Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vom fremden Hund angegriffen.... Was nun?!
Guten Morgen alle miteinander.
Ich habe mal eine rein rechtliche Frage:
Was kann man machen, wenn der eigene Hund von einem fremden Hund angegriffen und verletzt wird?
Klar, man sollte sich die Adresse geben lassen und die Tierarztkosten von dem Halten bezahlen lassen, aber was macht man, wenn der Halter sich darüber amüsiert und nicht daran denkt dieses zu tun?
Kann man dann die Polizei rufen? Oder ist das für die Polizei eine Bagatelle?
Dieser Hund (weibliche deutsche Dogge) ist nämlich schon mehrmals diesbezüglich auffällig geworden. Und jedes Mal hat sich die Besitzerin überhaupt nicht darum gekümmert. Ganz im Gegenteil, sie hat genüsslich zugesehen, wenn ihre Hündin los gelegt hat. So nach dem Motto: "Mein Hund ist ja eh stärker als andere, was soll ich mich darüm kümmern, meiner Hündin pasiert schon nichts!" :wallbash: Originalzitat: "Der traut sich ja was!"
Wenn sich die Frau wenigsten darüm kümmern würde, dann würde es vielleicht auch nicht soweit kommen, aber die Dame kümmert sich leider um nichts. Und das finde ich sehr traurig! Und vor allem macht es mich wütend! Weil man sich so machlos vorkommt. Der Hund an sich kann ja auch nichts dafür, aber wenn die Hündin aus meinem Hund eine Frikadelle machen will, dann werde ich echt rasend! :mad: :motz:
Hat einer eine Idee, was man gegen die Dame machen kann?
Wütende Grüße aus Kiel von Britta mit Angsthase Atila
Hallo Britta,
ich würde auf jeden Fall das Ordnungsamt einschalten.
Wenn man den Namen des Hundes und die Rasse hat,
kann - jedenfalls bei uns -, der Halter ausfindig gemacht werden.
Außerdem muss dann auch das Ordnungsamt tätig werden.
Bei dem nächsten Angriff würde ich die Polizei rufen, Handy habe
ich immer dabei.Ich dulde es auf keinen Fall das mein Aaron ohne
Grund von einem anderen Hund angefallen und verletzt wird.:wallbash:
Liebe Grüsse
Erika und Aaron:angel:
Tja, dass hängt immer von dem Kollegen ab den man erreicht.:D
Was die Schadensregulierung betrifft hat die Polizei die Aufgabe, den Personalienaustausch zu gewährleisten. Mehr erstmal nicht.
Das ist vergleichbar mit Verkehrsunfällen, wo die Polizei (in S-H) keine Unfallanzeige mehr schreiben darf und nur die Personalien austauscht. Das sind rein zivilrechtliche Geschichten, aus denen wir die Finger lassen. Mein Dozent sagte immer " Hände weg vom BGB - das kann nur in die Hose gehen!" :D
Das Nächste wäre dann vielleicht ein Verstoß gegen diese neue Hundeverordung. Ist aber eher eine Sache für das Ordnungsamt, da es sich um Gefahrenabwehr handelt und in einem solchen Fall keine Eilsache mehr ist. Das OA ist als erste Behörde für die Gefahrenabwehr zuständig und die Polizei immer dann, wenn das OA nicht da ist, z.B. nachts oder am Wochenende. Weiter scheitert es bei der Polizei an den Möglichkeiten etwas zu machen. Hier in Kiel KÖNNTE es vielleicht gehen, den Hund in Verwahrung zu nehmen und am nächsten Tag an das OA zu übergeben, aber da ich hier nicht arbeite fehlen mir da die Informationen. In solchen Fällen kann man sagen, dass man entweder erstmal "nichts" tut und unverzüglich das OA informiert (in Form eines Berichtes) oder die Gefahr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beseitigt. Letzters sollte dabei immer ein Ausnahme sein.
Was ich damit sagen wollte:
Um die zivilrechtlichen Angelegenheiten zu klären sprich den Schadensausgleich, kann man die Polizei rufen wenn die Person die Personalien nicht herausgeben will, da kann sich die Polizei auch nicht vor drücken. Um gefahrenabwehrend etwas machen zu lassen ist das OA zuständig und der Gang zum OA bleibt einem nicht erspart.
Ich handhabe das immer so, dass ich in solchen Fällen einen 3-zeiler schreibe mit den Personalien und ihn an das OA gebe. So kann ich später sagen ich habe es mit geteilt und "die" haben es gewußt, falls mal doch etwas passiert.
Danke für die ersten Antworten!
Handy habe ich auch immer dabei für den Fall, daß was passiert.
Würde die Polizei denn kommen, wenn ich die anrufen und den Fall so darstellen würde? Oder würden sie sagen, daß ich das OA anrufen soll?
Und was macht man, wenn sich die Halterin dann verdrückt?
Dann bliebe ja nur noch die Möglichkeit das über das Ordnungamt zu regeln?!
Ich befürchte nur, daß das Ordnungsamt hier in Kiel nicht allzuviel macht. Sie sammeln wohl nur Anzeigen und sonst passiert nichts. (siehe Vorfall zwischen Schäferhund und der super kleinen Rasse vor kurzem, da lagen auch schon diverse Anzeigen gegen den SH vor und nichts ist passiert)
Nicht so wie in Köln, wo extra welche rumlaufen und kontrollieren. Was ich hier in Kiel, besonders in gewissen Stadtteilen wirklich für notwendig erachten würde.... :cool:
Würde das Ordnungsamt denn die Adresse von dem Halter heraus geben, wenn ich die Rasse und den Namen hätte? Oder muss dazu eine Anzeige vorliegen?
Ich kann mich erinnern, daß ich nur die Rasse angeben musste beim anmelden in Kiel und wie alt der Hund ist.
Und dann muss man ja auch wissen, wo der Hund gemeldet ist, oder? Wenn der nicht in Kiel gemeldet ist, dann gestaltet sich das auch schweirig, oder?
Letzendlich geht es mir auch weniger um die Kostenübernahme, sondern eher auch darum, daß die Halterin zur Verantwortung gezogen wird. Es kann immer mal vorkommen, daß sich zwei Hunde treffen, die sich nicht mögen, aber dann muß man auch Verantwortung zeigen und eingreifen! Wenn einer unserer Hunde einen anderen verletzten würde, dann würde ich das auch regeln wollen! (ist bisher zum Glück noch nie passiert, nur andersherum :( )
Fragende Grüße von der Britta aus Kiel
Angela mit Azizi
05.10.2005, 13:39
Liebe Britta,
ruf doch mal bei Eurem Ordnungsamt an und frage nach, wie Du Dich verhalten sollst.
Die Polizei würde ich trotzdem ggf. rufen, sofern die betreffende Dame sich weigert, ihre Personalien zu nennen.
Ich wohne in Mönchengladbach, und unser Ordnungsamt ist in dieser Hinsicht ziemlich auf Zack.
Viele Grüße
Angela
Hallo Britta,
bei uns ist das Ordnungsamt auch auf Zack, wir hatten 2 mal
Probleme mit Hundehaltern und ihren Hunden. Wir haben dort angerufen
und die haben sich sofort darum gekümmert. Einmal wurde ein Verweis
ausgesprochen- das hat Wirkung gezeigt- und beim zweiten Vorfall wurde der Hundehalter
aufgefordert seinen Hund an der Leine zu führen. Wir hatten auch nur
die Rasse, Namen des Hundes und den ungefähren Wohnort(Strasse).
Ich glaube schon das die Polizei kommt, wenn ich anrufe. Man kann
ja auch persönlich von so einem Hund bedroht oder gebissen werden:eek: .
Vielleicht sollest Du persönlich beim Ordnungsamt vorstellig werden und
die Situation schildern und auch Druck machen, das was gegen diese
" Dame " unternommen wird.
Liebe Grüsse
Erika und Aaron:angel:
Hallo Erika,
das freut mich ja, daß bei euch das OA so flott ist. Das wünschte ich mir für Kiel auch. Denn "eigentlich" gilt hier ja die Gefahrhundeverordnung, daß vier bestimmt Rassen nur an der Leine und mit hellblauem Halsband (und Maulkorb) in der Öffentlichkeit zu führen sind. Aber in einem Stadtteil hier rennen genug davon rum, die sich nicht daran halten. :mad:
Sicherlich sind nicht alle Hunde davon gefährlich, aber dennoch sollte man sich an die Vorschriften halten, meiner Meinung nach.
Ich werde morgen mal das OA anrufen, wenn hier weniger die Hütte brennt. Das brennt mir jetzt echt unter den Nägeln. :motz:
Mich ärgert dieser Vorfall auch noch so sehr, weil der beste Freund der giftigen Deutschen Dogge ein sehr schöner RR-Rüde ist, der dann gleich mit macht, wenn die Hündin aggressiv wird. Und bisher ist mir noch kein RR begegnet, der von sich aus aggressiv war. Eher das Gegenteil.
Es wäre ja schön, wenn was gegen diese "Dame" unternommen werden würde! Diese Gleichgültigkeit macht einen wirklich wütend! :motz:
Und natürlich habe ich keine Lust, daß mein Hund sich noch zu einem Angstbeisser entwickelt, nur weil er von solchen Hunden nieder gemacht wird. Das ist jetzt schon der dritte Vorfall dieser Art. Und da Atila sich in keinster Art und Weise wehrt, ist das umso schlimmer für mich und ihn. :(
Ich mache jetzt aber auf jeden Fall einen großen Bogen um das "Rudel".
Immer noch wütende Grüße von Britta und Atila
Hallo Erika,
Denn "eigentlich" gilt hier ja die Gefahrhundeverordnung, daß vier bestimmt Rassen nur an der Leine und mit hellblauem Halsband (und Maulkorb) in der Öffentlichkeit zu führen sind.
Sicherlich sind nicht alle Hunde davon gefährlich, aber dennoch sollte man sich an die Vorschriften halten, meiner Meinung nach.
Hallo Britta,
eine wirklich ärgerliche Erfahrung, noch dazu, wie Du schreibst, nimmt die Besitzerin Ihre Verpflichtungen nicht war.
Das Zitat habe ich ehrlich gesagt gewählt, weil ich mich an eine solche Verordnung ebenfalls nicht halten würde. "....ein Glück haben sie keine Armbinden zur Kennzeichnung der Halter gewählt und blau lenkt sicherlich etwas von der Assozierung der Rot-Weiss-Schwarzen Variante vor 65 Jahren ab.
Du hast es ja bereits selbst erwähnt und ich denke alle Hundehalter sollten dies auch verinnerlichen, " Wir haben kein Kampfhunde-Problem sondern ein Hunde-Halter-Problem, welche aus verschiedenen Gründen heraus in ungeeigneter Art & Weise eine Haltung von Hunden zur Gefahr werden lassen ".
Ich hoffe für Dich, dass es Dir gelingt, deutlich zu machen das diese Frau Ihren Verpflichtungen von Verantwortungsvoller Hundehaltung nicht nachkommt, nicht das morgen die wirklich wunderschöne Rasse " Deutsche Dogge " auch noch in Veruf gerät.
Frank
Guten Morgen Frank,
du hast sicherlich Recht! Es ist im Grunde auch nicht "gerecht", daß nur bestimmte Rassen unter die Verordung fallen, weil das Problem natürlich beim Halter liegt und nicht bei dem Hund, ganz klar!
Eine gute Bekannte von mir hat auch einen AmStaff, der superlieb ist. Und sie hält sich auch nicht an die Verodnung, weil sie etwas außerhalb von Kiel lebt und meint, daß ihr Hund (mittlerweile 10 Jahre alt) das nicht verstehen würde, wenn er auf einmal einen Maulkorb tragen müsste. :confused:
Keine Frage, daß jeder Hundebesitzer Verantwortung tragen muß! Leider sehen das nicht alle so. Und das ärgert mich. Wenn jeder Verantwortung tragen und auch Rücksicht nehmen würde, dann müsste es die ganzen Verordnungen auch nicht geben. :hammer:
Ich würde auch bestimmt nicht das OA informieren, wenn sich zwei Hunde "streiten". Das kann immer mal passieren. Aber wenn sich der oder die Besitzer(in) nicht darüm kümmert, was ihr Hund macht oder nicht macht, dann ist das meiner Meinung nach ein Fall dafür.
Bisher habe ich noch nie das OA informiert, obwohl ich genug Hunde kenne, die auffällig geworden sind. Bzw auch die Besitzer.
Auf der einen Seite ist es natürlich angenehm, daß man hier in S-H noch viele Freiheiten hat in bezug auf seine Vierbeiner, auf der anderen Seite wird das dann manchmal auch ausgenutzt. :(
Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn sie hier einen Hundeführerschein einführen würden. Auch für die Halter mit kleinen Hunden, die meinen, daß ihre Fellnasen nicht wirklich hören müssen auf Grund ihrer Größe...
Naja, das ist eh ein Thema ohne Boden, denke ich. :cool:
Ich habe mich, wie geschrieben, nur über die Ignoranz dieser Frau aufgeregt.
Mittlerweile wieder sonnige Grüße von Britta und Atila
hallo brittik
kann mich deiner meinung anschliessen. unser zweiter hund ist ein amstaff, ein super hund.
ich wohne in der schweiz, genauer im kanton graubünden. bei uns in(graubünden GR), existiert keine, meiner meinung nach völlig unsinnige "gefahrenhundeverordnung", ebenso in den meisten anderen kantonen der schweiz (ausnahmen sind da z.b. wallis, basel land, basel stadt etc.). wir in GR, besitzen diesbezüglich eine gewisse "narrenfreiheit".
allerdings handhaben die kantone das problem mit "verhaltensauffälligen" hunden ganz nach unserem föderalistischem system, d.h. es ist jedem kanton selbst überlassen, ob er eine "liste" mit " potenziell" gefährlichen Hunden (besser wäre da wohl besitzer) führen möchte. das bundesamt für veterinärwesen hat sich aber klar gegen eine solche liste und somit diskriminierung gewisser rassen ausgesprochen.
in userem kanton werden verhaltensauffällige hunde aufgrund einer polizeilichen anzeige dem kantonstierarzt gemeldet, welcher wiederum den bezirk kontaktiert, wo der hund registriert ist (sollte). trat das problem u.u. schon mehrmals auf, so wird eine unabhängige verhaltensprüfung sowie ein wesenstest durchgeführt. ergebnis daraus ist dann eine evtl. maulkorbtragepficht, leinenzwang usw. dies aber meistens befristet. handelte es sich um eine "einmalige" übertretung, so wird davon abgesehen, aber man ist auf den hund (besitzer) aufmerksam geworden. er kann sich nicht mehr viel diesbezüglich leisten. darüberhinaus werden begleitende massnahmen verordnet wie z.b. spezielles training bei hundetherapheuten etc.
brachte dies alles keinen erfolg und mehren sich die vorfälle, so wird ultimo ratio, das tier per verordnung eingeschläfert.
klingt vieleicht brutal, aber ist für alle beteiligten die beste lösung. so ein hund ist eh nicht mehr vermittelbar und die tierheime quillen ja sowieso schon über. der aufwand für eine erneute therapie in einem vernünftigen zeitrahmen ist zu gross, der erfolg fragwürdig.
dies gilt für a l l e rassen.
mit diesem system haben wir bei uns (graubünden) die besten erfahrungen gemacht, allerdings kann man es nicht unbedingt 1:1 auf die grossen ballungszentren übertragen. da und dort muss sicher auf die speziellen verhältnisse eingegangen werden.
gruss
zulu
ps:
wird der hund beim jagen vom wildhüter ertappt, so (kanns) ihm ans lebendige gehen ! wir jäger selbst dürfen keine freilaufenden hunde im wald (was praktisch überall im kanton erlaubt ist) erschiessen
ausnahme:
er wird direkt beim reissen eines wildes ertappt (während der jagdsaison), was ja äusserst selten ist.
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