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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage RR demnächst auf Liste



JuliaS
13.11.2008, 17:21
Hallo ihr Lieben,

ich war eben spazieren und mir erzählte jemand, dass ab nächstem Jahr der RR auf eine "Liste 2" (?) gesetzt werden soll...
Auf Nachfragen nach Quelle und Bedeutung wusste sie aber auch keine gescheite Antwort zu geben.....

Kann das jemand bestätigen? Was ist die "Liste 2" und was für Konsequenzen hätte eine Aufnahme in diese Liste für uns und unsere Hunde?

Ich wünsch euch nen schönen Abend,

Julia mit Amira

Stefanie R.
13.11.2008, 17:55
Hallo Julia,



Kann das jemand bestätigen? Was ist die "Liste 2" und was für Konsequenzen hätte eine Aufnahme in diese Liste für uns und unsere Hunde?


als Vorabinfo für dich kannst du erst einmal hier schauen:
http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/164880-post1.html

In der Hunde-Verordnung für Hessen findest du unter § 2 eine "Liste" von Hunden, die für das Bundesland als gefährliche Hunde eingestuft werden mit den daraus resultierenden Konsequenzen. Du siehst, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, daher gibt es in Deutschland nicht "die" Liste.

Nähere Infos zu Rasseliste guckst du hier:
Rasseliste ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste)

Mögliche Folgen, wenn die Aussage richtig wäre, könnten sein (aus Wikipedia):

Die rassespezifischen Sonderregeln können unter anderem Leinenzwang (http://de.wikipedia.org/wiki/Leinenzwang), Maulkorbzwang (http://de.wikipedia.org/wiki/Maulkorbpflicht), Chippflicht, Versicherungspflicht, Genehmigungspflicht, Gebot der Unfruchtbarmachung, Pflicht zur sicheren Umzäunung, Pflicht zur Sachkundeprüfung und Haltungsverbot umfassen.

Der Ridgeback stand früher auf unterschiedlichen Rasselisten, in Bayern noch bis 2001. Im Forenbereich Gesetze, Verordnungen, Vorschriften findest du noch mehr dazu.

Viele Grüße,
Stefanie mit BamBam (bislang höchstens auf der Gästeliste von Freunden zu finden ;-) )

baxstar
14.11.2008, 10:59
hallo,

bei uns in NRW hast du mit einem liste 2 hund relativ viele auflagen.

-sachkundenachweis
-haltungserlaubniss musst du einholen (wer eine eigene firma hat, kann einen liste 2 hund als wachhund aufweisen und hat daher haltungserlaubniss, bzw. wenn du einen hund aus dem tierheim rettest bzw. vom tierschutz übernimmst, dann wird diese auch erteilt. wie das in anderen fällen aussieht, kann ich nicht ganz genau sagen. wir haben beides bei unserem liste 2 hund (rottweiler) aufgeführt (eigene firma mit firmengebäude und wir haben sie vom tierschutz) daher haben wir eine haltungserlaubniss ohne probleme bekommen
- sauberes führungszeugniss
- versicherungspflicht
- sicherung des grundstückes auf dem der hund sich befindet
-nachweiss, dass man bisher nicht auffällig war mit diesem bzw. anderen hunden
- wir zahlen für den rottweiler trotz tip-top wesenstest 500 euro hundesteuer pro jahr für die anderen (RR und PArson) je nur knapp 80,- Euro. (über wachhund wieder vertrettbar, da man es dann von der steuer absetzen kann)

wer genaues über NRW wissen möchte, ich hab den ganzen papierkram hier liegen und kann das einscannen oder kopieren.

bisher ist der RR hier in NRW sozusagen liste 3 hund. fällt also in die 20/40 regelung und hat daher eine melde und chippflicht (man muss also alle daten zu dem hund inkl. chipnummer genau angeben) und hat eine versicherungspflicht. eine sachkundenachweis ist hilfreich aber noch nicht vorgeschrieben. (20/40 regelung bezieht sich auf alle hunde die schwerer als 2o kg sind und/ oder größer als 40 cm schulterhöhe) - mit meldepflicht ist gemeint, dass man zusätzlich zum melden des hundes (muss ja jeder hund) auch alle daten zu dem hund genau deklarieren muss (wurftag, chipnr., größe, geschlecht etc.) ob das grundstück auch extra gesichert sein muss, hab ich gerade nicht im kopf, da es bei uns das eh ist.

ganz so verkehrt finde ich einige ansätze der ganzen sache nicht. also dass nicht jeder nen großen hund halten kann/ darf und das eben alle versichert sein müssen und die haltung angemessen sein muss (ich komme manchmal an grundstücke vorbei, wo man sich kaum dran vorbei trauen kann, weil die großen hunde halb über den zaun fallen können und mega agressiv bellen, wenn man mit den eigenen hunden vorbei läuft) ein gewisses mass an verantwortung sollte man schon haben wenn man einen hund hält (was ja leider bei vielen menschen nicht selbstverständlich ist :o( ) aber die überteuerten gebühren finde ich absolut daneben oder den nachweiss des interesses so einen "gefährlichen" hund zu halten auch. nicht jeder, der ein toller RR (o.a.) besitzer ist, hat auch eine firma oder den hund vom tierschutz :o(

meine meinung wäre, dass die mal lieber die zucht und züchter von grossen hunden (natürlich auch von den kleinen) besser checken sollten und da einige auflagen geben. dann würden viele schwarzzüchter und kellerzüchter verschwinden und es wäre nicht mehr so einfach für jeden deppen nen hund zu bekommen. da die vernüftigen züchter ja in der regel genau schauen wer von ihnen nen hund bekommt. damit würde man sicher eine viele größer zahl der dunkelziffer erreichen. und nicht jeder macht mal eben nen wurf, weil es ja passt und kohle bringt.

ODER wenn die die ganze teure hundesteuer die wir alle bezahlen, dem tierschutz und den tierheimen zu kommen lassen würden. bzw. für die kontrollen an züchtern etc. nutzen würden. dann würde ich auch viel lieber meine hundestuer zahlen und auch von mir aus die viel zu hohe "kmapfhunde" steuer, weil ich wüsste das von der kohle dann anderen hunden geholfen wird. damit könnte ich gut leben. somit würde sich dann auch der kreislauf schliessen. ich bin der meinung, die setzen einfach immer am falschen ende an und die katze beisst sich in den schwanz.

irgendwie daneben, dass es mit diesen ganzen regelungen eigentlich fast nur die verantwortungsvollen hundebesitzer trifft und der "pöppel" eh weiter sein unwesen treibt.

ich kenne soviele dogo argentinos die als labrador mix laufen ... haha. beim RR ist das ja nun leider nicht möglich.

auch wenn unser rotti als rottweiler läuft und angemeldet ist, sag ich bei fragen auf der strasse immer: bracke, dobermann und labrador ;o) dann traut sich auch jeder den gefährlichen hund anzufassen (ach, ich dachte schon das ist ein rottweiler, so ein gefährlicher kampfhund !!!, den hätte ich nicht streicheln wollen :eek: und ihr jagdhund ist aber ein schöner kerl, was ist das denn für eine mischung :rolleyes: - unser RR ist gute 20 cm größer als die rottimaus und 22 kg schwerer :devil: schon klar)

:kotz: ist das einzige was mir wirklich sinnvolles zu der kampfhunde sch**** einfällt :(

Ridgeless
14.11.2008, 11:35
Hallo ihr Lieben,

ich war eben spazieren und mir erzählte jemand, dass ab nächstem Jahr der RR auf eine "Liste 2" (?) gesetzt werden soll...
Auf Nachfragen nach Quelle und Bedeutung wusste sie aber auch keine gescheite Antwort zu geben.....

Kann das jemand bestätigen? Was ist die "Liste 2" und was für Konsequenzen hätte eine Aufnahme in diese Liste für uns und unsere Hunde?

Ich wünsch euch nen schönen Abend,

Julia mit Amira

Hallo Julia,
bei uns in Hessen? Davon habe ich noch nichts gehört. Es gibt zwar, zu Beginn des kommenden Jahres, eine "überarbeitete HundeVO" - aber vom RR war bisher nicht die Rede. Aber man weiss ja nie...
Hier der (vorläufige) Entwurf:

http://www.aniane-ferien.de/down/HVOEntwurfHMI2008.pdf

Bajana
14.11.2008, 12:58
Hallo Julia,

das ist mir allerdings auch neu :confused: Ich weiß nur, dass laut Entwurf die Besitzer von Mastiffs und Mastino Napoletanos wohl jubeln werden, aber Halter von Rottis werden aufstöhnen. Die ersten beiden Rassen sollen von der Rasseliste gestrichen werden und der Rottweiler wird neu aufgenommen.

VG

ElaundAki
14.11.2008, 15:35
Hallo,
manchmal, aber nur manchmal hat es auch Vorteile in Sachsen-Anhalt zu leben.

JuliaS
14.11.2008, 16:41
Hallo,

ich hoffe, dass das Mädel sich vertan hat.
Wie gesagt hatte sie keine Quelle und wusste nichts genaues zu dem Thema...

Auf jeden Fall wollte ich hier keine Panikmache o.ä. betreiben :rolleyes:

Falls unsere Hunde irgendwann doch auf eine Liste kommen sollten wird man doch sicher von Amts wegen benachrichtigt, oder?
(Dumme Frage eigentlich - die wollen ja schließlich unser Geld :mad:)

Na ja, wenn jemand was konkretes weiß, kann er/sie es ja hier kund tun...

Ich wünsch euch und euren Hunden ein schönes Wochenende

Julia

Ikoko
14.11.2008, 17:00
Hallo zusammen,

wie man aus der oben angeführten Begründung zur Gesetzesänderung in Hessen ersehen kann, kommt eine Hundrasse nur auf die Liste der gefährlichen Hunde, wenn es eine entsprechende Anzahl Vorfälle gegeben hat und ist aus der Liste zu streichen, wenn es keine Vorfälle mehr gegeben hat. Deshalb wurde der Rottweiler in Hessen für die Zukunft aufgenommen.

Also passt gut auf Eure lieben Hundis auf, dann gibt es keine Veranlassung für die Annahme der Gefährlichkeit der RR.

Ein schönes Wochenende wünscht

Astrid und Kokolinchen, die neugierig schaut, was Frauchen schreibt

Oliver
14.11.2008, 19:25
bisher ist der RR hier in NRW sozusagen liste 3 hund. fällt also in die 20/40 regelung und hat daher eine melde und chippflicht (man muss also alle daten zu dem hund inkl. chipnummer genau angeben) und hat eine versicherungspflicht. eine sachkundenachweis ist hilfreich aber noch nicht vorgeschrieben. (20/40 regelung bezieht sich auf alle hunde die schwerer als 2o kg sind und/ oder größer als 40 cm schulterhöhe) - mit meldepflicht ist gemeint, dass man zusätzlich zum melden des hundes (muss ja jeder hund) auch alle daten zu dem hund genau deklarieren muss (wurftag, chipnr., größe, geschlecht etc.) ob das grundstück auch extra gesichert sein muss, hab ich gerade nicht im kopf, da es bei uns das eh ist.



Sachkundenachweis ist in NRW für 20/40er Vorgeschrieben:

§ 11 Große Hunde

(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit
besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung
abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit
obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.