Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : unsichtbarer Hundezaun
Hallo, hat jemand bereits Erfahrung mit dem unsichtbaren Hundezaun gemacht? Könnt ihr vielleicht einen empfehlen? Funktioniert das überhaupt, kann man sich darauf verlassen?
Bitte schreibt mir eure Erfahrungen und Empfehlungen.
Vielen Dank Hugo
Christian M
05.12.2005, 06:03
Ob ein unsichtbarer Hundezaun zu empfehlen ist oder nicht, hängt zum einen sehr vom Hund und vielleicht noch mehr von den örtlichen Gegebenheiten ab. Für 90% der Wohnsituationen in Deutschland dürfte so ein System ungeeignet sein. Ausserdem habe ich Zweifel, ob das in Deutschland überhaupt erlaubt wäre, da der Einsatz von Strom in der Erziehung so ziemlich vollständig geächtet ist.
Bei sehr großen Grundstücken (mehrere tausend qm) hat so ein System schon einige Vorteile (vor allem in finanzieller Hinsicht). Allerdings muss man sich auch einer Reihe von Gefahren bewußt sein. Diese Systeme sind nie absolut sicher (auch wenn sie es viellecht an 99 von 100 Tagen sind); wenn der Reiz stark genug ist, wird der Hund die Korrektur in Kauf nehmen und durch den Zaun gehen. Wenn ein fremder Hund in das Grundstück eindringt und es dann im Bereich der sogenannten Korrekturzone zu einem Kampf kommt, kann das ganz böse ausgehen.
Wenn das Grundstück eine normale Größe hat und vor allem, wenn es in einem Wohngebiet liegt, würde ich das Geld lieber in einen einen richtigen Zaun investieren.
Gruß, Christian
Anita Koba
05.12.2005, 07:14
Hallo Hugo!
Ute hat in einem aelteren Beitrag im Forum ueber diese Zaeune geschrieben.
Um mein Grundstueck (8000 qm) habe ich einen Weidezaun ziehen lassen.
Die Anschaffungskosten lagen so bei 1.500 Euro.
LG
Anita u. Rudel
Bono2006
10.07.2006, 14:38
Hole aus aktuellem Grund diese Box mal wieder hoch. Unser Gegenüber hat einen Hund und hatte auch schon immer einen. Allerdings gibt es folgende Probleme: Seine Hund haben bisher alle gewildert (aber der Herr kennt die Jäger etc. und daher passiert auch bei Anzeige beim Jagdpächter nix), jagen Katzen und sind wenig oder gar nicht sozialisiert. Sein jetziger Hund ist eher ängstlich anderen gegenüber, sein vorheriger hat dagegen öfter bei anderen Rüden zugebissen.
Nach mehreren Auflagen durch das Vet.amt hat er den Hund, der sonst in einem Verschlag oder an einer Kette wohnt, an eine Laufleine gelegt - allerdings liegt er jetzt auch wieder öfters an der normalen Kette. Einen Zaun zu ziehen wäre sicherlich kein Problem - macht er aber nicht, weil er dann ständig ein Tor aufmachen müsste, um auf den Hof zu fahren.
Jetzt hat er einen unsichtbaren Zaun gemacht, allerdings wohl nicht mit Strom, sondern mit Gepfeife wie mit ner Hundepfeife, wenn der Hund zu nahe an die Hofgrenze kommt. Dafür trägt der Hund einen Empfänger. Jetzt denke ich jedoch, dass auch dies keine Garantie dafür ist, wenn meine Katzen oder ich mit Bono oder ein Reh auf dem Feld vorbeikommt, dass er auf dem Hof bleibt.
Gibt es Verordnungen oder Gesetze über diese Zäune ? Wie sie installiert sein müssen oder ob bei bereits wildernden Tieren so etwas ausreicht ???
Ich habe immer Bedenken, muss aber trotz allem täglich daran vorbei.
Wie würdet ihr euch verhalten ?
Er wurde schon so oft vom Vetamt besucht, von Leuten angesprochen und sieht das alles nicht ein. Meine Katzen mussten schon mehr als einmal fast dran glauben, kamen bisher aber immer schneller weg oder auf den Baum.
LG Maraike
Gibt es Verordnungen oder Gesetze über diese Zäune ? Wie sie installiert sein müssen oder ob bei bereits wildernden Tieren so etwas ausreicht ???
Jein.
Ich habe mich eben mal zur Landeshundeverordnung Niedersachsen (dein Bundeland?) und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften durchgekämpft. Da stehen spannende Sachen drin.
In der LHV http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/verbraucherschutz/pdf/lhg1_06.pdf steht:
§ 2 Allgemeine Pflichten
(1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
sowie:
§ 3
Gefährliche Hunde
[...]
(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
[...]
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.
Weiter im Text:
§ 5 Pflichten
(1) Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin oder des Halters nicht verlassen können.
(falls das jetzt arg auseinandergezerrt erscheint - ich war's nicht, sondern das Programm!)
So, jetzt zu den "Verwaltungsvorschriften" zu diesem Gesetz[ http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/verbraucherschutz/hundegesetz/vorschriften.htm ] :
5.1
Zu § 5 Abs. 1 (Haltung innerhalb eines befriedeten Besitztums)
Der Begriff "befriedetes Besitztum" ist ein hinlänglich bestimmter Rechtsbegriff. Gemeint ist damit ein durch Zäune, Absperrungen, Wände etc. gegenüber öffentlichen oder anderen priva-ten Bereichen abgetrennter räumlicher Bereich. Dazu zählen beispielsweise Privatgärten, Werksgelände, Hundezwinger, Wohnungen, Balkone und Terrassen.
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10 Abs. 1 dürfen sich mit Zustimmung des Grundstückseigentümers frei innerhalb befriedeter Besitztümer bewegen. Dies gilt nicht für die in § 5 Abs. 2 Satz 1 genannten Bereiche (Flure, Aufzüge, Treppenhäuser und Zuwege bei Mehrfamilienhäusern).
Die Hundehalterin/den Hundehalter oder die Aufsichtsperson trifft die Pflicht, das befriedete Besitztum, auf dem sich der Hund frei bewegt, so zu sichern, dass ein Entweichen des Hundes nach allgemeiner Lebenserfahrung ausgeschlossen ist. Art, Umfang und Maß der erforderli-chen Schutzvorrichtungen richten sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Rasse und Sprungkraft des Hundes. Bei der Öffnung von Türen, Toren etc. hat die Halterin/der Halter oder die Aufsichtsperson den Hund so zu beaufsichtigen, dass dieser nicht frei nach außen laufen kann (ggf. Auflage zur Erlaubnis nach § 4 Abs. 4).
(Alle Hervorhebungen sind natürlich von mir)
Alles in allem ein bisschen schwammig. Aber genau in dem Fall, in dem sich der Hund das erste Mal durch den "unsichtbaren Zaun" hindurch bewegt, verstößt der Halter klar gegen die Gesetzeslage. Das kannst du dokumentieren (nicht ganz astrein aber mit hohem Hinweischarakter wäre sicher ein "Versuch" mit Katze im - sicheren - Katzenkorb. Vor Zeugen natürlich).
Wenn du deine Katzen und deinen Hund bzw. dich selbst (?) wirklich sicherer wissen willst, bleibt dir als letztes Mittel nur die Anzeige und der Nachweis darüber, dass dein Nachbar seinen Pflichten nicht nachkommt. Das gibt dann natürlich böses Blut, das muss dir klar sein. Ggf. genügt es aber auch, mit dem Nachbarn erst mal zu reden und ihn explizit auf diese Paragraphen hinzuweisen?
Viel Glück!
Tina
Hallo Hugo,
schau doch mal hier: http://www.rhodesian-ridgeback-forum.org/showthread.php?t=18147
LG
Renata und Sven
11.07.2006, 09:21
Hallo hugo1,
wir haben recht gute Erfahrungen mit dem virtuellen Zaun gemacht und verwenden das dazu gehörende Halsband, dann mit Fernbedienung, auch zur Erziehung. Es wird allerdings kein Strom verwendet sondern ein Spray. Bei unserer Ausführung gibt es zwei Varianten: 1. harmloses Gas (Kühlmittel) und 2. Spray mit Extrakten aus Zitronenschalen. Das Zitronenspray wirkt am besten. Kannst ja mal ne frische Zritronenschale unter die Hundenase halten .... sieht echt drollig aus. Gibt auch keine Gewöhnung an das Spray. Beim vituellen Zaun wird ein dünnes Kabel im Boden verlegt, dass als Antenne mit kurzer Reichweite funktioniert. Zusätzlich werden kleine weiße Fähnchen am Zaun entlang eingesteckt. Nähert sich der Hund dann den Fähnchen gibt es erst ein Tonsignal aus dem Halsband und bei weiterer Annäherung die Sprayladung unter die Nase. Je früher der Hund an das System gewöhnt wird, desto stärker wirkt es. In der Fachliteratur wird für RR ansonsten ein 2m hoher und min. 50cm im Boden eingelassener Metallzaun vorgeschlagen. Diese Sicherheit gibt der virtuelle Zaun natürlich nicht (ist aber auch nicht so teuer). Die freilaufenden Hühner unser bauerlichen Nachbarn haben jedenfalls keine Ahnung, dass das Überqueren der harmlos aussehenden Fähnchenlinie recht fatale Folgen haben kann ....
lg
sven
Bono2006
11.07.2006, 11:56
Das mit dem Reden ist so ne Sache...das haben wir schon alle versucht. Er hatte schon mehrere Rechtsstreitigkeiten mit einem anderen Nachbarn, der immer Staffis hat - die aber IMMER an der Leine geführt werden und EXTRA nicht an diesem Hof vorbei - was den anderen nicht davon abhält, seinen Hunden beizubringen, bei Spaziergängen, bei denen sein Hund natürlich frei läuft, auf den angeleinten Hund zu gehen. Wird ein Hund verletzt, schreien natürlich alle gleich: Aaaah - Staff - Kampfhund - und schon hat der andere den schwarzen Peter, obwohl er sich richtig verhält und seinen Hund anleint. Es ging schon so weit, dass der andere sich nur noch bei Nacht und Nebel rausgewagt hat, weil er Ärger aus dem Weg gehen wollte....da ist´s mit Reden wohl nicht mehr weit her.
Ich habe ihn auch schon höflich gebeten, solang Bono noch nicht 100 % weiss, was ich von ihm will und somit auch nicht wirklich abrufbar ist, wenn ein anderer Hund entgegenkommt, seinen Hund anzuleinen. "ja ja ja" hieß es und nichts passierte. Der Hund kam uns mehrmals schon allein entgegen...
Was soll man da tun ?
Maraike
Was soll man da tun ?
Siehe oben...
Du kannst entweder dein Leid hier klagen, oder den Gang zum Ordnungsamt antreten.
Grundsätzlich finde ich, dass ein Hundehalter, der durch derart verantwortungsloses Verhalten andere (Tiere) sowie natürlich auch den eigenen Hund gefährdet (der könnte ja mal an einen Stärkeren geraten), im Zweifel durch Druck zur Vernunft gebracht werden sollte - oder?
Liebe Grüße!
Tina
Bono2006
11.07.2006, 12:45
Einen Hund musste er schon zurückgeben - den hatte er von privat geholt und wir haben den Vorbesitzer ausfindig gemacht, der ihn in guten Händen wissen wollte - tja, der hat ihn dann wieder abgeholt als ich die Situation hier geschildert habe. Dem Menschen sind Tiere, egal welcher Art, egal und warum er einen Hund hat - fragt mich nicht !!!
LG Maraike
RidgebackBerlin
11.07.2006, 13:27
hallo maraike,
hast du schon mal versucht, dich vor deinen hund zu stellen(angeleint hinter deine beine) und den anderen beim herannahme zu verscheuchen?? also etwas vorbeugen, mit einem arm den weg zeigen und mit lauter möglichst tiefer stimme "pfui" und "aus" und "hau ab" zu brüllen??:devil::keule:
wir beschützen unseren hund immer so vor unangeleint herannahmenden anderen hunden, deren herrchen/frauchen ignorant sind.:mad:
ich habe dabei manchmal ganz schön angst(hinterher schlottern mir die knie;)), aber es hat immer geklappt.
damit baust du unter anderem das vertrauen deines hundes in dich auf. denn zu den pflichten eines rudelführers gehört es eben auch, seine untergeordneten zu beschützen.:)
sorry, fällt jetzt ein bisschen aus dem eigentlichen thema...
vlg aus berlin von
katja&tom mit eddy:angel:
Bono2006
11.07.2006, 13:36
Bisher musste ich das noch nicht, weil ich den Hund schon wenn er noch weit weg war angemeckert habe und er hat sofort die Biege gemacht ! Aber trotzdem ist das kein Zustand, wenn sich alle im Ort benehmen und alle auf einen Querschläger achten müssen...
Maraike
Hallo Maraike,
aus eigener, sehr bitterer Erfahrung kann ich Dir nur raten etwas zu tun. Wenn alles Reden nicht fruchtet, muss man andere Wege gehen, auch wenn es in der Nachbarschaft nicht toll ist und man versucht es zu vermeiden. Schließlich gehören aber zu einer funtionierenden Nachbarschaft dann auch zwei. Im Dezember 2004 ist Xelina, ich hatte sie gerade angeleint, war dabei das Feld zu verlassen, von einem DSH-Rüden angegriffen worden. Der Rüde kam aus weiter Ferne angerannt, knurrte nicht, bellte nicht, stürzte sich auf meine Hündin und riß ihr das rechte Ohr zur Hälfte ab (erstmalig gelang es unserer Tierklinik, ein so weit abgerissenes Ohr wieder anzunähen). Xelina warf sich sofort zu Boden, wehrte sich nicht, der Rüde biss wie von Sinnen weiter, er zerbiss auch meine Hand. Ich habe mich blöderweise darauf eingelassen, diesen Typen nicht anzuzeigen. Bis jetzt habe ich drei Hundehalter getroffen, die die gleiche Erfahrung machen mussten, ein kleiner Hund hat sein Leben gelassen. Der Typ läßt seinen Hund immer noch frei laufen (obwohl der überhaupt nicht abrufbar war/ist). Lediglich wenn er mich sieht, verschwindet er schnell. Fazit: Die Gutmütigkeit meinerseits war absolut fehl am Platze, schließlich sind solche Typen Schuld daran, dass es bestimmte Gesetze überhaupt gibt! Hätte ich angemessen reagiert und ihn angezeigt, hätte anderen das Leid erspart bleiben können. Es hat uns bis jetzt einen langen Weg gekostet, das Erlebnis zu verarbeiten!!
Liebe Grüße,
Steffi und Xelina (mit Harry Potter Narbe im Ohr)
RidgebackBerlin
11.07.2006, 13:56
...Ich habe mich blöderweise darauf eingelassen, diesen Typen nicht anzuzeigen...
hallo steffi,
kannst du ihn jetzt nicht mehr nachträglich anzeigen??:mad::mad:
könnten sich die geschädigten nicht zusammen tun und so etwas beim amt und/oder polizei erreichen?
kennt nicht eineR von euch jemand "einflußreichen"? ist zwar blöd aber oft leider hilfreich!!:o
schlimme geschichte!! ich weiß nicht, was ich tun würde...hab ja allein beim lesen deiner geschichte schon herzklopfen und feuchte hände!!:irre:
vlg
katja
Hallo Katja,
tja, was ich nicht wußte, der Typ anscheinend schon: solche Vorfälle muss man innerhalb von 4 Wochen schriftlich dem Ordnungsamt kundtun. Jede Gemeinde handhabt das wohl nach eigenem Ermessen!
Ich kann aber eines sagen, so etwas wünsche ich meinem schlimmsten Feind nicht! Ich weiß bis heute nicht wie, aber ich habe Xelina damals 3 km weit getragen und bin in die Klinik - da hätte keine Radarkontrolle sein dürfen! Selbst meine Unterwäsche war voller Blut! Das Ohr war genau zur Hälfte (waagerecht) ab, es hing noch knapp 1 cm dran! Außerdem hatte er ihr ja noch in die Kehle und den Nacken gebissen. Als Xelina im OP war, wurde dann meine Hand versorgt.
Liebe Grüße,
Steffi und Xelina
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