Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Besucher-Hund
Hallo Foris,
eine Frage (liebe Hamster, falls die hier deplatziert sein sollte, bitte schieben ;-) -thx)
Frau X aus Y zieht um. Laut Mietvertrag ist die Haltung von Haustieren verboten. Mündlich stimmt der Vermieter aber zu, dass von Tag zu Tag mal ein Hund
(gut erzogen, ruhig, lieb..naja, ein RR eben) stundenweise zu Besuch kommt.
Bereits beim ersten Besuch des Hundes erleidet der Vermieter eine Amnesie, kann sich
an seine Zusagen nicht mehr erinnern. Außerdem hätte die werte Gattin Angst vor
Hunden. Kurzum, der Hund dürfe nicht mehr kommen. Oder Frau X müsse ausziehen.
Hier dann doch die Frage: Kann ein Vermieter es grundsätzlich verbieten, dass Mieter
mal an z.B. zwei Tagen in der Woche für ca. 3 Stunden einen Hund zu Besuch haben?
Und noch eine: Was ist die vorab geleistete mündliche Zusage wert?
Juristisch fundierte Antworten äußerst willkommen!
Dankö, lG
ara
Hallo!
Wie sind denn die Umstände? Wohnt der Vermieter mit im Haus?
Grundsätzlich darf man den Besuch von Hunden nicht verbieten. Es darf auch kein grundsätzliches Verbot von Haustieren direkt im Mietvertrag verankert sein, sondern höchstens in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.
Auf die mündliche Zusage kann man aber nicht pochen, da steht wohl Aussage gegen Aussage.
Er darf ihr aus diesem Grunde auch nicht mit der Kündigung der Wohnung drohen, das ist Blödsinn.
Vielleicht sollte sie noch einmal in Ruhe mit ihm reden, denn Krach mit dem Vermieter ist immer nervenaufreibend.
pete23021972
23.04.2008, 18:40
....also, derjenige, der dir auf diese frage eine ander juristisch fundierte antwort gibt als jene, es kommt drauf an, der sollte seinen job an den nagel hängen und sein geld mit wahrsagen versuchen.
das einzige, was man grundsätzlich sagen kann, ist, dass der vermieter ohne sachliche gründe den besuch nicht untersagen darf. alles andere bedarf genauerer kenntnisse des vertrages, der abreden, der regelmäßgkeit, der wohnung samt lage, etc.
im ergebnis kann man dir nur raten, geh zu einem der sowas gelernt hat.
pete
Der Hund als Gast
Hat sich der Mieter individualvertraglich, also nicht durch einen Formularmietvertrag,
bindend verpflichtet, in seiner Mietwohnung keinen Hund zu halten, ist er nicht
berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von
3 Tagen aufzunehmen. Dagegen ergibt es sich aus dem vereinbarten Verbot der
Hundehaltung nicht das Verbot des Empfangs von Besuch in Begleitung eines
Hundes. Amtsgericht Bergisch Gladbach, Az.:23 C 662/93
http://www.hf-stahringen.de/pdf/gerichtsurteile.pdf
Wenn du in diesem pdf-File nach "Mietwohnung" suchst, findest Du noch eine ganze Reihe weiterer "Hund-in-Mietwohnung"-Urteile.
Juristen mögen beurteilen, ob die stundenweise (!) Betreuung eines Hundes überhaupt unter "Hundehaltung" fällt.
Mein Menschenverstand sagt: Nein. Wenn ich eine Wohnung allein gemietet habe, dürfen Gäste darin ja auch teils längere Zeit am Stück, auch über Nacht, auch MÄNNER (naja, immer nur einer auf einmal :devil:) zu Besuch kommen, ohne dass die Wohnung plötzlich mehrere Mieter hat.
LG
Tina
SCHOKO-ERDBEERE 81
23.04.2008, 20:01
halla ara! Ich würde dir den Tip geben, Mitglied im Mieterschutzbund zu werden. Ist nicht teuer, aber hilft im Falle eines Falles ungemein! Die Leute, die hier arbeiten haben viel Ahnung... Da bist du auf der sicheren Seite. Bestimmt gibt es sowas auch in deiner Nähe... Liebe Grüße, lilly
halla ara! Ich würde dir den Tip geben, Mitglied im Mieterschutzbund zu werden. Ist nicht teuer, aber hilft im Falle eines Falles ungemein! Die Leute, die hier arbeiten haben viel Ahnung... Da bist du auf der sicheren Seite. Bestimmt gibt es sowas auch in deiner Nähe... Liebe Grüße, lilly
*gg* Danke für den Tipp, aber ich bin Frau K. aus G. und erfreulicherweise ohne derartige probs. Hab für ne Freundin gefragt, welcher ich auch schon geraten hatte,
mit dem Vermieter (der im selben Haus wohnt) ruhig und sachlich eine Regelung zu
suchen - und möglichst auch zu finden.
Ich krame mal morgen die Präzendenzfälle durch. Vielleicht zeigt er ja zumindest
vorübergehend Einsicht..und mit der Zeit wird der rote Renner ihn ohnehin um den
Finger wickeln können.
Danke nochmal alle, lg ara
löwenhund
23.04.2008, 23:46
hallo,
die geschichte ist ja wirklich ärgerlich...
so viel ich weiß, kann der besuch von hunden im mietgesetz nicht verboten werden. aber in der hausordnung schon! also sollte dies in der hausordnung stehen und der hund besucht dich weiterhin, dann kann der vermieter dich auf keinen fall aus der wohnung werfen, soweit ich weiß kommt es dann höchstens zu einer strafzahlung. aber der ärger wird dir trotzdem nicht erspart bleiben mit dem vermieter...
lg caro
pete23021972
24.04.2008, 08:26
hallo,
die geschichte ist ja wirklich ärgerlich...
so viel ich weiß, kann der besuch von hunden im mietgesetz nicht verboten werden. aber in der hausordnung schon! also sollte dies in der hausordnung stehen und der hund besucht dich weiterhin, dann kann der vermieter dich auf keinen fall aus der wohnung werfen, soweit ich weiß kommt es dann höchstens zu einer strafzahlung. aber der ärger wird dir trotzdem nicht erspart bleiben mit dem vermieter...
lg caro
....mensch leute, wenn ihr, was ja nicht schlimm ist, über die materie keine kenntnisse habt, dann schämt euch doch nicht, einfach mal die finger von der tastatur zu lassen.
pete, der immer noch den kopf schüttelt
elsa160607
24.04.2008, 13:33
hallo ara,
aus anwaltlicher Sicht kann ich hierzu Folgendes zu sagen:
Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, so gilt dies auch. Enthält der Mietvertrag aber das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung, ist diese Vereinbarung unwirksam, weil dann auch Wellensittiche oder Goldhamster verboten wären. Bei dieser unwirksamen Klausel darf der Vermieter die Hundehaltung nur dann verbieten, wenn er konkrete Störungen durch das Haustier nachweisen kann.
Wenn der Mietvertrag die Zustimmung des Vermieters verlangt, so steht es dem Vermieter grundsätzllich frei, ob er die Tierhaltung im jeweiligen Einzelfall duldet oder nicht.
Bei deiner Freundin scheint der Fall vorzuliegen, ob hier überhaupt eine Tierhaltung gegeben ist. Hierzu ist zu sagen, dass eine Tierhaltung immer dann zu bejahen ist, wenn eine gewisse Regelmäßigkeit vorhanden ist und/oder der Hund von deiner Freundin betreut wird. Also wäre alles, was über einen normalen Besuch hinausgeht möglicherweise unter den Begriff "Tierhaltung" zu fassen. Dies müssten aber die Gerichte im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entscheiden. Hierzu käme es erst, wenn der Vermieter die Wohnung wegen der schuldhaften Vertragsverletzung ordentlich gekündigt hat.
Fällt der Kündigungsgrund "Tierhaltung" weg (bis zum Schluss der mündlichen Verhalndlung), wäre die ausgesprochene Kündigung zudem unwirksam.
Ob man sich allerdings all diesen Problemen mit ihren Folgen stellen möchte, ist im Einzelfall zu beurteilen. Am Besten hilft in solchen Fällen immer ein sachliches Gespräch, in dem man herausfinden muss, wie man alle Bedürfnisse und Interessen am elegantesten unter einen Hut bringt.
Und bevor ich es vergesse: mündliche Zusagen sind bei Mietverhältnissen nur insofern etwas wert, als dass die Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter nach sich ziehen könnten.
So, ich hoffe dies war für die Mittagspause ausreichend,
liebe Grüße und noch einen wunderschönen sonnigen Tag,
Freya
löwenhund
25.04.2008, 10:38
....mensch leute, wenn ihr, was ja nicht schlimm ist, über die materie keine kenntnisse habt, dann schämt euch doch nicht, einfach mal die finger von der tastatur zu lassen.
pete, der immer noch den kopf schüttelt
und was lieber pete soll an meiner aussage jetzt so falsch sein?
Bono2006
25.04.2008, 12:36
Ich habe eben mit einem guten Freund gesprochen, der praktischerweise Anwalt für Mietrecht ist. Er schlägt es auch nochmal nach, aber aus dem Stehgreif meinte er:
Sofern kein Versuch der Umgehung der Vertragsklausel besteht, heisst, man versucht auf diesem Weg nicht, selbst einen Hund fest zu halten, solte Besuch mit Hund erlaubt sein. Der Hund darf keine Bedrohung für Personen und Inventar darstellen und muss im Hausflur angeleint geführt werden.
Aber, wie gesagt, er schlägt es nochmal kurzfristig nach und gibt mir dann Bescheid !
LG Maraike
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