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Hallo liebe Foraner,
seid Samstag Nachmittag bin ich voller Zorn und Wut. Ich wende mich an Euch, weil ich hoffe das Jemand sich mit den Gesetzen auskennt oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat, wie man weiter vorgehen sollte/kann.
Also, wir gehen mit unserem Hundetrupp durch den Wald, wie auch sonst achten wir peinlichst darauf, dass kein Hund irgend einen Spaziergänger, Langläufer, Schlittenfahrer oder Ähnlichem, zu Nahe kommt und sich keiner belästigt fühlt. Auf dem Heimweg treffen wir eine junge Familie die gerade ihr Auto beladen und sich auf dem Heimweg machen. Keiner der Hunde hat sie eines Blickes gewürdigt und die Familie uns auch nicht. Es gab also keinerlei Auffälligkeiten. Wir gehen ca. 200 Meter als wir hinter uns das Auto hören (unbefestigter Weg ca. 40 cm Schnee und nicht geräumt) das Fahrzeug schlingert hin und her. Wir gehen ganz an den Rand, soweit das das Schneechaos zulässt, und lassen die Hunde Sitz machen.
Als ich sehe das der Fahrer sein Tempo (geschätzt ca. 60 kmh) nicht verringert und auch nicht den Anschein macht langsamer zu werden ziehe ich den Hund zu mir, der Fahrer gibt Gas und schleift mit der kompletten Beifahrerseite am Hinterteil meines Hundes lang.....wenn ich sie in dem Moment nicht festgehalten hätte.... NEIN ich möchte nicht drüber nachdenken.... Mein Freund schlägt noch gegen das Fenster weil der Fahrer im fast über die Füße gefahren wäre, aber er hält nicht an... weil alles wahnsinnig schnell ging haben wir kein Kennzeichen, ich habe aber Hoffnung das ich das rausbekomme.
Nun meine Frage, ich möchte den Fahrer anzeigen, nur weiß ich nicht ob es bei der deutschen Rechtslage überhaupt einen Sinn macht, wegen was könnte man den Anzeigen???? Es hat sich ja zum GLÜCK keiner Verletzt alle mit dem Schreck davon gekommen. Aber ich finde sowas sollte bestraft werden...
LG Michèle
Elke Antosch
26.01.2004, 15:48
Hallo Michele.
als Autofahrer ist man 1. zu defensiver Fahrweise und 2. zu Rücksicht auf schwächere Verkehrsmitglieder verpflichtet. Ich glaub seit Sommer 2002 ist es per EU-Gesetz sogar so geregelt, dass im Falle eines Unfalls mit schwächeren Verkehrsmitgliedern der Autofahrer IMMER eine Teilschuld erhält.
Wenn Du Zeugen und Autokennzeichen hast, kannst Du den Autofahrer wegen Nötigung belangen.
So kannst Du nur hoffen, dass Du das Auto nochmal siehst.
Wir erleben so was ständig von einem bestimmten Herrn bei unsren Ausritten (ebenfalls ungebremst ganz dicht an den Pferden vorbeifahren) vom Nachbar der Stallbetreiberin. Nur nicht so extrem, ich warte, dass er einmal ein wenig weitergeht als bisher, dann ist er fällig. Bisher hat die Stallbetreiberin aus Nachbarschaftsgründen immer versucht mit ihm zu reden, er reagiert aber nicht. Jetzt hab ich ihn gerad letzte Woche besucht und ihn gefragt, ob er mir zuhört oder ich ihn gleich anzeigen soll. Hab ihm gesagt, dass im Falle eines Unfalles 8 Personen adhoc bereit stehen und gegen ihn aussagen, wenn er seine Fahrweise nicht ändert, siehe oben stehende Gründe.
Der Typ bei uns hasst Pferde und Hunde und meinte, wir sollten mal lieber aufpassen, auf unsere Viecher.
Also viel Erfolg
Grüsse
Elke
Michele,Du schreibst Es gab also keinerlei Auffälligkeiten , das
muß aber nicht heißen, daß der Autofahrer Euch "im Visier" hatte,
weil er sich über Euch oder Eure Hunde geärgert hat.
Bei 40 cm Schnee ist es durchaus möglich, daß er so schnell
fahren mußte um nicht stecken zu bleiben, das würde auch das
schlingern erklären.
Dennoch glaube ich, wäre bei einer Anzeige "mehr drin" als nur
"Nötigung", z.B. "Gefährdung".
Mich holte mal eine Autofahrerin - fast vom Fahrrad, das kam ihr
teuer zu stehen.
Wilh.
Hi zusammen!
Es ist schon schlimm, dass es solche Pfeifen gibt, aber was die Anzeige angeht, seh ich eher schwarz...
Geh mal zur Polizei und sag denen dass zwar nichts passiert ist aber Du trotzdem jemanden Anzeigen willst, weil er wahrscheinlich zu schnell gefahren ist. Kennzeichen nicht bekannt. So traurig das auch ist, Deine Anzeige gegen Unbekannt verläuft sehr wahrscheinlich im Sande...
Und dass die Nötigung zutrifft glaube ich auch nicht, so heißt es in § 240 StGB:
" (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, [...]
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem Angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. [...]
So, hier waren ja weder Gewalt noch Drohungen im Spiel, oder? (Ich finde ja schon, dass der beschriebene Fahrstil an "Gewalt" grenzt, die Leute, die es letztenlich zuu entscheiden haben aber sicher nicht...)
Ganz davon abgesehen MUSS er vorsätzlich gehandelt haben, fahrlässige Nötigung gibt's ja nicht. Und beweis ihm (wenn Du ihn überhaust findest) mal, dass er aus Absicht auf euch zugerutscht/gefahren ist.
Vielleicht, aber da bin ich mir eher unsicher, könnte § 315c Abs. 1, Satz 2, 4. Alternative, StGB greifen, da heißt es:
" (1) Wer im Straßenverkehr [...]
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos [...]
d) an unübersichtlichen Stellen [...] zu schnell fährt
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen
oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, [...]
Dazu müsste man ja beweisen dass er zu schnell gefahren ist (war es vielleicht ein Weg, auf dem er gar nicht hätte fahren dürfen? Dann wäre ja eigentlich jede Art von Auto gefahren zu schnell, oder :) )
"Unübersichtlich" müsste hinkommen, da es ja rutschig war und ihr viele Leute am "Straßen"Rand.
Und ob Euer Leben oder das der Hunde gefährdet war, könnt ihr selbt am Besten beurteilen.
Aber das ist ja nur das was im StGB steht, was die Sraßenverkehrsordnung dazu spricht weiß ich nicht...
Vielleicht findet sich da was passendes...
Ich hoffe jedenfalls für Euch dass ihr irgendeinen Weg findet, verdient hätte er's...
Trotz der eher negativen Nachricht viele Liebe Grüße von der Miri.
Hallo Michèle,
es ist schwer so eine Situation zu beurteilen wenn man nicht dabei war.
Aber könnte es nicht sein, daß der Fahrer Euch gar nichts Böses wollte, sondern dass er nur nicht anhalten wollte um nicht im Schnee steckenzubleiben?
Wäre nach Deiner Schilderung für mich zumindest auch eine Möglichkeit.
Viele Grüße
Frank & Samba
Mir wurde gerade ein Lichtlein angeknipst,
Vergesst § 315c, der war ein Griff ins Kloooooo... :D
Weiterhin viel Glück,
Miri
Danke für die zahl- und hilfreichen Tips, das Kennzeichen hab ich nun rausbekommen und auch wo der Fahrer wohnt, vielleicht werd ich erstmal vorbeifahren und ihn um eine Rechenschaft bitten.
Der Weg ist zwar nicht wirklich stark befahren, aber doch öffenltich, das er steckengeblieben wäre glaub ich eher nicht er hätte zumindest langsamer fahren können. Selbst wenn er aus stehen geblieben wäre und nicht wieder los gekommt, waren wir soviele Leute mit "Zivilcourage" wir hätten glatt geschoben;)
Er hat ja extra noch Gas gegeben und ist absichtlich nahe an uns vorbei "gedüst" obwohl wirklich auf der anderen Seite genug Platz war.
Alle Anwesenden waren sich einig es war Absicht. Ich verachte solche Menschen, wer gibt denen das Recht über andere zu urteilen, erschreckend ist, dass ich ja wies aussieht nicht die Einzige bin der soetwas passiert ist.
Aber da ich kein streitsüchtiger Mensch bin und nicht vorschnell urteilen möchte, werde ich den "guten Mann" aufsuchen und ihm die Chance geben sich zu rechtfertigen...sollte er mir dann "blöd" kommen, kann ich immer noch weitere Schritte einleiten. Meinen Hund werde ich mitnehmen und versuchen Ihn und seiner Familie davon zu überzeugen das es kein Tier ist was man mal schnell so "überfahren" kann, sondern eins was man einfach nur lieben muß!!
Hoffe das ich an seine Vernunft appelieren kann und wir einen "Hundehasser" (sollte es den einer sein) weniger auf der Welt haben.
LG und Dank nochmal an Alle
die soooooooooooo vernünftige Michèle :D und die sooooo liebe Kimba
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