife
vorbeikam, erschoß sie den Weimaraner; der ja nicht "im Dienst"
war, sondern eindeutig wilderte.
Auf Grund unserer archaischen Jagdgesetze aus dem Jahre 1934
besaß der Halter dieses Hundes die unverschämte Kaltschäuzigkeit,
die Polizei, bzw. das Land auf Schadenersatz zu verklagen. - Und er
bekam Recht! Das Land mußte DM 5.000 Schadenersatz an ihn zahlen.
Leider sehen die Vorzeichen für eine diesbezügliche Gerichtigkeit gar
gut aus.
Sollte es bei einer Hetze zum Tode des Wildes kommen, müßten dem
Jagdpächter höchstens der "normale Marktwertes" eines Rehes
erstattet werden. Das sind evtl. 75,-- - 120,-- €. Ein Hund hat in der
Regel einen mindestens 10-fachen Preis.
Ganz abgesehen vom Idellenwert als Sozialpartner. Während zu einem
Reh niemand eine Beziehung hat - es sei denn, es liegt erschossen
zu des Jägers Füßen. :confused:
Wilh.
Christian M
02.02.2004, 23:06
Tja Wilhelm so ist es halt. Es heisst ja auch nicht "Wildschutz" sondern "Jagdschutz". D.h. nicht die Tiere im Wald werden geschützt, sondern vor allem die Massentierhaltung im Wald, die garantiert, dass auch noch der blindeste Grünrock was vor die Flinte bekommt. Mit die schärfsten Jagdschutzgesetze hat z.B. das Land Niedersachsen und das angeblich nicht weil es hier mehr zu schützen gibt als anderswo, sondern allein weil der ehemalige Landesvater Ernst Albrecht selbst passionierter Jäger ist und seinen grünberockten Freunden und sich selbst was Gutes tun wollte. Daher ist in den meisten Landesjagdgesetzen auch festgeschrieben, dass "normale" wildernde Hunde zwar erschossen werden dürfen, wildernde Hunde, die im Dienste des "Jagdschutzbeauftragtem" stehen allerdings nicht (daher erklärt sich die Rechtsprechung in dem von dir geschildertem Fall). Ich höre jetzt lieber auf bevor mir schlecht wird und mache auch morgen wieder um jeden Grünrock einen Riesenbogen (zum Wohl beiden meiner Wauzis).
Gruß, Jörg
Froeschlein
03.02.2004, 13:54
Danke für Eure Meldungen.
Dank dem Hinweis von Christl bin ich auf die Suche nach dem Landesjagd- und Waldgesetz für Brandenburg gegangen und teilweise fündig geworden.
In Brandenburg müssen also die Hunde grundsätzlich im Wald an die Leine. Offenes Gelände kann zusätzlich durch Leinenzwang-Schilder markiert sein. Strafe bei Zuwiderhandlung 10.000 €.
Wann ein Jäger allerdings schießen "darf", ging leider daraus nicht hervor (oder ich bin zu blöd zum Lesen). Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Grünrock im "Ernstfall" die Gesetze in- und auswendig kennt und danach handelt. Es hängt doch sehr von der Situation ab. Grundsätzlich lasse ich es nicht mehr darauf ankommen. Denn wenn mein Banshi wirklich getroffen wird, habe ich auch nichts mehr von einer Konfrontation auf Recht und Unrecht.
Dann kommt er eben im Wald an die Flexi (auch wenn wir sie alle nicht so mögen). Was solls, schnüffeln wird er wohl noch dürfen...
Mensch, haben wir es da in Bayern gut. Da müssen die Hunde im Wald nicht an die Leine! :D
hi manurtb ( Komischer Name )
Bist du dir da ganz sicher? Ich wurde, durchaus höflich, schon mal von einem Jäger darauf hingewiesen, das ich meinen Hund anleinen müße, und das in einem bayrischen Wald!
Was also jetzt? Ja oder was?
Grüße
Alex und Shaka, der Leine im Wald total be..... findet
Hallo Dalli (ist der Name besser? :D ),
in Bayern gibt es weder eine Pflicht zur Anleinung des Hundes im Wald, noch eine Regelung zur Brut- und Setzzeit.
Dies kann aber in bestimmten Gebieten gelten, dann muss aber an jedem Eingang zum Wald ein Schild stehen, welches darauf hinweist.
Lass mich mal überlegen: Mir haben schon mindestens 5 mal irgendwelche in grüner Kluft in Bayern was erzählen wollen, wegen Hund im Wald anleinen. Ich frage dann immer höflich nach, auf welchen Paragrafen sie sich denn berufen. Kommt dann das bayrische Jagdgesetz als Antwort hatte ich früher eins dabei um das den Leuten zum Nachschlagen zu geben. Muss ich mir mal wieder ausdrucken!
Also ich habe nicht ein einziges Mal meinen Hund angeleint, weil ein Grünrock meinte, dass er der König der Welt sei. Da kann ich wirklich stur sein! :D
wie schaut es denn in Hessen mit der Verordnung aus.
Nachtfalke
04.02.2004, 16:18
Gibt es keiner der mir etwas über Hessen sagen kann.!!
Im hessischen Jagdgesetz habe ich auf die schnelle nichts gefunden:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/87_Jagd_und_Fischereiwesen/87-32-HJagdG/HJagdG.htm
Lediglich im §23 wird da gesagt:
(7) Verboten ist, Hunde oder Katzen in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
Dann habe ich mir mal das hessische Forstgesetz angeschaut:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/86_Forstwesen/86-7-ForstG/ForstG.htm
Und auch da war nichts zu finden.
Habe einmal im Internet Nachgesehen aber leider keine Vernünftige
Information bekommen.
Die Grünjacken können auch keine richtige Auskünft geben.
Bei uns habe ich ganz schön Angst. Die Ballern wie die Wilden
mit Ihren Gewehren rum.
Gestern haben die schon morgens um 10.00 Uhr geballert und abends
erst wieder Aufgehört.
Elke Antosch
05.02.2004, 16:38
Hallo,
schaut mal unter "Landschaftsschutzgesetz Hessen" oder "Landesjagdgesetz Hessen" , "Landesforstgesetz" nach.
Dort findet man in NRW, dann mit Zusatz NRW natürlich :D die entsprechenden Vorschriften.
Was vielleicht noch wichtig zu wissen ist, da es verändert wurde: Der Jäger muss beweisen, dass der Hund gewildert hat und nicht der Halter, dass sein Hund es nicht getan hat, wenn es hart auf hart kommt. Dieses Wissen sollten inzwischen alle Jäger auch haben. Ich sag es Ihnen auf jeden Fall immer, wenn ich auf das Thema angesprochen werde. Genauso wie nur der Jagdausübungsberechtigte oder Förster, einen wildernden Hund abschiessen dürfte. Also nicht "irgend so ein hergelaufener Jagdpächter". Derjenige, der den Hundehalter anquatscht, muss sich auch als solcher ausweisen können.
Hinzu kommt, dass mein Hund NIEMALS ohne neongelben Umhang und neongelber Halsung mit mir mitläuft im Wald, um auch Verwechslungen mit anderen braunfarbenen Tieren ausschliessen zu können; wurden hier in der Gegend doch mal 2 Shetties auf der Wiese abgeknallt. Also auch das Argument der Verwechslung möchte ich dem Jäger nicht bieten.
Und zur aktuellen Knallerei: ist nicht jetzt die Jahreszeit, wo schon nur noch sehr eingeschränkt gejagt werden darf. Bei uns nur noch "Tauben" momentan, da einige Tiere schon wieder brüten, etc.
Meiner Meinung nach ist es bei diesem Thema immer am besten, wenn man dem Jäger vor Ort, meistens kennt man ihn ja nach einiger Zeit, zeigt, dass man sich intensiv mit dem Thema befasst hat und sich auskennt. Das ist dann auch der beste Schutz für den eigenen Hund. Und ich sprech auch immer gern an, wie gut sich denn so sein Hund abrufen lässt, wenn er eine Spur hat. Manchmal laufen sie sich dann selbst ins offene Messer.
Viele Grüsse
Elke
Hallo Elke,
wer den Hund abschiessen darf, ist auch in jedem Landesjagdgesetz geregelt und variiert auch.
meine rennen den wild schnell mal hinterher, sind aber nach 2 min.
wieder zurück.
nur habe ich echt angst das so grünkittel abdrückt.
ich werde immer angesprochen das der hund an die leine gehört.
:mad:
heute hatte ich die hunde zum glück an der leine.
keine 100 m ein schuß und ein fürchterlicher lärm und die wildsau war erst nach 5 min.tod
Elke Antosch
09.02.2004, 10:18
Hi Fenris,
auf Wildsäue, ist das denn jetzt noch erlaubt?
Gruss
Elke
keine Ahnung ob das noch erlaubt ist.
Diese Woche ist es im Wald still.
Werde mal die Jagdgesetze lesen.
Hallo,
hier ´noch ein kleiner bescheidener Beitrag zu dem Thema.
Aus dem Landesforstgesetz NRW geht hervor, dass (sinng.) Hunde beim Verlassen der öffentlichen Wege angeleint werden müssen. Im Umkehrschluss dürfen sie auf Wegen unangeleint laufen.
Soweit ich weiß, regelt sich das aber genau so wie die LHV, das heißt, es handelt sich um eine "Mindestanforderung" für das gesamte Land. Die jeweiligen Gemeinden können schärfere Auflagen für ihren jeweiligen Bereich erteilen.
Wenn das so nicht der Tatsache entspricht, belehrt mich bitte!
Als nächstes werde ich mal einen Blick ins Jagdgesetz werfen....
Tüs;)
in jedem fall muss der hund sich unter der kontrolle des halters befinden,weg oder wald.
Wald - Weg ?
Nach Informationen unseres hiesigen Forstoberfeldwebels kann ich senfmäßig dazu sagen: LVH nicht im Wald, Hund auf Wegen ohne Leine - aber Kontrollllleee bitte durch den Halter. Übrigens gibt es in bälde Hasen- und Kaninchennachwuchs, deshalb bitte im Wald und Feld "Obacht".
Wir haben heute wieder Rehe "gezählt". Unser Mausebär will zwar nicht apportieren, dafür macht er sofort Sitz sobald er Rehe sichtet ( was tut man nicht alles für Leckerlis ).
Halali,:o
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